Der barrierefreie Brandschutz beinhaltet den Einsatz von speziellen Brandschutzsystemen, die Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen ermöglichen, sich leichter in einer Gefahrensituation zu bewegen. Dazu gehören beispielsweise spezielle Türen und Fenster, Notbeleuchtung, Rauchschutz und Feuerlöschanlagen.
Die Rettungswege werden benötigt, um einen sicheren und ungehinderten Fluchtweg zu ermöglichen. Dazu gehören unter anderem Notausgänge, Fluchttreppen und Notausstiege. Sie beinhalten die Evakuierung aus dem Gefahrenbereich und erfordern für stark mobilitätsbehinderte Personen brandgesicherte Bereiche für den Zwischenaufenthalt oder für blinde und sehbehinderte Personen akustische und taktile Informationen zum Rettungsweg.
Evakuierungspläne sind ebenfalls wichtig, um eine reibungslose Evakuierung zu gewährleisten. Sie beinhalten Informationen über Fluchtwege, Evakuierungszonen und Notfallverfahren, die im Falle eines Notfalls befolgt werden müssen.
Personen müssen eigenständig in sichere Bereiche wie Treppenräume, öffentliche Verkehrsflächen gelangen
Erforderlichen Maßnahmen zur sicheren Flucht und Rettung der Menschen mit Behinderungen.
Gegenüber normalen Wohngebäuden ist in Einrichtungen für das betreute Wohnen ein erhöhter Zeitaufwand bei der Evakuierung einzuplanen.
DIN 18040 Teil 1+2 - Frage der Selbstrettung, Rettungswege und Evakuierung im Brandfall weiterhin ungelöst !
Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sind nach den Bauordnungen der Länder, wichtige Bestandteile des vorbeugenden baulichen Brandschutzes.
Dreh-Falttüren bringen enorme Raumersparnis durch Teilung des Türblatts, erfordern extrem kleine Bewegungsflächen

Brandschutzkonzepte, sichere Bereiche, Rettungswege, Selbstrettung, Fremdrettung
Zukünftig wird der "notwendige Aufzug" wie der "notwendige Treppenraum" als Fluchtweg im Brandfall eine Selbstverständlichkeit sein.
Das Fachbuch Barrierefreier Brandschutz thematisiert eine Schritt-für-Schritt-Methodik zum barrierefreien Brandschutz
Barrierefreies Bauen geht davon aus, dass die Erschließungswege frei und benutzbar sind. Dies gilt auch für den Aufzug.
