DIN 18040-3

Öffentlich zugängliche Grün- und Freizeitanlagen, Spielplätze

Junge im Rollstuhl auf einer Schaukel3 Kinder spielen im KarusselBank für Kleine und GroßeCity-WC im öffentlichen FreiraumUnterfahrbares Pult mit Tastplan im AussenbereichStele mit haptischem Plan für AußengeländeHublift verbindet Sandstrand und Promenadendeck

In Freianlagen gelten die gleichen Grundsätze wie im übrigen Verkehrsraum:
barrierefreie Zugänglichkeit, Begehbarkeit, Berollbarkeit, taktile und visuelle Orientierung.

Freizeitanlagen

In Freizeitanlagen müssen Hauptwege mindestens 1,80 m breit sein. Nebenwege sind mit einer Mindestbreite von 0,90 m zulässig, müssen aber in Sichtweite die Möglichkeit zum Wenden des Rollstuhls erlauben, d. h. es ist eine Bewegungsfläche von 1,50 x 1,50 m vorzusehen.

Für Gehwegbegrenzungen werden Rasenkantensteine mit mindestens 3 cm Höhe vorgeschlagen. Rasenkantensteine erfordern bei Querneigung des Gehweges auch ein Längsgefälle zur Abführung von Oberflächenwasser.
Eine Abgrenzung zwischen Oberflächenbelag und Rasen ist auch mit einem visuellen und taktil deutlich wahrnehmbaren Materialwechsel (z. B. ein mindestens 60 cm tiefer Kleinsteinpflasterstreifen) zu erreichen.

siehe auch:

Oberflächen und ihre Bewertung nach Barrierefreiheit

Für die barrierefreie Nutzbarkeit sind Ruhebänke unabdingbar, die in angemessenen Abständen zueinander angeordnet werden, da die Planung von Freizeitanlagen immer mit Weitläufigkeit einhergeht. Sitzbänke sollten mit Arm- und Rückenlehne ausgestattet sein. Die Sitzhöhe sollte zwischen 46 cm und 48 cm betragen.

Ruheplätze, barrierefreie Sanitäranlagen, gegebenenfalls Umkleidekabinen und Automaten müssen barrierefrei auffindbar sein.
Die Auffindbarkeit wird durch Orientierungshilfen wie Leitelemente, Bodenindikatoren nach DIN 32984 oder durch akustische Signale gewährleistet.
Informationstafeln müssen für sehbehinderte und blinde Menschen lesbar sein.

siehe auch:

DIN 32975: 2009-12 Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung

DIN 32975 - Kontraste

Spielplätze

Für Spielplätze und Freiräume zum Spielen siehe DIN18034-1: 2020-10 Spielplätze und Freiräume zum Spielen - Teil 1: Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb

Für barrierefreie Spielplatzgeräte siehe DIN 33942: 2015-04 Barrierefreie Spielplatzgeräte - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren

Die Anbindung der Spielgeräte muss stufenlos zugänglich sein. Bei einer freien Fallhöhe bis zu 0,15 m auf rollstuhlbefahrenen Flächen ist ein Radabweiser als Fallschutz anzuordnen. Bei einer Fallhöhe bis zu 1,00 m ist zusätzlich ein Geländer mit Handlauf anzubringen. Bei mehr als 1,00 m Fallhöhe ist statt einem Geländer eine Brüstung mit Handlauf erforderlich.

Der Mindestabstand zwischen den einzelnen Spielgeräten muss 1,50 m betragen. Das ist zum Anfahren und Wenden ausreichend. Bei Spielgeräten mit Rampen darf das Gefälle max. 6 % betragen.

Online Fortbildung/Webinar für Landschaftsarchitekten, Architekten/Planer und Spielgerätehersteller

für die barrierefreie Gestaltung von Spielplätzen nach DIN 18034: Der inklusive Spielraum.

Webinar Info und Anmeldung

Naturraum

Die Charakteristik von Naturräumen sollte auch für Menschen mit sensorischen oder motorischen Einschränkungen erlebbar und wahrnehmbar sein. Gestaltete Wege sollten barrierefrei, mindestens wie Nebenwege ausgeführt sein.

Bereiche, die die Charakteristik von Landschafts- und Naturräumen exemplarisch erlebbar machen: z.B. Naturerlebnispfade, Baumwipfelpfade, Wassernutzungsstellen und -bereiche, Naturspielbereiche, Naturfreizeitelemente, Höhenerlebnispunkte, Erlebnisbereiche, Friedwälder sollten stufenlos mindestens von Nebenwegen erreichbar und auch für blinde und sehbehinderte Menschen auffindbar sein.

Ein Tastmodell oder Reliefplan erleichtert die Orientierung für blinde und sehbehinderte Menschen.

siehe auch:

Planungsleitfaden für die barrierefreie Gestaltung von Wanderwegen

Badestellen

Das Einsteigen und das Verlassen von Badestellen an Gewässern sollte für Menschen mit motorischen Einschränkungen möglich sein.

Das Begehen sollte mit flacher Treppe mit zwei Handläufen, die auch zum Umsteigen vom Rollstuhl und zum Herein- und Herausrutschen im Sitzen geeignet ist, ermöglicht werden. Alternativ kann im Wasser eine flache, geneigte Ebene mit festem Untergrund angeordnet werden.
Eine weitere Möglichkeit ist ein hochliegender Beckenrand bei Freibeckenanlagen bzw. Hebelifte.

Angelplätze

Sind Angelplätze für Rollstuhl- und Rollatornutzer vorgesehen, müssen sie barrierefrei zugänglich und gefahrlos nutzbar sein.

Der Angelplatz mit einer nutzbaren Fläche von 1,80 m Breite und 1,50 m Tiefe muss stufenlos erreichbar sein. Es ist eine Absturzsicherung von 0,15 m Aufkantung erforderlich. Alternativ kann ein 0,6 m hohes Geländer vorgesehen werden.

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