Was sind Fördermittel?

Barrierefreier BungalowAussenlift an einem WohngebäudeRampe mit Handlauf vor einem Einfamilienhaus

Fördermittel sind Zuwendungen in Form eines Kredites oder eines Zuschusses, deren Zusage bestimmten Förderkriterien unterliegt. Die Kriterien sind in den Förderrichtlinien der jeweiligen vergebenden Förderinstitution festgelegt.

Förderkredite sind Geldmittel, die zurückgezahlt werden müssen.
Förderzuschüsse verbleiben beim Antragsteller.

Bevor mit dem Kauf, Bau, Umbau oder Modernisieren einer Immobilie begonnen werden kann, bedarf es einer schriftlichen Zusage des Förderinstituts, zum Beispiel der Krdeitanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie des eventuellen Kreditgebers, die den Kredit an den Krdeitnehmer durchleitet. Beratungleistungen und Planungsleistungen eines Architekten können bereits vorab erfolgen.

1. Förderkredit

Voraussetzungen

Am Anfang einer Finanzierungsberatung steht die Bedarfsermittlung. So muss bspw. im Falle eines Umbaus oder Kaufs einer Immobilie aus gesundheitlichen Gründen das Krankheitsbild im analysiert werden. Die Immobilie sollte dem Krankheitsbild entsprechen. Weiterhin sind folgende Fragen zu klären:

  • Welche Art der Immobilie wird favorisiert: Haus oder Wohnung, Neubau oder Gebrauchtimmobilie, Erbpacht oder Kauf, innerstädtisch oder Randlage?
  • Wie viel Eigentum kann ich mir leisten, bzw. wie hoch darf der monatliche Aufwand für Zins und Tilgung des Kredites bzw. für die Erbpacht sein?

Vergabekriterien

Förderkredite werden zum einen vom Bund vergeben, über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), und zum anderen von dem Bundesland, in dem die Maßnahme durchgeführt wird.

Darlehenssumen können sich aus mehreren Bausteinen der folgenden Liste zusammensetzen:

  • Wohneigentumsprogramm KfW 124 (Erwerb oder Bau von selbst genutzten Immobilien)
  • Basiskredit gemäß der Wohnungsbauförderprogramme der Länder zzgl. Kinderbonus
  • Starterdarlehen
  • KfW 159 Altersgerecht Umbauen Kredit im Bestand, bis 50 000 Euro
KFW Förderung zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden wieder möglich

Die zum 24.01.2022 vorläufig gestoppte KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude ist teilweise wieder aufgenommen worden. Seit dem 22.02.22 können wieder neue Anträge für energieeffizientes Sanieren gestellt werden. Die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen bleiben unverändert.

Ein entscheidender Faktor für die Vergabe die Bonität des Antragstellers. Der Darlehensnehmer muss zwingend über ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen als Arbeitnehmer oder aus einer selbständigen Tätigkeit als Freiberufler oder Unternehmer verfügen. Ferner sind wichtig:

  • Eigenkapital,
  • Eigenleistung und
  • Ersatzsicherheiten

die ein Antragsteller einbringt.

Jeder Vorgang bedarf einer individuellen Prüfung unter Berücksichtigung der Wünsche und Ziele des Darlehensnehmers. Der genaue Kreditumfang unterliegt immer einer Einzelfallprüfung.

Der zweite Faktor sind die Gesamtkosten der Immobilie (Kaufpreis + Modernisierung/ Umbau + Kaufnebenkosten) und die Frage, ob es sich um einen Neubau oder eine Gebrauchtimmobilie handelt. Anhand dieser Kriterien werden Umfang (Darlehensarten) und die damit verbundene Höhe des Darlehens festgelegt. Da die Gelder jedes Jahr begrenzt und unter Umständen nach neuen und strengeren Richtlinien vergeben werden, empfiehlt sich, den Antrag auf Fördermittel so früh wie möglich zu stellen.

Gefördert wird nach Verfügbarkeit der Mittel. Je nach Gemeinde sind Fördergelder für das laufende Kalenderjahr vorhanden. Für die Bearbeitung und Vergabe gilt das Eingangsdatum der Antragsunterlagen. Eine Zusage kann nur im gleichen Kalenderjahr erteilt werden, wenn der Jahresgesamtbetrag der Fördergelder noch nicht ausgeschöpft ist. Für den Fall, dass dies nicht so ist, muss mit einer Absage gerechnet werden oder bis zur Auszahlung im kommenden Förderzeitraum und Jahr gewartet werden.

Die Zwischenfinanzierung

Hat der Antragsteller nicht die Möglichkeit, bis zur Auszahlung des zugesagten Kreditbetrages zu warten, so müssen die Gelder zwischenfinanziert werden. Die Zwischenfinanzierung bei der durchleitenden Bank verursacht Kosten. Der hierfür genommene Zinssatz variiert je nach Bank und Region und liegt in der Regel deutlich über dem Zinssatz des zugesagten Kredites nach Auszahlung.

Was das konkret bedeutet, wird nachfolgend mit fiktiven Zahlen illustriert:

In einem Beispielfall, der lediglich der Orientierung dienen soll, erhält eine Familie die Zusage für ein Förderdarlehen in Höhe von 120.000 Euro für den Ersterwerb eines barrierefreien Neubau - Eigenheims. Wird eine Zwischenfinanzierung in Höhe der Kreditsumme erforderlich, belaufen sich bei einem Zinssatz von beispielsweise 8,0 % p. a. und sechs Monaten Laufzeit die Zusatzkosten für die Antragsteller auf 4.800 Euro.

Um kostspielige Wartezeiten zu vermeiden, sollten deshalb Förderdarlehen so früh wie möglich in einem Förderzeitraum beantragt werden.

2. Förderzuschüsse

Förderzuschüsse können bei verschiedenen Förderinstituten bzw. öffentlichen Stellen beantragt werden. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme wie auch die Höhe kann unterschiedliche Voraussetzungen erfordern.

Zuschüsse können abhängig sein vom Gesamteinkommen der Familie des Antragstellers.

Für den Investitionszuschuss für altersgerechtes Umbauen 455 der KfW für bestehende Immobilien sind die förderfähigen Gesamtkosten pro Wohneinheit maßgeblich. Der Zuschuss beträgt für den Standard Altersgerechtes Haus 12,5 %, jedoch maximal 6.250 Euro, für Maßnahmen der Barrierereduzierung 10 % der förderfähigen Kosten (max. 5.000 Euro) und für den Einbruchschutz ebenfalls 10 % der Kosten (max. 1.500 Euro).

Den Investitionszuschuss 461 für die Komplettsanierung, und Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Die Höhe des Zuschusses variiert und hängt von der Energieeffizienz der sanierten Immobilie ab.

Einen Zuschuss der Pflegekasse gemäß § 40 SGB für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes kann man bei Vorliegen eines Pflegegrades beanspruchen. Die maximale Höhe beträgt 4.000 Euro bzw. 16.000 Euro bei Zusammenwohnen mehrerer anspruchsberechtigter.

Über Landesförderprogramme für den Wohnungsbau können in einigen Fällen Zuschüsse in Anspruch genommen werden, wenn eine Schwerbehinderung vorliegt.

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