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Rente für die Pflege von Angehörigenhttps://nullbarriere.de/fb2624.pflege-von-angehoerigen.htmhttps://nullbarriere.de/tw2624.cMDA4MjgEmailDrucken

Deutsche Rentenversicherung

Deutsche Rentenversicherung

www.deutsche-rentenversicherung.de

0800 1000 4800

Weitere Informationen im Einzelfall bieten die Mitarbeiterinnen

und Mitarbeiter der wohnortnahen Auskunfts- und Beratungsstellen

kostenlos.

Fragen rund um das Thema Rente beantworten Ihnen auch die Experten am kostenlosen Servicetelefon.

Rentenerhöhende Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Lohnender Einsatz: Rente für die Pflege von Angehörigen

Deutschland wird immer älter - für viele Angehörige heißt das, dass sie zum Beispiel ihre Mutter oder ihren Vater pflegen. Um die Pflegebereitschaft im häuslichen Bereich zu fördern und um den hohen Einsatz der Pflegenden anzuerkennen, die wegen der Pflegetätigkeit oftmals auf eine eigene Berufstätigkeit ganz oder teilweise verzichten, entstehen rentenerhöhende Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wer eine/n Angehörigen pflegt, kann auch ohne eigene Beiträge einen Rentenanspruch erwerben. Wenn Sie wegen der häuslichen Pflege eines/einer Pflegebedürftigen nur eingeschränkt oder überhaupt nicht erwerbstätig sein können, sind Sie aufgrund der Pflegetätigkeit möglicherweise in der gesetzlichen Rentenversicherung – gegebenenfalls zusätzlich neben einer anderen Beitragszahlung – versichert.

Broschüre Rente für Pflegepersonen

Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen

Die Pflegeversicherung zahlt unter bestimmten Voraussetzungen für Pflegepersonen Beiträge zur Rentenversicherung. Eine Pflegeperson im Sinne des Rechts der Pflegeversicherung ist eine Person, die eine Pflegebedürftige oder einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig in ihrer oder seiner häuslichen Umgebung pflegt.

Voraussetzungen:

Die Rentenversicherungspflicht für die Pflegetätigkeit ist an den bestehenden Pflegeleistungsanspruch des Pflegebedürftigen gebunden. Diese Pflegeleistungen muss der Pflegebedürftige selbst bei seiner Pflegekasse beantragen. Der Beginn des Leistungsanspruchs hängt unter anderem vom Zeitpunkt der Antragstellung ab. Ein verspäteter Antrag auf Pflegeleistungen wird zu einem späteren Leistungsbeginn aus der Pflegeversicherung führen.

Für die Zahlung von Rentenbeiträgen für die Pflegetätigkeit sendet die Pflegekasse des Pflegebedürftigen der Pflegeperson den "Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen" zu. Die Pflegeperson kann sich auch selbst an die Pflegekasse wenden.

Dieser Fragebogen ist nur bei der Pflegekasse erhältlich und nicht bei der Deutschen Rentenversicherung.



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