Treppen, Handlauf

Treppen

Skizze DIN18040 TreppeSkizze DIN32984 Treppe

Unfälle auf Treppen sind ein Schwerpunkt in der Unfallstatistik.

Sie sind in öffentlich zugänglichen Gebäuden als einzige vertikale Verbindung unzulässig und müssen durch Aufzüge oder Rampen ergänzt werden. Sie sind beidseitig mit Handläufen zu versehen.

Treppen müssen gerade Läufe haben. Erst ab einem Innendurchmesser von 2 m sind gebogene Treppen für Menschen mit begrenzten motorischen Einschränkungen sowie für sehbehinderte Menschen barrierefrei nutzbar.

Offene Setzstufen oder unterschnittene Trittstufen sind unzulässig, schräge Setzstufen bis 2 cm Unterschneidung sind möglich.

In öffentlich zugänglichen Gebäuden sind Stufenvorderkantenmarkierungen an jeder Stufe von Treppen mit bis zu drei Stufen und Treppen, die frei im Raum beginnen oder enden, Pflicht. In Treppenhäusern betrifft das die erste und letzte Stufe, sinnvoll sind jedoch alle Stufen. Die Markierung ist in voller Breite und umgreifend anzuordnen, d.h. auf der Stirnseite (Setzstufe) in einer Breite von mindestens 1 cm, vorzugsweise 2 cm, auf der Trittstufen eine Breite zwischen 4 cm bis 5 cm. Der Kontrast ist nicht nur gegenüber den Stufen sondern auch gegenüber dem Podest zu wählen. Setzstufen mit sich verringernder Höhe oder Trittstufen mit sich verjüngender Tiefe, sind nicht geeignet. Dies gilt auch für Einzelstufen.

Bewährt haben sich hierbei eingelassene Stufenvorderkantenmarkierungen. Aufgesetzte (geklebte) Markierungen eignen sich schlecht beim Einsatz von Treppensteigern.

Für blinde Menschen ist die Absturzgefahr an Treppen und Stufen, die frei im Raum beginnen oder deren Lage sich nicht unmittelbar aus dem baulichen Kontext ergeben, zu minimieren. Dazu sollte am Austritt direkt hinter der obersten Trittstufe ein taktil erfassbares Feld, z. B. mit unterschiedlichen Bodenstrukturen oder Bodenindikatoren angeordnet werden, das mindestens 60 cm tief und so breit wie die Treppe sein sollte. Ein solches Feld sollte ebenso am Antritt direkt vor der untersten Setzstufe angeordnet werden, um die Auffindbarkeit für blinde Menschen zu erleichtern. Ein Leuchtdichtekontrast zwischen diesen Feldern und dem Stufenbelag ist zu vermeiden, um die Stufenvorderkantenmarkierung (s. o.) visuell hervorzuheben.

In der DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum, Ausgabe 2020-12 heißt es: "Bei Treppen kann vor der untersten Stufe ebenfalls ein Aufmerksamkeitsfeld vorgesehen werden. Führt ein Leitsystem auf eine Treppe, so ist auch unten ein Aufmerksamkeitsfeld erforderlich. Die Aufmerksamkeitsfelder erstrecken sich über die Breite der Treppe (oder Rampe). Sie müssen 60 cm bis 90 cm, tief sein und oben an die oberste Trittstufe anschließen. Um auf der unteren Ebene eine Scheinstufe zu vermeiden, muss das Aufmerksamkeitsfeld um 60 cm von der Setzstufe abgerückt werden."

Aufmerksamkeitsfelder sollten also grundsätzlich abgerückt werden oder entfallen. Das Feld unten ist als Warnung nicht erforderlich.
Unten an der Treppe geht es nur darum, dass Blinde diese finden. Dafür eignet sich mit Abstand der Auffindestreifen, das Leitsystem oder ein Aufmerksamkeitsfeld. Wer kann, soll die Stufenkantenmarkierung kontrastreich sehen.

Handlauf

Grafik eines Handlaufes nach DIN 18040Maße für Treppenstufen und Geländerhöhe für Kita-Kinderbeleuchteter beidseitiger HandlaufHandlauf an einer Rampe und an 2 Stufen vor einem GeschäftTreppe mit Kautschuk belegt und Stufenmarkierung

Die Handläufe sind durchlaufend an Treppenauge oder Rampenauge, Zwischenpodesten und über Fensteröffnungen, Heizflächen und ähnliches hinwegzuführen. Sie müssen am freien Ende mindestens 30 cm über das Treppenende waagrecht und mit einer Rundung zur Wand/ Seite oder nach unten fortgeführt werden.

Sie sind griffsicher, gut umgreifbar, rund oder oval mit einem Durchmesser von 30 bis 45 mm anzufertigen. Der lichte Abstand zur Wand beträgt 50 mm.

Eine kontrastreiche Ausbildung erleichtert die Orientierung.
In öffentlichen Bereichen sollten sie Informationen z.B. über Gebäudegeschosse, auf Anfang und Ende von Rampenläufen und Treppenläufen, auf die Richtung von Rettungswegen erhalten.

An Rampen und Treppen, die für Kinder vorgesehen sind, sollte ein zweiter Handlauf in einer niedrigeren Höhe angebracht sein, um Kinder und Personen mit kleinerer Statur bei der Benutzung zu unterstützen.

Geländerhöhen und Handläufe für Kleinkinder

Die Sicherung gegen das Überklettern und Durchstürzen von unbeaufsichtigten Kleinkindern ist für Gebäude im Allgemeinen explizit mit einer Höhe von 70 cm geregelt.

In Gebäuden, in denen mit der Anwesenheit von unbeaufsichtigten Kleinkindern zu rechnen ist, darf der lichte Abstand von Geländerteilen in einer Richtung nicht mehr als 12 cm betragen und die Geländer sind so zu gestalten, dass ein Überklettern des Treppengeländers erschwert wird, z.B. durch Anordnung senkrechter Stäbe oder einer Scheibe im unteren Bereich bis zu einer Höhe von 70 cm oder einem um mindestens 15 cm nach innen gezogenen Handlauf. (DIN 18065 Treppen)

  • Vertikale Geländerstäbe (Abstand < 12 cm)
  • Schiffsgeländer (um 15 cm nach innen geführter Handlauf)
  • horizontale Geländerstäbe mit einem Abstand von maximal 20-25 mm
  • vorgestellte (Glas-)Platten

Treppenhandläufe können in der Höhe von der Geländerhöhe abweichen, sie sollten bequem benutzt werden können. Je nach Alter sind für Kinder Handläufe in 60-80 cm Höhe anzubringen. Sonst gilt die Höhe von 85 bis 90 cm, gemessen lotrecht über Stufenvorderkante bis Oberkante Handlauf.

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