Broschüren Barrierefreies Bauen
Hessen Barrierefreiheit bei bestehenden Gebäuden
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, 2021
Flyer zum barrierefreien Bauen mit Checkliste
Die Pflicht, barrierefrei zu bauen, betrifft in erster Linie Neubauten. Bei bestehenden Gebäuden gilt der sogenannte Bestandsschutz. Hier müssen die Anforderungen an die Barrierefreiheit erst erfüllt werden, wenn sich die Nutzung ändert oder ein Anbau erfolgt. Es ist jedoch sinnvoll, auch bei Sanierungen oder Umbaumaßnahmen die Möglichkeiten einer barrierefreien Gestaltung in die Planungen einzubeziehen.
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0,00 EUR* / aktualisiert: 05.04.2023
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