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Wohnraum Modernisieren mit KfW-Fördermitteln |
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ALTERSGERECHTES UMBAUEN - Was ist das Ziel der Förderung?Ziel ist es, insbesondere älteren Menschen innerhalb der angestammten Wohnung und des gewohnten sozialen Umfeldes eine weitgehend barrierefreie, zumindest jedoch barrierereduzierte Nutzung zu ermöglichen. Kerninformationen:Die Bundesregierung hat für 2009 - ohne die Konjunkturpakete - 1,5 Milliarden zusätzlich für die energetische Sanierung bereit gestellt. Damit wurde das CO2 Gebäudesanierungsprogramm aufgestockt, aber auch neue Schwerpunkte gesetzt. Ein solcher Schwerpunkt ist die Anpassung des Wohnungsbestandes an die demografische Entwicklung. Gefördert wird ab 2009 mit einem neuen Programm "Altersgerecht Umbauen" die Anpassung von Wohnungen an die Bedürfnisse des Alters (Volumen: 80 Millionen / Jahr; Ausgabe über zinsverbilligte Kredite der KfW). Hintergrund:Die künftige Altersstruktur unserer Gesellschaft ist bekannt. Unsere Bevölkerungsprognosen sind sehr verlässlich. Danach wird sich die Zahl der Menschen über 65 von heute 16,7 Mio. innerhalb von 30 Jahren auf 23,7 Mio. erhöhen. Gesundheitsvorsorge und gute medizinische Versorgung bescheren uns ein langes Leben. Die Zahl der über 80 Jährigen wird sich in den 30 Jahren mit dann 7,5 Mio. nahezu verdoppelt haben. Die Mehrzahl älterer Menschen wird aktiv bleiben - und in ihrer Heimat, ihrer eigenen Wohnung bleiben wollen. Von den knapp 37 Mio. bewohnten Wohnungen in Deutschland werden 41 % von den Eigentümern selbst bewohnt (mehrheitlich im Ein- oder Zweifamilienhäuser). Etwa jeder zweite Seniorenhaushalt lebt heute im Wohneigentum. 36 % des Bestandes werden von privaten Vermietern vermietet, 23% von institutionellen Anbietern bewirtschaftet (Gesellschaften und Genossenschaften). Was wird gefördert?Die förderfähigen Maßnahmen zum altersgerechten Umbauen orientieren sich an der DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen). Sie legt die Anforderungen an den Neubau fest. Da Maßnahmen im Gebäudebestand aufgrund der baulichen Gegebenheiten häufig nicht vollständig umgesetzt werden können, werden für Bestandsanpassungen Förderbausteine definiert. Damit wird eine der Mobilitätseinschränkung der Nutzer entsprechende Barrierereduzierung gewährleistet. Die Förderbausteine sind selbstverständlich einzeln oder in Kombination mit anderen Bausteinen förderfähig. Förderbaustein bedeutet.: Bündelung von Einzelmaßnahmen. Gefördert wird/werden:Barrierereduzierende oder barrierefreie Anpassung des WohnumfeldesFinanziert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, z. B.
Barrierereduzierender oder barrierefreier Umbau von Wohnungen und Wohngebäuden / Schaffung von Bewegungsflächenaußerhalb von Wohnungen:
im Inneren der WohnungIn sämtlichen Räumen einer Wohnung muss ausreichend Bewegungsfläche für die Mobilität zur Nutzung sämtlicher Ausstattungen und Einrichtungen oder zur Erreichbarkeit von Bedienelementen vorhanden sein.
Sanitärräume
Sonstiges
Schaffung von GemeinschaftsräumenGemeinschaftsräume sind Räume, die den Bewohnern einer Wohnanlage als Kommunikationszonen dienen. Sie stehen nicht der allgemeinen Öffentlichkeit zu Verfügung. Die Schaffung barrierereduzierter Gemeinschaftsräume ist förderfähig.
Wohnflächenerweiterung/Wohnungsteilung:In der Variante ALTERSGERECHT UMBAUEN kann der Anbau von Aufzugstürmen sowie die Erweiterung von Wohnflächen durch Umwidmung oder Dachgeschossausbau mitfinanziert werden, insbesondere wenn der neu geschaffene Wohnraum zur Einrichtung von generationenübergreifendem Wohnen oder Gemeinschaftswohnungen genutzt wird. Gefördert werden dabei alle im Rahmen der Erweiterung anfallenden Maßnahmen, sofern dabei ein Maß an Barrierefreiheit/Barrierereduzierung hergestellt wird, das der Umsetzung der in der Anlage Technische Mindestanforderungen für ALTERSGERECHTES UMBAUEN definierten relevanten Förderbausteine entspricht. Wie sind die Konditionen?Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten Kreditbetrag: (unabhängig vom Alter) ALTERSGERECHT UMBAUEN: max. 50.000 Euro pro Wohneinheit Wer kann Anträge stellen?Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden: z. B. Privatpersonen (Eigentümer, Mieter mit Zustimmung des Vermieters auch bei Maßnahmen nach § 554a BGB), Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Eine Förderung von Contracting-Maßnahmen ist möglich. Informationsmaterial für die Planung geförderter UmbaumaßnahmenÜber das Kontaktformular erhalten Sie bauliche Informationen und Richtpreise von Anbietern. Nach Erhalt der Informationsunterlagen, sprechen Sie unsere Anbieter direkt wegen eines Angebotes an. mehr Informationen zu den Förderbausteinen mit Erläuterungen |
Mindestanforderungen für Förderbausteine
mehr Informationen zu Kreditlaufzeit, Zinssätzen und Förderbausteinen
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Jeder Rentner, der heute etwas auf sich hält, ist stolzer Besitzer eines Rollators. Denis Metz setzt der kultigen Gehhilfe ein schräges Denkmal, über das noch die Enkel lachen werden! |
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Besucherumfrage
Es werden verschiedene Arten des Heranfahrens von Rollstuhlfahrern an Toilette und Waschbecken im öffentlichen WC bewertet. |
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Leckere Erdbeeren frisch vom Pflanztisch! |
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