Buch des Monats
Dieser optimale Ratgeber fühlt sich nur dem Bauherren oder Käufer von Wohneigentum verpflichtet! Ausgehend von dieser klaren Zielsetzung vermittelt das Buch diejenigen Informationen, die für den ...
Rolli-WC
 Besucherumfrage
Es werden verschiedene Arten des Heranfahrens von Rollstuhlfahrern an Toilette und Waschbecken im öffentlichen WC bewertet.
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Seitentext:
KfW-Förderkredit Altbaumodernisierung: Förderbausteine, technische Mindestanforderungen |
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Mindestanforderungen für geförderte Modernisierungsmaßnahmen zum Altersgerechten Umbauen von Wohnungen im Gebäudebestand
Diese technischen Mindestanforderungen definieren die technischen Mindeststandards,
die bei einer Förderung von Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen im
KfW-Programm Wohnraum Modernisieren - ALTERSGERECHT UMBAUEN - zu
erfüllen sind.
Die in dieser Anlage definierten Förderbausteine sind einzeln
oder in Kombination mit anderen Bausteinen förderfähig.
Es werden nur vollständige Förderbausteine und keine
Einzelmaßnahmen aus Förderbausteinen gefördert, es sei denn, der
Förderbaustein besteht aus lediglich einer Einzelmaßnahme oder die
Einzelmaßnahme führt mit bereits vorher durchgeführten
Einzelmaßnahmen zur Vervollständigung eines oder mehrerer
Bausteine. Nur so ist eine hinreichende Gesamtqualität bei der
Barrierereduzierung gewährleistet.
Umbaumaßnahmen für Rollstuhlbenutzer, die gemäß den
Anforderungen der DIN 18040-2 (Normentwurf) ausgeführt werden, sind
förderfähig.
Mussvorschriften sind zwingend. Sollvorschriften sind ebenfalls
zwingend, es sei denn, die Maßnahmen sind baustrukturell oder
technisch nicht möglich oder nur mit unverhältnismäßigem
Kostenaufwand umsetzbar. Empfehlende Vorschriften sind nicht
zwingend, aber zur Erreichung einer möglichst weitgehenden
Barrierereduzierung sachgerecht und förderfähig.
Informationsmaterial für die Planung geförderter Umbaumaßnahmen
Über das Kontaktformular erhalten Sie bauliche Informationen und Richtpreise von Anbietern. Nach Erhalt der Informationsunterlagen, sprechen Sie unsere Anbieter direkt wegen eines Angebotes an.
Förderbausteine Mindestanforderungen
Übersicht
Außerhalb von Wohnungen:
Äußere Erschließung |
Stellplätze |
Gebäudezugang |
Gebäudeinterne Erschließung |
Aufzugsanlagen |
Treppenanlagen |
Rampen
In Räumen von Wohnungen:
Flure innerhalb von Wohnungen |
Wohn- und Schlafräume |
Küche |
Türen |
Fenster |
Erschließung bestehender Freisitze |
Rampen
Für Sanitärräume:
Bewegungsflächen bzw. Raumgeometrie |
Sanitärobjekte |
Sicherheitssysteme und -vorkehrungen
Sonstiges:
Bedienelemente |
Kommunikationsanlagen |
Schriften, Informationen und Beleuchtung |
Gemeinschaftsräume
| Außerhalb von Wohnungen: |
soll |
muss |
DIN 18040-2 |
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1. Förderbaustein Äußere Erschließung |
Unter "Äußere Erschließung" sind sämtliche Zugangssysteme von der öffentlichen Verkehrsfläche bis zur Hauseingangstür zu verstehen.
Wege zu Gebäuden sollen mind. 1,50m breit sein, müssen aber mind. 1,20m aufweisen. Die äußeren Erschließungssysteme sollen schwellen- und stufenlos sein. Ist dies nicht möglich, so sollen Niveauunterschiede über Rampen oder Aufzüge zu überwinden sein. Ausnahmsweise sind Hebebühnen oder Treppenlifte zulässig und förderfähig. |
mind. 1,50m breit |
mind. 1,20m breit |
Verkehrsflächen
Weg zum Haupteingang: mind. 150cm breit
Nebenwege: mind. 120cm breit |
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2. Förderbaustein Stellplätze |
| Stellplätze für Fahrzeuge sind nur förderfähig, wenn sie in unmittelbarer Nähe des Zugangs geschaffen werden. Diese müssen mindestens 3,50m breit und mindestens 5,00m tief sein. Bei bestehenden Garagenstellplätzen sind automatische Antriebe für Tore förderfähig. |
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mind. 3,50m breit und mind. 5,00m tief |
Stellplatz |
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3. Förderbaustein Gebäudezugang |
Gebäudezugänge müssen gut beleuchtet sein. Die Montagehöhe der
Türdrücker muss zwischen 85cm und 105cm liegen. Die Tür muss mit
geringem Kraftaufwand zu bedienen sein.
Die Durchgangsbreiten dürfen nicht schmaler als 90cm sein.
Die Bewegungsfläche vor Türen muss sich mindestens von der
Formel a + b = 195cm ableiten lassen, wobei a mindestens 25cm
breit sein muss.
Sind Treppen zum Zugang vorhanden, sollen beidseitig Handläufe
vorgesehen werden. Die Nachrüstung mit einem Treppenlift ist
förderfähig. Sind im Bereich der Türen Schwellen vorhanden, dürfen
diese nicht höher als 2cm sein. |
beidseitig Handläufe an Treppen |
Durchgang Tür: mind. 90cm |
Türen stufen- und schwellenlos erreichbar |
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4. Förderbaustein Gebäudeinterne Erschließung
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Die Gebäudeinterne Erschließung umfasst das Wegesystem vom Gebäudezugang bis zur Wohnungseingangstüre.
Ebenen sollen stufen- und schwellenlos zugänglich sein. Niveauunterschiede sollen mit Hilfe von Rampen oder Aufzügen überwunden werden können. Ausnahmsweise sind Hebebühnen und Treppenlifte zulässig und förderfähig.
Flure und sonstige horizontale Verkehrsflächen müssen mindestens 1,20m breit sein.
Für Wohnungseingangstüren gelten die Anforderungen für Gebäudezugänge entsprechend. |
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Flure: mind. 1,20m breit
Durchgangsbreite Tür: mind. 90cm
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Es genügt eine Flurbreite von 1,20m, wenn mindestens einmal eine Bewegungsfläche von 1,50m × 1,50m zum Wenden vorhanden ist; bei langen Fluren muss diese Bewegungsfläche mindestens alle 15m angeordnet werden. |
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5. Förderbaustein Aufzugsanlagen
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Werden neue Aufzugsanlagen installiert, so sollen die Kabineninnenmaße mindestens 1,10m x 1,40m betragen. Sie müssen eine Fläche von B x T von mindestens 1,00m x 1,25m aufweisen; in diesem Fall sind Aufzüge mit übereck angeordneten Türen nicht zulässig. Die Aufzugskabinentür soll eine Durchgangsbreite von mindestens haben. Sie muss mindestens 80 cm Durchgangsbreite haben. Vor der Aufzugskabinentür soll ein Bewegungsraum von mindestens 1,50m Tiefe vorhanden sein, er muss jedoch mindestens 1,20m tief sein. Der Aufzug muss mit einer Alarmfunktion ausgerüstet sein.
Aufzugsbedienungstableaus dürfen nicht höher angeordnet sein als 1,20m über Kabinenboden. Horizontale Aufzugsbedienungstableaus in einer Bedienhöhe von 85 cm über Kabinenboden sind förderfähig. Sie müssen in diesem Fall mit ausreichend großen Befehlsgebern ausgestattet sein. |
mind. 1,00m x 1,25m, Türlichte: 80cm |
mind. 1,10m x 1,40m, Türlichte: 90cm |
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6. Förderbaustein Treppenanlagen
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| Die Handläufe müssen ohne Unterbrechung über alle Geschosse geführt werden. Beidseitige Handläufe, kontrastierende Stufenmarkierungen und Stufenausleuchtungen sind förderfähig. Bei fehlendem Aufzug ist der Einbau eines Treppenliftes förderfähig. |
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7. Förderbaustein Rampen |
Vor An- und Austritten von Rampen sollen Bewegungsflächen von mindestens 1,50m x 1,50m vorhanden sein. Die nutzbare Breite von Rampen soll 1,20m betragen. Sie muss mindestens 1,00m betragen.
Rampen sollen höchstens 6%, ausnahmsweise höchstens 8% Neigung haben. Die Entwässerung der Podeste von freiliegenden Rampen muss sichergestellt werden. Rampen über 6,00m Länge müssen nach jeweils maximal 6,00m Länge Zwischenpodeste aufweisen, die mindestens 1,50m lang sein müssen.
Es müssen jeweils beidseitig der Rampen Handläufe in 85cm Höhe angeordnet sein, zusätzlich sollen beidseitig Radabweiser von 10cm Höhe vorhanden sein. Die Enden der Handläufe dürfen nicht frei in den Raum ragen. |
mind.1,20m breit,
Gefälle: höchstens 6% |
mind. 1,00m breit,
Gefälle: ausnahmsweise höchstens 8%,
Handläufe beidseitig |
Rampen |
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| In Räumen von Wohnungen: |
soll |
muss |
DIN 18040-2 |
| In sämtlichen Räumen einer Wohnung muss ausreichend Bewegungsfläche für die Mobilität zur Nutzung sämtlicher Ausstattungen und Einrichtungen oder zur Erreichbarkeit von Bedienelementen vorhanden sein. |
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ausreichend Bewegungsfläche |
Platzbedarf |
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8. Förderbaustein Flure innerhalb von Wohnungen
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An der Wohnungseingangstüre soll mindestens eine Bewegungsfläche
von 1,50m x 1,50m oder 1,40m x 1,70m vorhanden sein.Für die
Benutzung der Eingangstür gelten die Anforderungen von
Gebäudezugängen entsprechen. (Skizze Tür)
Flure sollen eine nutzbare Mindestbreite von 1,20m haben. Sie müssen mindestens 1,00m breit sein. Ist der Flur schmaler als 1,20m, müssen Türen oder
Durchgänge, die in den Längswänden angeordnet sind, folgender
Formel entsprechen: Flurbreite + Türdurchgangsbreite = mindestens
2,00m. Dabei dürfen die Türen nicht in den Flur zu öffnen
sein. |
Bewegungsfläche vor Wohnungseinganstür mind. 1,50m x 1,50m oder 1,40m x 1,70m
Flure: mind. 1,20m breit |
Flure: mind. 1,00m breit |
Türen
Flure |
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9. Förderbaustein Wohn- und Schlafräume
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| Bei Änderung des Wohnungszuschnitts muss ausreichend
Bewegungsfläche von mindestens 1,20m Breite und 1,20m Tiefe
vorhanden sein. Empfehlenswert und förderfähig ist eine
Bewegungsfläche von mindestens 1,50m x 1,50m oder 1,40m x 1,70m. Die Möblierung wird nicht gefördert. |
förderfähig: 1,50m x 1,50m oder 1,40m x 1,70m |
Bewegungsfläche mind. 1,20m x 1,20m |
Platzbedarf |
 Möbel
 Pflegebett
 Drehregal
 Liftsysteme
 Freizeitmöbel |
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10. Förderbaustein Küche
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| Bei Änderung des Wohnungszuschnitts muss die Tiefe der
Bewegungsfläche entlang der Küchenmöblierung mindestens 1,20m
betragen. Die Möblierung wird nicht gefördert. |
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Bewegungsfläche mind. 1,20m tief |
Bewegungsfläche: 1,20m
für Rollis: 1,50m. Bei der Planung der haustechnischen Anschlüsse in einer Küche für Rollstuhlnutzer ist die Anordnung von Herd, Arbeitsplatte und Spüle übereck zu empfehlen. |
 Einbauküche
 Möbelsysteme
 Liftsysteme
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11. Förderbaustein Türen
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Bei der Erneuerung von Türen muss die Durchgangsbreite
mindestens 80cm betragen. Türdrücker müssen in einer Höhe von 85 -
105cm montiert sein. Türspione sind förderfähig.
So genannte Raumspartüren sind förderfähig, wenn bei
aufgeschlagener Türe eine Durchgangsbreite innerhalb der Flure von
mindestens 1,20m erhalten bleibt. Die Nachrüstung mit Schiebetüren
ist förderfähig. |
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Durchgangsbreite mind. 80cm |
Türen |
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12. Förderbaustein Fenster |
| In jedem Raum muss mindestens ein Fenster mit einem geringen Kraftaufwand (höchstens 30 N und einem Drehmoment von höchstens 5 Nm) bedient werden können. Einrichtungen zur Verriegelung der Fenster, sogenannte Fensteroliven, sollen nicht höher als 105cm über dem Fußboden angeordnet sein. Sind diese Anforderungen baustrukturell nicht möglich, muss für mindestens ein Fenster im Raum ein automatisches Öffnungs- und Schließsystem vorgesehen werden. |
Fensteroliven: nicht höher als 105cm |
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Mindestens ein Fenster je Raum muss auch für Menschen mit motorischen Einschränkungen und Rollstuhlnutzer leicht zu öffnen und zu schließen sein. |
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13. Förderbaustein Erschließung bestehender Freisitze |
| Verfügt die Wohnung über einen Freisitz (Terrasse, Loggia oder
Balkon), ist die Herstellung einer schwellenlosen Erreichbarkeit
förderfähig. Die Ausstattung der vorhandenen Brüstungen mit
Durchsichten ab einer Höhe von 60cm über Bodenniveau ist
förderfähig. |
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schwellenlosen Erreichbarkeit |
Auch in sitzender Position muss ein Teil der Fenster in Wohn- und Schlafräumen einen Durchblick in die Umgebung ermöglichen. |
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14. Förderbaustein Rampen |
| Die Anforderungen an Rampen wie bei Förderbaustein 7. Rampen
(außerhalb von Wohnungen) gelten entsprechend. |
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Für Sanitärräume:
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soll |
muss |
DIN 18040-2 |
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15. Förderbaustein Bewegungsflächen bzw. Raumgeometrie
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Der Sanitärraum soll mindestens 1,80m x 2,20m groß sein,
mindestens müssen jedoch die im Folgenden genannten
Bewegungsflächen gegeben sein. Vor den einzelnen Sanitärobjekten
muss jeweils bezogen auf das Sanitärobjekt mittig eine
Bewegungsfläche von mindestens 90cm Breite und 1,20m Tiefe
vorhanden sein. Der Abstand zwischen den Sanitärobjekten oder zur
seitlichen Wand muss mindestens 25cm betragen. Die
Bewegungsflächen dürfen sich überlagern. Wird ein Sanitärobjekt,
beispielsweise ein WC, separat angeordnet, so muss der separate
Raum oder Raumbereich mindestens 90cm breit sein. Bei
bodengleichen Duschplätzen darf die Nutzfläche die Bewegungsfläche
überlagern. Empfehlenswert ist, das WC und den (bodengleichen)
Duschplatz nebeneinander anzuordnen.
Die Schaffung von Bein- und Kniefreiraum unter dem Waschtisch
ist förderfähig.
Raumtüren müssen nach außen aufschlagen und von außen entriegelbar
sein.
Bei jeglicher Veränderung der Wandstellung müssen Vorkehrungen zur
späteren Nachrüstung mit Sicherheitssystemen mitberücksichtigt
werden. Zur Montage von beweglichen Sicherheitssystemen,
beispielsweise Stützklappgriffen, muss am Griffende eine Punktlast
von mindestens 1 kN berücksichtigt sein. |
mind. 1,80m x 2,20m |
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16. Förderbaustein Sanitärobjekte |
Gefördert werden Waschtische, die mindestens 50cm tief und in
der Höhe entsprechend der Bedürfnisse der Nutzer montiert sind. Für
Rollstuhlbenutzung ist eine Tiefe von mindestens 55cm
empfehlenswert und förderfähig. Bei Montage zur Sitzbedienung ist
eine Höhe von 80cm über Bodenniveau empfehlenswert und
förderfähig. Der Siphon ist alternativ in Flachaufputzbauweise oder
in Unterputzbauweise auszuführen. Es muss ein Kniefreiraum zur
Bedienung in Sitzposition vorhanden sein. Dieser muss mindestens 67cm hoch, 30cm tief und 90cm breit sein.
Duschplätze müssen zum angrenzenden Bodenbereich niveaugleich
gestaltet werden und dürfen nicht mehr als 2cm abgesenkt sein. Die
Beläge müssen mindestens rutschhemmend sein.
Für Rollstuhlbenutzung ist ein WC mit einer Bautiefe von mindestens
70cm förderfähig, sofern eine seitliche Bewegungsfläche von
mindestens 90cm Breite und 70cm Tiefe vorhanden ist. Die
notwendige Bewegungsfläche vor dem WC bleibt hiervon unberührt.
Einrichtungen zur seitlichen Bedienung der WC-Spülung sowie
Rückenstützen am WC sind förderfähig. So genannte Dusch-WCs sind
förderfähig.
Badewannen sollen mit mobilen Liftersystemen unterfahrbar sein.
Die Einstiegshöhe der Badewanne soll maximal 50cm betragen.
Badewannensysteme mit seitlichem Türeinstieg sind förderfähig. Bei
fehlender Dusche ist es zu empfehlen, Vorkehrungen dafür zu
treffen, durch das mögliche Entfernen der Wanne nachträglich einen
bodengleichen Duschplatz zu schaffen. Förderfähig sind auch
Einhebelmischarmaturen und ein hoher Spiegel für die Benutzung im
Stehen und Sitzen.
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17. Förderbaustein Sicherheitssysteme und -vorkehrungen |
Die Wandkonstruktionen bzw. Unterkonstruktionen müssen für die
Nachrüstung mit Sicherheitssystemen tragfähig sein. Die Herstellung
der Tragfähigkeit ist förderfähig.
Sicherheitssysteme wie Stütz- und Haltegriffe, Rundumlaufgriffe,
bewegliche Stützklappgriffe usw. zur Nutzung der Sanitärobjekte
sind förderfähig. Sicherheitssysteme sind ausschließlich waagerecht
und/oder senkrecht zu montieren. Dusch(-klapp)sitze sind
förderfähig.
Vorkehrungen in Wänden und Decken zum späteren Einbau und zur
flexiblen Anpassung von Halte- und Sicherheitssystemen an
unterschiedliche Nutzungshöhen sind förderfähig.
Der Einbau von Notrufsystemen ist förderfähig.
Eine sich von der Umgebung kontrastreich abhebende Ausstattung ist
förderfähig. |
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Sonstiges: |
muss |
soll |
DIN 18040-2 |
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18. Förderbaustein Bedienelemente
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Der Einbau von Bedienelementen ist förderfähig, wenn diese
visuell kontrastreich, tastbar wahrzunehmen und in ihrer Funktion
erkennbar sind. Der Kraftaufwand zur Funktionsauslösung für
Schalter und Taster darf 0,5 N nicht übersteigen, die Montagehöhe
der Bedienelemente muss zwischen 80 - 110cm liegen und
Gerätesteckdosen müssen in mindestens 40cm Höhe über dem Fußboden
angeordnet werden. Es sind ausschließlich Kipp- und Tastschalter in
der Elektroinstallation zu verwenden. Sensortasten, Touchscreens
und berührungslose Bedienelemente sind unzulässig.
Bedienelemente müssen im Abstand von mindestens 25cm von einer
Raumecke angeordnet sein. |
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Montagehöhe der Bedienelemente: zwischen 80 - 110cm |
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19. Förderbaustein Kommunikationsanlagen
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| Förderfähig sind Gegensprechanlagen mit optischer und akustischer Anzeige. Türen mit elektrischer Türfallenfreigabe (sogenannte Türsummer) sind förderfähig. |
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20. Förderbaustein Schriften, Informationen und Beleuchtung
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Förderfähig sind Maßnahmen zur ergänzenden Beschriftung
beispielsweise mit Brailles- und/oder Reliefschrift oder
entsprechend den Bedürfnissen der Nutzer.
Maßnahmen zur Beleuchtung und Ausleuchtung spezieller Bereiche sowie Markierungen zur
tastbaren Orientierung sind ebenfalls förderfähig |
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21. Förderbaustein Gemeinschaftsräume
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Gemeinschaftsräume sind Räume, die den Bewohnern einer
Wohnanlage als Kommunikationszonen dienen. Sie stehen nicht der
allgemeinen Öffentlichkeit zu Verfügung. Die Schaffung
barrierereduzierter Gemeinschaftsräume ist förderfähig.
Gemeinschaftsräume müssen stufen- und schwellenlos zugänglich sein.
Auf beiden Seiten der Zugangstür muss eine freie Bewegungsfläche
von mindestens 1,50m Tiefe vorhanden sein. Zusätzlich gelten die
Anforderungen gemäß der Formel für Zugangstüren für
Wohngebäude.
Gemeinschaftsräumen muss ein Sanitärraum mit mindestens einem WC
und einem Waschtisch zugeordnet sein. Dieser muss den oben
genannten Anforderungen an Raumgeometrie und Sanitärobjekte
genügen. Die Schaffung von geschlechterspezifischen
barrierereduzierten Sanitärräumen ist förderfähig.
Werden Teeküchen oder Küchen vorgesehen, so ist vor den Kochzeilen
eine Bewegungsfläche von mindestens 1,50m Tiefe erforderlich. Die
Möblierung ist nicht förderfähig.
Hinsichtlich Bedienung der Fenster gelten die Anforderungen für die
Bedienung der Fenster innerhalb von Wohnungen entsprechend.
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