Buch des Monats
Ein wissenschaftliches Standardwerk mit ästhetischem Anspruch, das die große Bandbreite moderner Innenarchitektur in den Bereichen Arztpraxis, Ambulanz und anderer medizinischer Einrichtungen ...
Rolli-WC
Besucherumfrage
Es werden verschiedene Arten des Heranfahrens von Rollstuhlfahrern an Toilette und Waschbecken im öffentlichen WC bewertet.
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Seitentext:
KfW-Förderkredit Altbaumodernisierung: Förderbausteine, technische Mindestanforderungen |
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Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss Programmnummer 155 und 455
Förderung von Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand
Was wird gefördert?
Das Programm dient der Förderung von barrierereduzierenden Investitionsmaßnahmen im Wohnungsbestand.
Ab einer Investitionssumme von 6.000 EUR kann ein Zuschuss von 5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 2.500 EUR pro Wohneinheit gewährt werden. Zuschussbeträge unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt.
Mit dem Programm wird die bedarfsgerechte Verminderung von Barrieren in bestehenden Wohngebäuden unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung der Nutzer gefördert.
Im Gebäudebestand ist völlige Barrierefreiheit aufgrund der baulichen Gegebenheiten in der Regel weder vollständig umsetzbar noch für die Mehrzahl der Nutzer erforderlich. Das Programm basiert daher auf frei kombinierbaren, in sich flexiblen und für Bestandsanpassungen definierten Förderbausteinen.
Neu ab 01.07.2010
Mindestanforderungen für geförderte Modernisierungsmaßnahmen zum Altersgerechten Umbauen von Wohnungen im Gebäudebestand
Diese technischen Mindestanforderungen definieren die technischen Mindeststandards, die bei einer Förderung von Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen im KfW-Programm Wohnraum Modernisieren - ALTERSGERECHT UMBAUEN - zu erfüllen sind.
Die in dieser Anlage definierten Förderbausteine sind einzeln oder in Kombination mit anderen Bausteinen förderfähig.
Es werden nur vollständige Förderbausteine und keine Einzelmaßnahmen aus Förderbausteinen gefördert, es sei denn, der
Förderbaustein besteht aus lediglich einer Einzelmaßnahme oder die
Einzelmaßnahme führt mit bereits vorher durchgeführten
Einzelmaßnahmen zur Vervollständigung eines oder mehrerer
Bausteine. Nur so ist eine hinreichende Gesamtqualität bei der
Barrierereduzierung gewährleistet.
Umbaumaßnahmen für Rollstuhlbenutzer, die gemäß den
Anforderungen der DIN 18040-2 (Normentwurf) ausgeführt werden, sind
förderfähig.
Mussvorschriften sind zwingend. Sollvorschriften sind ebenfalls
zwingend, es sei denn, die Maßnahmen sind baustrukturell oder
technisch nicht möglich oder nur mit unverhältnismäßigem
Kostenaufwand umsetzbar. Empfehlende Vorschriften sind nicht
zwingend, aber zur Erreichung einer möglichst weitgehenden
Barrierereduzierung sachgerecht und förderfähig.
Informationsmaterial für die Planung geförderter Umbaumaßnahmen
Über das Kontaktformular erhalten Sie bauliche Informationen und Richtpreise von Anbietern. Nach Erhalt der Informationsunterlagen, sprechen Sie unsere Anbieter direkt wegen eines Angebotes an.
Förderbausteine Mindestanforderungen
Übersicht
Außerhalb von Wohnungen:
Äußere Erschließung |
Stellplätze |
Gebäudezugang |
Gebäudeinterne Erschließung |
Aufzugsanlagen |
Treppenanlagen |
Rampen
In Räumen von Wohnungen:
Flure innerhalb von Wohnungen |
Wohn- und Schlafräume |
Küche |
Türen |
Fenster |
Erschließung bestehender Freisitze |
Rampen
Für Sanitärräume:
Bewegungsflächen bzw. Raumgeometrie |
Sanitärobjekte |
Sicherheitssysteme und -vorkehrungen
Sonstiges:
Bedienelemente |
Gemeinschaftsräume
Wählen Sie in der Tabelle mittels Mausklick auf die Buttons oder Checkboxen die Maßnahmen aus, für die Sie Förderung beantragen wollen. Ihre Angaben werden an Anbieter entsprechender Baumaßnahmen weitergeleitet, welche Ihnen dann das gewünschte Informationsmaterial zukommen lassen.
| Außerhalb von Wohnungen: |
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1. Förderbaustein Wege zu Gebäuden |
soll |
muss |
DIN 18040-2 |
Unter Wege zu Gebäuden sind sämtliche Zugangssysteme von der öffentlichen Verkehrsfläche bis zur Hauseingangstür zu verstehen.
Wege zu Gebäuden sollen mind. 1,50m breit sein, müssen aber mind. 1,20m aufweisen.
Sämtliche begehbaren Oberflächen müssen eben, rutschhemmend und gehsicher ausgeführt werden.
Wege zu Gebäuden sollen schwellen- und stufenlos sein. Ist dies nicht möglich, so sollen Niveauunterschiede mit Hilfe von Rampen oder Aufzügen überwunden werden
können.
Ausnahmsweise sind Hebebühnen, Plattformaufzüge und Treppenlifte zulässig und förderfähig.
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mind. 1,50m breit |
mind. 1,20m breit |
Verkehrsflächen
Weg zum Haupteingang: mind. 150cm breit
Nebenwege: mind. 120cm breit |
Hebebühnen, Plattformaufzüge und Treppenlifte
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2. Förderbaustein Stellplätze |
soll |
muss |
DIN 18040-2 |
| Stellplätze für Fahrzeuge sind nur förderfähig, wenn sie in unmittelbarer Nähe des Zugangs geschaffen werden. Diese müssen mindestens 3,50m breit und mindestens 5,00m tief sein. Bei bestehenden Garagenstellplätzen sind automatische Antriebe für Tore förderfähig. |
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mind. 3,50m breit und mind. 5,00m tief |
Stellplatz |
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3. Förderbaustein Gebäudezugang |
soll |
muss |
DIN 18040-2 |
Gebäudezugänge müssen gut beleuchtet sein. Die Montagehöhe der
Türdrücker (z. B. Türdrücker, Stoß- und Zuziehgriffe, Schließzylinder) muss zwischen 85cm und 105cm liegen. Die Tür muss mit geringem Kraftaufwand zu bedienen sein. Die Ausstattung mit automatischen Türantrieben oder kraftunterstützenden
Antrieben ist förderfähig.
Die Durchgangsbreiten müssen mindestens 90cm betragen.
Die Bewegungsfläche vor Türen muss sich mindestens von der Formel a + b = 1,95m ableiten lassen, wobei a mindestens 25cm breit sein muss.
Sind Treppen zum Zugang vorhanden, sollen beidseitig Handläufe
vorgesehen werden. Die Nachrüstung mit einem Treppenlift ist
förderfähig. Sind im Bereich der Türen Schwellen vorhanden, dürfen
diese nicht höher als 2cm sein.
Die Schaffung von Ablagemöglichkeiten im Eingangsbereich
(z. B. für Tragetaschen) sowie nachträgliche
Maßnahmen zum Wetterschutz sind förderfähig.
Die Neugestaltung oder der Einbau neuer Hauskommunikationsanlagen
und/oder Briefkastenanlagen
entsprechend den spezifischen Bedürfnissen der
Nutzer (z. B. zur Bedienung durch Rollstuhlbenutzer)
ist förderfähig.
Maßnahmen zur ergänzenden Beschriftung, z. B. mit
Braille- und/oder Reliefschrift oder - entsprechend den
Bedürfnissen der Nutzer - z. B. taktile Markierungen
an Handläufen an Treppenan- und -austritten, sind
förderfähig.
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beidseitig Handläufe an Treppen |
Durchgang Tür: mind. 90cm
geringem Kraftaufwand bzw. automatischer Türantrieb
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Türen stufen- und schwellenlos erreichbar |
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4. Förderbaustein Wohnungszugang
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soll |
muss |
DIN 18040-2 |
Geschosse sollen stufen- und schwellenlos zugänglich sein. Niveauunterschiede sollen mit Hilfe von Rampen oder Aufzügen überwunden werden können. Ausnahmsweise sind Hebebühnen, Plattformaufzüge und Treppenlifte
zulässig und förderfähig.
Flure und sonstige horizontale Verkehrsflächen außerhalb der Wohnung müssen mindestens 1,20 m breit sein. Außenlaubengänge müssen mindestens 1,50 m breit sein.
Für Wohnungseingangstüren gelten die Anforderungen und Fördermöglichkeiten für Gebäudezugänge entsprechend.
| stufenlos, schwellenlos |
Flure: mind. 1,20m breit
Durchgangsbreite Tür: mind. 90cm
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Es genügt eine Flurbreite von 1,20m, wenn mindestens einmal eine Bewegungsfläche von 1,50m × 1,50m zum Wenden vorhanden ist; bei langen Fluren muss diese Bewegungsfläche mindestens alle 15m angeordnet werden. |
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5. Förderbaustein Aufzugsanlagen/ mechanische Fördersysteme
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soll |
muss |
DIN 18040-2 |
Aufzugsanlagen sollen Kabineninnenmaße von mindestens 1,10m x 1,40m besitzen. Sie müssen eine Fläche von B x T von mindestens 1,00m x 1,25m aufweisen; in diesem Fall sind Aufzüge mit über Eck angeordneten Türen nicht zulässig. Die Aufzugskabinentür soll eine Durchgangsbreite von mindestens 90cm haben. Sie muss mindestens 80cm Durchgangsbreite haben. Vor der Aufzugskabinentür soll ein Bewegungsraum von mindestens 1,50m Tiefe vorhanden sein, er muss jedoch mindestens 1,20m tief sein.
Der Aufzug muss mit einer Alarmfunktion ausgerüstet sein. Aufzugsbedienungstableaus dürfen nicht höher angeordnet sein als 1,20m über Kabinenboden.
Horizontale Aufzugsbedienungstableaus in einer Bedienhöhe von 85 cm über Kabinenboden sind förderfähig. Sie müssen in diesem Fall mit ausreichend großen Befehlsgebern ausgestattet sein.
Aufzüge können als Anbauten oder Einbauten ausgeführt werden. Aufzugsanlagen, die lediglich Zwischengeschosse erschließen, sind zulässig, sofern baustrukturell oder technisch keine andere Ausführung möglich ist. Ergänzende mechanische Fördersysteme
sind förderfähig. |
mind. 1,10m x 1,40m, Türlichte: 90cm
Bewegungsraum min. 1,50m Tiefe
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mind. 1,00m x 1,25m, Türlichte: 80cm
Bewegungsraum min. 1,20m Tiefe
Alarmfunktion
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mind. 1,10m x 1,40m, Türlichte: 90cm |
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6. Förderbaustein Treppenanlagen
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soll |
muss |
DIN 18040-2 |
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Die Handläufe müssen ohne Unterbrechung über alle Geschosse geführt werden. Beidseitige Handläufe, kontrastierende Stufenmarkierungen und Stufenausleuchtungen
sowie Maßnahmen zur Beseitigung von Stufenkantenunterschneidungen sind förderfähig.
Treppenstufen müssen rutschhemmend sein. Bei fehlendem Aufzug ist der Einbau eines Treppenliftes förderfähig. |
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ohne Unterbrechung über alle Geschosse rutschhemmend |
Treppen, Handlauf |
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7. Förderbaustein Rampen |
soll |
muss |
DIN 18040-2 |
Vor An- und Austritten von Rampen sollen Bewegungsflächen von mindestens 1,50m x 1,50m vorhanden sein. Die nutzbare Breite von Rampen soll 1,20m betragen. Sie muss mindestens 1,00m betragen.
Rampen sollen höchstens 6%, ausnahmsweise höchstens 8% Neigung haben. Die Entwässerung der Podeste von freiliegenden Rampen muss sichergestellt werden. Rampen über 6,00m Länge müssen nach jeweils maximal 6,00m Länge Zwischenpodeste aufweisen, die mindestens 1,50m lang sein müssen.
Es müssen jeweils beidseitig der Rampen Handläufe in 85cm Höhe angeordnet sein, zusätzlich sollen beidseitig Radabweiser von 10cm Höhe vorhanden sein. Die Enden der Handläufe dürfen nicht frei in den Raum ragen. |
mind.1,20m breit
Gefälle: höchstens 6%, Radabweiser |
mind. 1,00m breit,
Gefälle: ausnahmsweise höchstens 8%, Entwässerung
Handläufe beidseitig |
Rampen |
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| Maßnahmen in Wohnungen: |
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8. Förderbaustein Flure innerhalb von Wohnungen
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soll |
muss |
DIN 18040-2 |
An der Wohnungseingangstür soll mindestens eine Bewegungsfläche
von 1,50m x 1,50m oder 1,40m x 1,70m vorhanden sein.Für die
Benutzung der Eingangstür gelten die Anforderungen von
Gebäudezugängen entsprechend. (Skizze Tür)
Flure sollen eine nutzbare Mindestbreite von 1,20m haben. Sie müssen mindestens 1,00m breit sein. Ist der Flur schmaler als 1,20m, müssen Türen oder
Durchgänge, die in den Längswänden angeordnet sind, folgender
Formel entsprechen: Flurbreite + Türdurchgangsbreite = mindestens
2,00m. Dabei dürfen die Türen nicht in den Flur zu öffnen
sein. |
Bewegungsfläche vor Wohnungseinganstür mind. 1,50m x 1,50m oder 1,40m x 1,70m
Flure: mind. 1,20m breit |
Flure: mind. 1,00m breit |
Türen
Flure |
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9. Förderbaustein Anpassung der Raumgeometrie von Wohn- und Schlafräumen sowie Küchen
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soll |
muss |
DIN 18040-2 |
Gefördert werden Umbaumaßnahmen zur Änderung des Raumzuschnitts von Wohn- und Schlafräumen sowie Küchen.
Werden Wohn- und Schlafräume umgebaut, muss mindestens ein durch Umbau vergrößerter Raum mindestens 14qm groß sein. Bei Schlafräumen ist eine Raumbreite von mindestens 3,00 m empfehlenswert und förderfähig. Werden Küchen umgebaut, muss bei durch Umbau neu zugeschnittenen Küchen die Tiefe der Bewegungsfläche entlang der Küchenmöblierung mindestens 1,20m betragen.
Die Möblierung wird nicht gefördert. |
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Wohnraum, Schlafraum mindestens 14qm, Raumbreite Schlafraum 3m
Bewegungsfläche vor Küchenmöbeln mind. 1,20m |
Platzbedarf |
 Möbel
 Pflegebett
 Liftsysteme
 Freizeitmöbel
 Küchenmöbel
 Einbauküche
 Möbelsysteme
 Liftsysteme
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10. Förderbaustein Türen
| soll |
muss |
DIN 18040-2 |
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Bei Verbreiterung der Tür und Einbau neuer Türeninnerhalb der Wohnung muss die Durchgangsbreite mindestens 80cm betragen. Türdrücker müssen in einer Höhe von 85cm - 1,05m montiert sein. Türspione sind förderfähig. So genannte Raumspartüren sind förderfähig, wenn bei aufgeschlagener Tür eine Durchgangsbreite innerhalb der Flure von mindestens 1,00 m erhalten bleibt. Die Nachrüstung mit Schiebetüren ist förderfähig. Die Ausstattung mit automatischen Türantrieben oder mit kraftunterstützenden Antrieben ist förderfähig. |
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Durchgangsbreite mind. 80cm Durchgangsbreite mind. 1,00m |
Türen |
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11. Förderbaustein Fenster |
soll |
muss |
DIN 18040-2 |
| Bei Einbau neuer Fenster müssen diese mit einem geringen Kraftaufwand (höchstens 30 N und einem Drehmoment von höchstens 5 Nm) bedient werden
können. Einrichtungen zur Verriegelung der Fenster, so genannte Fensteroliven, sollen nicht höher als 1,05m über dem Fußboden angeordnet sein. Können
diese Anforderungen baustrukturell nicht eingehalten werden, sind automatische Öffnungs- und Schließsysteme förderfähig. |
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Mindestens ein Fenster je Raum muss auch für Menschen mit motorischen Einschränkungen und Rollstuhlnutzer leicht zu öffnen und zu schließen sein. |
Mindestens ein Fenster je Raum muss auch für Menschen mit motorischen Einschränkungen und
Rollstuhlnutzer leicht zu öffnen und zu schließen sein. Auch in sitzender Position muss ein Teil der Fenster in
Wohn- und Schlafräumen einen Durchblick in die Umgebung ermöglichen. |
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12. Förderbaustein Erschließung bestehender Freisitze | soll |
muss |
DIN 18040-2 |
| Verfügt die Wohnung über einen Freisitz (Terrasse, Loggia oder
Balkon), ist die Herstellung einer schwellenlosen Erreichbarkeit
förderfähig. Die Ausstattung der vorhandenen Brüstungen mit
Durchsichten ab einer Höhe von 60cm über Bodenniveau ist
förderfähig. |
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schwellenlosen Erreichbarkeit |
Auch in sitzender Position muss ein Teil der Fenster in Wohn- und Schlafräumen einen Durchblick in die Umgebung ermöglichen. |
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Sanitärräume: |
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13. Förderbaustein Bewegungsflächen bzw. Raumgeometrie
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soll |
muss |
DIN 18040-2 |
Der Sanitärraum soll mindestens 1,80m x 2,20m groß sein,
mindestens müssen jedoch die im Folgenden genannten
Bewegungsflächen gegeben sein. Vor den einzelnen Sanitärobjekten
muss jeweils bezogen auf das Sanitärobjekt mittig eine
Bewegungsfläche von mindestens 90cm Breite und 1,20m Tiefe
vorhanden sein. Der Abstand zwischen den Sanitärobjekten oder zur
seitlichen Wand muss mindestens 25cm betragen. Die
Bewegungsflächen dürfen sich überlagern. Wird ein Sanitärobjekt,
beispielsweise ein WC, separat angeordnet, so muss der separate
Raum oder Raumbereich mindestens 90cm breit sein. Bei
bodengleichen Duschplätzen darf die Nutzfläche die Bewegungsfläche
überlagern. Empfehlenswert ist, das WC und den (bodengleichen)
Duschplatz nebeneinander anzuordnen.
Die Schaffung von Bein- und Kniefreiraum unter dem Waschtisch
ist förderfähig.
Raumtüren müssen nach außen aufschlagen und von außen entriegelbar
sein.
Bei jeglicher Veränderung der Wandstellung müssen Vorkehrungen zur
späteren Nachrüstung mit Sicherheitssystemen mitberücksichtigt
werden. Zur Montage von beweglichen Sicherheitssystemen,
beispielsweise Stützklappgriffen, muss am Griffende eine Punktlast
von mindestens 1 kN berücksichtigt sein. |
mind. 1,80m x 2,20m |
Bewegungsflächen Türen nach Außen aufschlagen |
Sanitärräume, Bewegungsflächen |
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14. Förderbaustein Sanitärobjekte |
soll |
muss |
DIN 18040-2 |
Gefördert werden Waschtische, die mindestens 50cm tief und in
der Höhe entsprechend der Bedürfnisse der Nutzer montiert sind. Für
Rollstuhlbenutzung ist eine Tiefe von mindestens 55cm
empfehlenswert und förderfähig. Bei Montage zur Sitzbedienung ist
eine Höhe von 80cm über Bodenniveau empfehlenswert und
förderfähig. Der Siphon ist alternativ in Flachaufputzbauweise oder
in Unterputzbauweise auszuführen. Es muss ein Kniefreiraum zur
Bedienung in Sitzposition vorhanden sein. Dieser muss mindestens 67cm hoch, 30cm tief und 90cm breit sein.
Duschplätze müssen zum angrenzenden Bodenbereich niveaugleich
gestaltet werden und dürfen nicht mehr als 2cm abgesenkt sein. Die
Beläge müssen mindestens rutschhemmend sein.
Für Rollstuhlbenutzung ist ein WC mit einer Bautiefe von mindestens
70cm förderfähig, sofern eine seitliche Bewegungsfläche von
mindestens 90cm Breite und 70cm Tiefe vorhanden ist. Die
notwendige Bewegungsfläche vor dem WC bleibt hiervon unberührt.
Einrichtungen zur seitlichen Bedienung der WC-Spülung sowie
Rückenstützen am WC sind förderfähig. So genannte Dusch-WCs sind
förderfähig.
Badewannen sollen mit mobilen Liftersystemen unterfahrbar sein.
Die Einstiegshöhe der Badewanne soll maximal 50cm betragen.
Badewannensysteme mit seitlichem Türeinstieg sind förderfähig. Bei
fehlender Dusche ist es zu empfehlen, Vorkehrungen dafür zu
treffen, durch das mögliche Entfernen der Wanne nachträglich einen
bodengleichen Duschplatz zu schaffen. Förderfähig sind auch
Einhebelmischarmaturen und ein hoher Spiegel für die Benutzung im
Stehen und Sitzen.
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Badewanne unterfahrbar, Höhe maximal 50cm |
Kniefreiraum am Waschbecken, niveaugleiche Dusche |
Sanitärräume |
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15. Förderbaustein Sicherheitssysteme und -vorkehrungen |
soll |
muss |
DIN 18040-2 |
Die Wandkonstruktionen bzw. Unterkonstruktionen müssen für die
Nachrüstung mit Sicherheitssystemen tragfähig sein. Die Herstellung
der Tragfähigkeit ist förderfähig.
Sicherheitssysteme wie Stütz- und Haltegriffe, Rundumlaufgriffe,
bewegliche Stützklappgriffe usw. zur Nutzung der Sanitärobjekte
sind förderfähig. Sicherheitssysteme sind ausschließlich waagerecht
und/oder senkrecht zu montieren. Dusch(-klapp)sitze sind
förderfähig.
Vorkehrungen in Wänden und Decken zum späteren Einbau und zur
flexiblen Anpassung von Halte- und Sicherheitssystemen an
unterschiedliche Nutzungshöhen sind förderfähig.
Der Einbau von Notrufsystemen ist förderfähig. |
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Wände für die Nachrüstung mit Sicherheitssystemen
tragfähig |
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Sonstiges: |
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16. Förderbaustein Bedienelemente
| soll |
muss |
DIN 18040-2 |
Der Einbau von Bedienelementen ist förderfähig, wenn diese
visuell kontrastreich, tastbar wahrzunehmen und in ihrer Funktion
erkennbar sind. Der Kraftaufwand zur Funktionsauslösung für
Schalter und Taster darf 0,5 N nicht übersteigen, die Montagehöhe
der Bedienelemente muss zwischen 80 - 1,10m liegen und
Gerätesteckdosen müssen in mindestens 40cm Höhe über dem Fußboden
angeordnet werden. Es sind ausschließlich Kipp- und Tastschalter in
der Elektroinstallation zu verwenden. Sensortasten, Touchscreens
und berührungslose Bedienelemente sind unzulässig.
Bedienelemente müssen im Abstand von mindestens 25cm von einer
Raumecke angeordnet sein. |
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Montagehöhe der Bedienelemente: zwischen 80 - 1,10m |
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17. Förderbaustein Gemeinschaftsräume
| soll |
muss |
DIN 18040-2 |
Gemeinschaftsräume sind Räume, die den Bewohnern einer
Wohnanlage als Kommunikationszonen dienen. Sie stehen nicht der
allgemeinen Öffentlichkeit zu Verfügung. Die Schaffung
barrierereduzierter Gemeinschaftsräume ist förderfähig.
Gemeinschaftsräume müssen stufen- und schwellenlos zugänglich sein.
Auf beiden Seiten der Zugangstür muss eine freie Bewegungsfläche
von mindestens 1,50m Tiefe vorhanden sein. Zusätzlich gelten die
Anforderungen gemäß der Formel für Zugangstüren für
Wohngebäude.
Gemeinschaftsräumen muss ein Sanitärraum mit mindestens einem WC
und einem Waschtisch zugeordnet sein. Dieser muss den oben
genannten Anforderungen an Raumgeometrie und Sanitärobjekte
genügen. Die Schaffung von geschlechterspezifischen
barrierereduzierten Sanitärräumen ist förderfähig.
Werden Teeküchen oder Küchen vorgesehen, so ist vor den Kochzeilen
eine Bewegungsfläche von mindestens 1,50m Tiefe erforderlich. Die
Möblierung ist nicht förderfähig.
Hinsichtlich Bedienung der Fenster gelten die Anforderungen für die
Bedienung der Fenster innerhalb von Wohnungen entsprechend.
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stufen- und schwellenlos, Bewegungsflächen,
Sanitärraum |
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Zusatzinfo |
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Konditionen:
Zuschussbeträge unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt.
Der Höchstbetrag liegt bei 2.500 Euro Zuschuss pro Wohneinheit. Das entspricht einer Investitionssumme von 50.000 Euro.
Zuschusshöhe bei Kombination mit anderen Fördermitteln
Eine Kombination mit weiteren Fördermitteln ist möglich. In diesem Fall gilt die "10 %-Regel": Die Summe der Zuschüsse und Zulagen Dritter darf zusätzlich zu den 5 % der KfW nochmals bis zu 10 % Ihrer förderfähigen Kosten betragen. Übersteigen die Zuschüsse Dritter die 10 % Grenze - wird der KfW-Zuschuss anteilig gekürzt. Auch hier gilt: Zuschussbeträge unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt.
Beispiele:
Sie investieren 10.000 Euro und bekommen einen Zuschuss aus einer anderen Quelle in Höhe von 1.000 Euro. Sie bekommen den vollen KfW-Zuschuss in Höhe von 5 % oder 500 Euro.
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Tipps |
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| Zuschussberechnung |
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| Badewannen |
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Badewannen für zu Hause, für Pflegeeinrichtungen, Krankenhaus |
| Fenster/ Türen |
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| Sport und Bewegung |
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| Küchen |
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barrierefreie Küchen, Schulküchen, Therapieküchen, für große und kleine Leute, Seniorenwohnungen |
| Patientenlifter |
|---|
Patientenlifter, mobile fahrbare oder stationäre Lifter, Deckenlifter, Schienenliftanlagen, Krankenlifter, Multilift, Wandlifter. |
| Bad und WC |
|---|
Badeinrichtungen, höhenverstellbares WC, barrierefreie Duschabtrennungen, mobile Haltegriffe, Spiegel, Inhandspender, Generationenenbad, Duschsitz, Sauna und Wellness, |
| Treppenlifte |
|---|
Treppenlift, Plattformlift, Sitzlift, Deckenlift, Schienenliftsystem, für alle Treppenneigungen. |
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Forum barrierefreies Bauen
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