Rampenlänge, Steigungsverhältnis im öffentlichen Bereich: Rampenrechner
In den Landesbauordnungen der Bundesländer wird für öffentlich zugängliche Gebäude gefordert: Statt notwendiger Treppen können Rampen mit flacher Neigung gestattet werden.
Rampen im öffentlichen Bereich sind immer nach DIN 18040-1 mit max. 6% und ohne Quergefälle auszuführen!
Barrierefreies Bauen: Rampen
Am Anfang und Ende der Rampe sind horizontale Bewegungsflächen von 150 cm x 150 cm anzuordnen. Ab 600 cm Rampenlänge ist ein Zwischenpodest von mindestens 150 cm einzufügen. In der Verlängerung einer Rampe darf keine abwärtsführende Treppe angeordnet werden. Zu beachten ist auch eine ausreichende Bewegungsfläche vor anschließenden Türen mit Aufschlagrichtung zur Rampe.
Die geforderte Rampenbreite von 120 cm ermöglicht kein Wenden des Rollstuhls. Das Passieren zweier Rollstühle ist nicht möglich, so dass in einsehbaren Abständen eine Ruhe- und Ausweichfläche (für Fußgänger) angeordnet werden muss. Die ideale Rampenbreite ist mindestens 150 cm.
Rampen ermöglichen keine nennenswerten Höhenunterschiede.
Mit zwei Längen (einschließlich der Bewegungsflächen erreicht man eine Gesamtlänge von 16,50 m) sind maximal 72 cm Höhenunterschied zu überwinden.
Deshalb wird empfohlen bei einem Höhenunterschied von über 1,0 m die Rampen durch einen Aufzug zu ersetzen.
Die Einhaltung der maximalen Steigungen bzw. Gefälle sowie der Längenbegrenzungen der Rampen ist wichtig, um die Steigung per Muskelkraft, d.h. als Selbstfahrer per Standard-Rollstuhl mit Greifhilfen oder mit Schieberollstuhl mit Helfer zu überwinden.
Auch geht es um die Bremssicherheit und den Schutz vor Umkippen.
Es sind beiderseits 10 cm hoch Radabweiser auszubilden. Sowie beidseitig Handläufe mit einem Durchmesser von 3 bis 4,5 cm, 85 cm hoch, anzuordnen.
Auch bei Nässe muss der Belag von Rampen ausreichend rutschsicher sein.
Geeignete Bodenbeläge: Alles was leicht, erschütterungsarm und gefahrlos auch bei ungünstiger Witterung begeh- und befahrbar ist.
Anfang und Ende einer Rampe sollten für Sehbehinderte farblich kontrastierend markiert werden.
Berechnung der Rampenlänge bzw. Steigung oder Höhe der Rampe: Rampenrechner
Tipp:
Im Außenraum muss die Entwässerung gewährleistet werden, dazu kann auch das Zwischenpodest eine Längsneigung haben.
Rampengestaltung
Rampen lassen sich ansprechend gestalten.
Beim Kredit der KfW Barrierearme Stadt werden Rampen mit baulich ungünstigen Platzverhältnissen mit einem Gefälle bis 10% gefördert. Sie dürfen an ihren Zu- und Abfahrten jeweils Bewegungsflächen von mindestens 1,20 m Breite und 1,50 m Tiefe aufweisen.
Hier entsteht u.W. ein Problem der Haftung:
Handrollstühle ohne Kippsicherung (bei Bordkanten ist sie manchmal ein Ärgernis) für Rollstuhlfahrer ohne Beine, Schwergewichte, Menschen mit untrainierter Fahrweise oder bei Bestückung mit Gütern hinter der Rückenlehne neigen dazu, nach hinten umzukippen.
Steigungen und Gefälle mit über 8% Neigung sollten aus Sicherheitsgründen von Rollstuhlfahrern nicht befahren werden. Eine niedrig eingestellte Trittplatte kann anstoßen.
Beim Bergabfahren von Gefällen über 8% muss der Oberkörper nach hinten gelegt werden!
Im privaten Bereich haben sich in der Praxis folgende Werte für die Steigung als möglich unter Berücksichtigung der Kippgefahr herausgestellt:
- Selbstfahrer: 6%
- kräftige Selbstfahrer: 6% - 10%
- es wird von einer schwachen Person geschoben: max. 12%
- es wird von einer kräftigen Person geschoben: 12% - 20%
- Elektroantrieb (Steigung lt. Bedienungsanleitung): bis ca. 20%
Rampen, Rampenlänge, Steigungsverhältnis im privaten Bereich
Rampenarten
Informationsmaterial anfordern
Lassen Sie sich Informationsmaterial und Preisangaben unverbindlich von den Partnern von nullbarriere.de zusenden oder Angebote erstellen. Markieren Sie dafür die von Ihnen gewünschten Produkte und füllen Sie das Kontaktformular aus.