Rampen
Rampen müssen leicht zu nutzen und verkehrssicher sein. Rampenläufe, Podeste, Radabweiser und Handläufe müssen die Anforderungen an die barrierefreie Nutzung erfüllen.
Anforderungen an barrierefreie Rampen
- Rollstuhlrampen ermöglichen die Überwindung geringer Höhen.
- Die Neigung von Rampen darf maximal 6 % betragen; eine Querneigung ist unzulässig.
- Die nutzbare Laufbreite der Rampe muss mindestens 120 cm betragen. Die Länge der einzelnen Rampenläufe darf höchstens 600 cm betragen. Bei längeren Rampen und bei Richtungsänderungen sind Zwischenpodeste mit einer nutzbaren Länge von mindestens 150 cm erforderlich. Es sind beidseitig Handläufe vorzusehen.
- In der Verlängerung einer Rampe darf keine abwärts führende Treppe angeordnet werden.
Vorteile
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Sie ermöglichen die barrierefreie Zugänglichkeit von und in Gebäuden für alle Generationen.
Sie eignen sich zum nachträglichem Einbau oder zur vorübergenden Nutzung.
Sie sind kostengünstig.






