"ÖPNV/SPNV für alle" in Sachsen
Für Menschen mit Behinderung ist der ÖPNV oft die einzige Möglichkeit, größere Entfernungen zu überwinden. Das Projekt "ÖPNV/SPNV für alle" strebt an, allen Menschen die Nutzung aller Angebote des ÖPNV/SPNV im Freistaat Sachsen zu ermöglichen. Aktualisiert wurden die "Technischen Forderungen" sowie die "Klassifizierung der ÖPNV-Zugangsstellen".
"ÖPNV/SPNV für alle" im Freistaat Sachsen
Rund 25% der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sind ständig oder zeitweilig in ihrer Mobilität eingeschränkt. Ihre Teilhabe am Leben in den Gemeinschaften außerhalb des unmittelbaren Wohnumfeldes wird in starkem Maße davon bestimmt, ob und mit welchem Aufwand sie die öffentlichen Beförderungsangebote, insbesondere den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und Schienenpersonennahverkehr (SPNV) nutzen können.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V. (LAG SH Sachsen) geht davon aus, dass Menschen mit Behinderungen am ÖPNV/SPNV nur umfassend teilnehmen können, wenn alle daran beteiligten Verkehrsunternehmen und Kommunen in einem überschaubaren Zeitraum einen einheitlichen technischen Standard realisieren.
Programmziele:
- Barrierefreie Erreichbarkeit der Haltepunkte, Bahnhöfe und Bahnsteige vom öffentlichen Verkehrsraum;
- barrierefreie Wechselmöglichkeit von einem zum anderen Verkehrsmittel;
- barrierefreie Bereitstellung von Informationen zum ÖPNV/SPNV sowie am und im Verkehrsmittel;
- Gewährleistung der sicheren Beförderung von mobilitätsbehinderten Fahrgästen, insbesondere von Fahrgästen im Rollstuhl
- Umsetzung der Barrierefreiheit als Zielstellung und Teilaufgaben zum "ÖPNV/SPNV für alle" in den Nahverkehrsplänen;
- Mitwirkung an der objektkonkreten Gestaltung von Zugangsstellen und Umsteigebeziehungen und Linienführungen;
- Mitwirkung an der Konzipierung und Erprobung neuer Fahrzeugtypen unter dem Aspekt der Barrierefreiheit;
- Mitarbeit an Konzeptionen zur Vernetzung und Optimierung von Sonderverkehrsmitteln mit dem ÖPNV/SPNV.
Technische Forderungen
Die Technischen Forderungen können außerdem als Grundlage für die zwischen den Verkehrsträgern und den Behindertenvereinigungen abzuschließenden Ziel- oder Mitwirkungsvereinbarungen zur Realisierung der Nahverkehrspläne dienen.
Die LAG SH stellt die Technischen Forderungen zum "ÖPNV/SPNV für alle" allen am Problemkreis Barrierefreiheit und ÖPNV/SPNV mitwirkenden Selbsthilfevereinigungen sowie den weiter beteiligten Partnern als Diskussions- und Handlungsgrundlage zur Verfügung und wird sie entsprechend dem fortschreitenden Erkenntnisstand regelmäßig aktualisieren.
Umsetzung im Zeitraum 2017 - 2021 | Bemerkungen |
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6. Hilfsmittel/ Anforderungen | |
6.1. Beförderung von Fahrgästen im Rollstuhl | |
Maximale Abmessungen des Rollstuhls:
Max. Masse mit Insassen:
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Zu maximale Abmessung und Masse:
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Weitere Anforderungen:
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Zu weitere Anforderungen:Der Rollstuhlfahrer ist für seine Sicherheit selbst verantwortlich, das betrifft u.a.
Weitere spezifische Verhaltensrichtlinien sind den von den jeweiligen Verkehrsunternehmen herausgegebenen bzw. im Internet veröffentlichten speziellen Beförderungshinweisen zu entnehmen. Die für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste angebotenen Trainingsmöglichkeiten zur Nutzung des ÖPNV/SPNV sind zu nutzen. Die vorgenannten Regelungen für Fahrgäste im Rollstuhl gelten (ggf. mit spezifischen Einschränkungen und Verhaltensrichtlinien) auch für die Beförderung von Fahrgästen mit vergleichbaren zugelassenen Hilfsmitteln. |
6.2. Beförderung von blinden/ sehbehinderten Fahrgästen | |
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Nutzung Strab, Bus und SPNV soll unter Nutzung eines/r aktuellen (z.B. durch Echtzeitfunktion), barrierefreien Auskunftsmediums/Orientierungshilfe möglich sein, z.. B. Einsatz von BLIS, SMS/App#du über Handy mit Sprachausgabe, Internetauskunft Die für blinde/sehbehinderte Fahrgäste angebotenen Trainingsmöglichkeiten zur Nutzung des ÖPNV/SPNV sind zu nutzen |
Die vollständigen Technischen Forderungen "ÖPNV/SPNV für alle" im Freistaat Sachsen
erhalten Sie als PDF-Datei über das Kontaktformular.