Oberflächengestaltung von Pflaster- und Plattenbelägen, sowie wassergebundenen Decken

Fahrradfahrer auf RadwegQuerungsstelle mit RadwegBushaltestelle an einer Landstraßebarrierefreier Bus-Einstieg

Natursteinpflaster

Die Verwendung von Natursteinpflaster ist im Bereich von Bewegungs- und Gehflächen, deren Anschlüsse an Randeinfassungen, Einbauten und Rinnen sowie auf Fahrbahnen im Bereich von Überquerungsstellen auf Steine mit gut begeh- und berollbarer Oberfläche zu beschränken.

gut: großformatige Natursteinplatten, Mosaikpflaster (6x6 cm),
an Grundstückszufahrten: geschnittene Steine oder sortiertes Kleinpflaster (10x10 cm), Höhenunterschiede/ Aufwerfungen max. 5 mm zulässig

Fasen sollten vermieden werden. Fugen sollten in Abhängigkeit des Materials so schmal wie technisch möglich ausgebildet werden.

Alternativ können Korridore mit ebener und erschütterungsarm berollbarer Oberfläche sowie schmalen Fugen sgeschaffen werden.

Wassergebundene Decken bzw. Deckschichten ohne Bindemittel

Beispielsweise in Parks kommen als barrierefreie Lösung nur in Betracht, wenn die Ausführung mit Untergrunddrainage ordnungsgemäß erfolgt und ständige Unterhaltungspflege (z.B. zur Vermeidung von Auswaschungen) durchgeführt wird.

Ungeeignete Bodenbeläge:

Alles was lose/aufgeschüttet, rund, krumm oder geschliffen ist. Alles was mehr als 2 cm große Fugenspalten hat. Alles was auf 4 m Länge Beulen und Dellen über 2 cm aufweist. (Maßtoleranzen gem. DIN 18318)

Beispiele

Lose Sand- und Schotterwege, Großpflaster, unbearbeitete Natursteinoberflächen, fein geschliffene Natur- und Betonsteinplatten, Rasengittersteine und Rasenplatten

siehe auch

Oberflächen und ihre Bewertung nach Barrierefreiheit

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