DIN 18040-1 Brandschutz#print

Brandschutzkonzepte, sichere Bereiche, Rettungswege, Selbstrettung, Fremdrettung

Die betriebliche Organisation zur Rettung von Menschen im Rollstuhl wird insbesonders in der Betriebsverordnung der Bundesländer geregelt.

Brandschutzkonzepte, Rettungswege, Selbstrettung

BodenleitsystemLang nachleuchtende Fluchtwegbeschilderunggrafische Darstellung der Funktionsweise des RettungsschlauchesRauchmelder an der Decke

In Brandschutzkonzepten für öffentliche Gebäude sind die Belange von Menschen mit motorischen, sensorischen und kognitiven Einschränkungen zu berücksichtigen.

Brandschutzkonzepte erfordern gemäß der DIN 18040-1 Vorkehrungen für die Personenrettung. Sie müssen für den Fall eines Brandes neben der Evakuierung durch Helfer aber auch Möglichkeiten zur Selbstrettung vorsehen.

Selbstrettung

Ein barrierefreies Brandschutzkonzept, das den Namen auch verdient, muss Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen in die Lage versetzen, im Katastrophenfall das Gebäude selbständig zu verlassen.

Mögliche Lösungen im Sinne der Barrierfreiheit sind bereits erprobt. Bewährt haben sich neben einem Feuerwehraufzug z.B. Schlauch- oder Rohrrutschen, die im Brandfall den 1. Fluchtweg und die Selbstrettung ins Freie sicherstellen.

Aufzüge sind normalerweise im Brandfall nicht zu benutzen. Doch der Aufzug als barrierefreier Rettungsweg in seiner Form als Sicherheits-, Evakuierungs- und/oder Feuerwehraufzug ist mittlerweile Stand der Technik.

Selbstrettung

Sofern keine Selbstrettung ermöglicht werden kann, muss eine angemessen assistierte Evakuierung geplant und organisiert werden durch

  • Betreiberverantwortliche Vorkehrungen;
  • Fremdrettung (externe Rettungskräfte).

Dies ist in der Planung zu den Brandschutzmaßnahmen zu verankern.

Fremdrettung

Die Evakuierungsplanung muss neben der schnellstmöglichen Selbstrettung auch die Fremdrettung vorsehen und bspw. bei Gebäuden mit betreutem Wohnen Einschränkungen der BewohnerInnen wie die eingeschränkte Wahrnehmung von Gefahren, verringerte Mobilität, verminderte aufgeschwindigkeiten und Bettlägrigkeit berücksichtigen.

Die DIN 18040-1 sieht für Menschen, die sich nicht eigenständig retten können, die Bereitstellung sicherer Bereiche für den Zwischenaufenthalt vor.

sichere Orte
  • Nutzung eines notwendigen Treppenraumes oder von Räumen in unmittelbarer Nähe
  • Ausreichende Größe für die zu erwartenden Nutzergruppen
  • Die Größe der zu erwartenden jeweiligen Nutzergruppen wird in der Regel im Rahmen der Planung zu den Brandschutzmaßnahmen ermittelt.
  • Mindeststellflächen der Warteposition je Person mit Rollstuhl 1,30 m x 90 cm; die barrierefreie Anfahrbarkeit muss gewährleistet sein; die Mindeststellfläche darf sich nicht mit anderen Verkehrsflächen überlagern;
  • Eindeutige Beschilderung;
  • Barrierefrei nutzbare Notruf- und Kommunikationseinrichtung in innenliegenden Räumen

Alarm-, Orientierungs- und Leitsysteme

Die Anforderungen zur Bewegung und Orientierung in Gebäuden hängen eng mit der Art der Behinderung zusammen.

Alarmsysteme müssen beispielsweise so konzipiert werden, dass die Warnung auch in Umgebungen mit wechselnden Geräuschpegeln von Schwerhörigen und Gehörlosen klar und unmissverständlich empfangen wird.

Für Menschen, die in ihrer Hörfähigkeit beeinträchtigt sind, müssen Zeichen, Hinweise und Informationen visuell bereitgestellt werden. Für Sehbehinderte ist eine kontrastreiche Beschilderung und Markierung des Fluchtwegleitsystems notwendig und für Blinde und Sehbehinderte akustische und taktile Orientierungs- und Leitsysteme. Für die Konzipierung von Notfallwarnsytemen ist ebenfalls das Zwei-Sinne-Prinzip anzuwenden. Das heißt, es sind bei der Informationsvermittlung und insbesondere im Alarmfall mindestens zwei von mehreren menschlichen Sinnen anzusprechen.

Vor allem in Räumen, in denen sich Hörgeschädigte allein aufhalten können, z. B. WC-Räumen, muss die zusätzlichen visuellen Wahrnehmbarkeit akustischer Alarm- und Warnsignale sichergestellt werden, heißt es in der DIN 18040-1.

Sie empfiehlt weiterhin, an Rettungswegen mit vorgeschriebenen optischen Rettungszeichen nach DIN 4844-1 zusätzliche in Fluchtrichtung weisende akustische Systeme, vorzugsweise Sprachdurchsagen vorzusehen.

Checkliste: Bauliche Maßnahmen zur Selbstrettung
  • • Einrichtung brandgesicherter Wartebereiche bis zur Rettung fremder Hilfe
  • • Lichtsignalgeber in Räumen und Fluren für gehörlose und schwerhörige Menschen
  • • akustische Informationen (Signale, Sprachalarm) für blinde und sehbehinderte Menschen
  • • taktile Informationen (Tastmodell Rettungsplan) für blinde und sehbehinderte Menschen
  • • visuell kontrastrische Gestaltung von Fluchtwegen auch im Bodenbereich
  • • Sicherheitsbeleuchtung
  • • Rauchmelder mit akustischem und visuellem Alarm
  • • dynamische Fluchtweganzeiger mit akustischen Elementen
  • • gut wahrnehmbare Sprachansagen
  • • Apps für mobile Endgeräte

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