DIN 18024-1 Grünanlage und Spielplatz#print

Hauptgehweg, Nebengehweg, Sanitäranlage, Notruf

- barrierefrei zugängig

- Erlebnisbereiche, z. B. Wiesen, Irrgärten, Sand-, Matsch-, Wasser-, und andere Spielbereiche sowie barrierefreie Spielplatzgeräte müssen von Hauptgehwegen aus auch für Blinde und Sehbehinderte wahrnehmbar und mindestens von Nebengehwegen aus erreichbar sein. Wege in seitlich abfallendem Gelände sind absturzsicher zu gestalten.

siehe auch Ausstattung, Orientierungshilfen

Hauptgehweg, Nebengehweg

Lichtraumprofil von mindestens 150 cm Breite und mindestens 230 cm Höhe

Die Wegbreite kann situationsbedingt auf eine Länge von höchstens 200 cm auf mindestens 120 cm beschränkt werden.

Längsgefälle max. 4 % ; Quergefälle max. 2 %

In Sichtweite, höchstens in Abständen von 18 m, sind Begegnungsflächen anzulegen.

Wenn in Ausnahmefällen Längsgefälle von 4 % bis höchstens 6 % geplant sind, müssen in Abständen von höchstens 10 m ebene Ruheflächen oder Verweilplätze oder Begegnungsflächen angeordnet werden.

In Abständen von nicht mehr als 100 m sind Ruhebänke aufzustellen.

Nebengehwege zu barrierefreien Spiel- und Freizeitgeräten sowie zu Erlebnisbereichen

Lichtraumprofil von mindestens 90 cm Breite und mindestens 230 cm Höhe

Längsgefälle max. 4 % ; Quergefälle max. 2 %

Begegnungsflächen in Sichtweite

Bei Längsgefällen von 4 % bis 6 % sind in Abständen von höchstens 10 m ebene Ruheflächen oder Verweilplätze oder Begegnungsflächen anzuordnen.

Spielplatz - Bodenarten
Bodenbeläge im Freien sollten mit dem Rollstuhl leicht und erschütterungsarm befahrbar, wichtige Verkehrsflächen sollen bei jeder Witterung gefahrlos zu nutzen sein. Beläge von Rampen sind rutschhemmend vorzusehen. Bodenbeläge sollen darüber hinaus Orientierungshilfen sein.
Verschiedene Bodenarten gestatten verschiedene Spielangebote. Oberflächenbeschaffenheit, wie Befahrbarkeit, Begehbarkeit, Bespielbarkeit, Orientierungshilfe, Pflege und Reparatur, Kosten für Anschaffung, Fallschutz und Fallhöhe, sind bei der Auswahl für das jeweilige Spielangebot zu beachten.

Bodenart Oberflächen-
beschaffenheit
Fallschutz max. Fallhöhe
[mm]
Beton/ Stein gut zu säubern, teuer in Anschaffung nicht geeignet ≤ 600
Naturstein qualitätsvoller Belag, wiederverwendbares Material, schlechte Rollqualität, sehr teuer in der Anschaffung nicht geeignet ≤ 600
Bitumengebundene Böden eben, gut zu säubern, als Fallschutz nicht geeignet, Reparatur und Entsorgung teuer nicht geeignet ≤ 600
Wassergebundene Decken sehr gute Lauf- und Fahrqualität (auch für Rollstuhlfahrer), kostengünstig, Pflege erforderlich   ≤ 1000
Rasen gute Laufqualität, Kosten für Anschaffung und Entsorgung günstig, Pflege teuer   ≤ 1500
Holzschnitzel/ Rindenmulch kostengünstig, Hygiene problematisch, Pflege teuer, Dicke 200 mm, wasserabführender Untergrund gut ≤ 3000
Sand/ Kies Anschaffung günstig, Pflege erforderlich, Dicke 200 mm gut ≤ 3000
synthetischer
Fallschutz/ Fallschutzplatten
gute Griffigkeit u. Fahrqualität, teuer in Anschaffung und Entsorgung, geringer Pflegeaufwand gut ≤ 3000

Sanitäranlage

In Park- und Freizeitanlagen muss mindestens eine öffentlich zugängige Sanitäranlage vorhanden sein. Von Spielplätzen, die nicht unmittelbar einer Wohnanlage angeschlossen sind, muss mindestens eine öffentlich zugängige Sanitäranlage erreichbar sein.

Die Sanitäranlage ist nach DIN 18040-1 zu gestalten.

Notruf

Durch Meldeeinrichtungen, z. B. gebührenfreie Notrufanlagen, muss unverzüglich Hilfe herbeigerufen werden können.


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