DIN 18024-1 Grünanlage und Spielplatz
Hauptgehweg, Nebengehweg, Sanitäranlage, Notruf
- barrierefrei zugängig
- Erlebnisbereiche, z. B. Wiesen, Irrgärten, Sand-, Matsch-, Wasser-, und andere Spielbereiche sowie barrierefreie Spielplatzgeräte müssen von Hauptgehwegen aus auch für Blinde und Sehbehinderte wahrnehmbar und mindestens von Nebengehwegen aus erreichbar sein. Wege in seitlich abfallendem Gelände sind absturzsicher zu gestalten.
siehe auch Ausstattung, Orientierungshilfen
Hauptgehweg, Nebengehweg
Lichtraumprofil von mindestens 150 cm Breite und mindestens 230 cm Höhe
Die Wegbreite kann situationsbedingt auf eine Länge von höchstens 200 cm auf mindestens 120 cm beschränkt werden.
Längsgefälle max. 4 % ; Quergefälle max. 2 %
In Sichtweite, höchstens in Abständen von 18 m, sind Begegnungsflächen anzulegen.
Wenn in Ausnahmefällen Längsgefälle von 4 % bis höchstens 6 % geplant sind, müssen in Abständen von höchstens 10 m ebene Ruheflächen oder Verweilplätze oder Begegnungsflächen angeordnet werden.
In Abständen von nicht mehr als 100 m sind Ruhebänke aufzustellen.
Nebengehwege zu barrierefreien Spiel- und Freizeitgeräten sowie zu Erlebnisbereichen
Lichtraumprofil von mindestens 90 cm Breite und mindestens 230 cm Höhe
Längsgefälle max. 4 % ; Quergefälle max. 2 %
Begegnungsflächen in Sichtweite
Bei Längsgefällen von 4 % bis 6 % sind in Abständen von höchstens 10 m ebene Ruheflächen oder Verweilplätze oder Begegnungsflächen anzuordnen.
Spielplatz - Bodenarten
Bodenbeläge im Freien sollten mit dem Rollstuhl leicht und erschütterungsarm befahrbar, wichtige Verkehrsflächen sollen bei jeder Witterung gefahrlos zu nutzen sein. Beläge von Rampen sind rutschhemmend vorzusehen. Bodenbeläge sollen darüber hinaus Orientierungshilfen sein.
Verschiedene Bodenarten gestatten verschiedene Spielangebote.
Oberflächenbeschaffenheit, wie Befahrbarkeit, Begehbarkeit, Bespielbarkeit, Orientierungshilfe, Pflege und Reparatur, Kosten für Anschaffung, Fallschutz und Fallhöhe, sind bei der Auswahl für das jeweilige Spielangebot zu beachten.
Bodenart | Oberflächen- beschaffenheit |
Fallschutz | max. Fallhöhe [mm] |
---|---|---|---|
Beton/ Stein | gut zu säubern, teuer in Anschaffung | nicht geeignet | ≤ 600 |
Naturstein | qualitätsvoller Belag, wiederverwendbares Material, schlechte Rollqualität, sehr teuer in der Anschaffung | nicht geeignet | ≤ 600 |
Bitumengebundene Böden | eben, gut zu säubern, als Fallschutz nicht geeignet, Reparatur und Entsorgung teuer | nicht geeignet | ≤ 600 |
Wassergebundene Decken | sehr gute Lauf- und Fahrqualität (auch für Rollstuhlfahrer), kostengünstig, Pflege erforderlich | ≤ 1000 | |
Rasen | gute Laufqualität, Kosten für Anschaffung und Entsorgung günstig, Pflege teuer | ≤ 1500 | |
Holzschnitzel/ Rindenmulch | kostengünstig, Hygiene problematisch, Pflege teuer, Dicke 200 mm, wasserabführender Untergrund | gut | ≤ 3000 |
Sand/ Kies | Anschaffung günstig, Pflege erforderlich, Dicke 200 mm | gut | ≤ 3000 |
synthetischer Fallschutz/ Fallschutzplatten |
gute Griffigkeit u. Fahrqualität, teuer in Anschaffung und Entsorgung, geringer Pflegeaufwand | gut | ≤ 3000 |
Sanitäranlage
In Park- und Freizeitanlagen muss mindestens eine öffentlich zugängige Sanitäranlage vorhanden sein. Von Spielplätzen, die nicht unmittelbar einer Wohnanlage angeschlossen sind, muss mindestens eine öffentlich zugängige Sanitäranlage erreichbar sein.
Die Sanitäranlage ist nach DIN 18040-1 zu gestalten.
Notruf
Durch Meldeeinrichtungen, z. B. gebührenfreie Notrufanlagen, muss unverzüglich Hilfe herbeigerufen werden können.