DIN 18034-1 Spielplätze und Freiräume zum Spielen - Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb

Ausgabe 2020-10

Kind auf dem BoxerradJugendliche beim KlangspielRollstuhlfahrer in der SchaukelRollifahrer spielen Xylophon 3 Kinder spielen im KarusselJunge beim Spiel am WasserbeckenKind wirft Abfalltüte in die MülltonneCity-WC im öffentlichen Freiraum

Einführungsbeitrag

Diese Norm ist eine Hilfestellung für die Planung, den Bau und den Betrieb von Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen. Sie berücksichtigt neueste planerische und spielpädagogische Erkenntnisse sowie Hinweise zum Flächenbedarf. Sie fordert naturnahe Bereiche, städtische Räume zum Entdecken und Verändern, Kommunikationsräume für Spiel und Sport, Bewegungsräume mit Animationscharakter, Freiräume mit hohem Spielwert.
Mit dem Baugesetzbuch ist den Gemeinden die Planungshoheit übertragen worden. Somit obliegt es ihnen im Rahmen der Bauleitplanung die Nutzung von Flächen vorzubereiten und zu bestimmen. Die Aussagen in dieser Norm über Flächengrößen stellen Orientierungswerte dar. Sie sind bei der Durchsetzung der Interessen von Kindern und Jugendlichen, insbesondere in der Bauleitplanung eine wichtige Argumentationshilfe. Spezifische sicherheitstechnische Anforderungen an aufgestellte Geräte beziehungsweise andere Ausstattungselemente wurden in diese Norm nicht aufgenommen. Sie sind in speziellen Normen geregelt, die an den entsprechenden Stellen genannt werden.

Diese Norm betrachtet Sicherheitsanforderungen, die an Spielplätze und Freiräume zum Spielen im Allgemeinen zu stellen sind. Dabei wird davon ausgegangen, dass Kinder lernen müssen Risiken abzuschätzen und mit ihnen umzugehen. Bezüglich der Barrierefreiheit legt die Norm Planungsziele und Anforderungen fest. Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen sind hierfür das Grundgesetz, das Behindertengleichstellungsgesetzt (BBG) sowie die Landesbauordnungen.
Auf der Grundlage des BBG und des UN-Menschenrechtskonvention wurde in diese Norm die Inklusion, verbunden mit der Barrierefreiheit, aufgenommen, um allen Nutzern Chancengleichheit zu ermöglichen. Barrierefreiheit als Teil der Inklusion verfolgt das Ziel, allen Menschen mit und ohne Behinderungen Angebote weitgehend selbstständig ohne Hilfestellung entsprechend ihren Fähigkeiten nutzbar zu machen. [Quelle: Beuth]

Inhalt der DIN 18034-1

Anwendungsbereich

Die Norm enthält im Anwendungsbereich nun auch Anforderungen und Hinweise für die barrierefreie Planung, den Bau und den Betrieb, sowie den Hinweis, dass für spezifische Nutzer d.h. Nutzer mit Behinderungen und/oder besonderen Fähigkeiten, zusätzliche oder andere Anforderungen notwendig sein können.

Bedarfsplanung

Grundlage der Planung ist die Barrierefreiheit. Spielplätze und Freiräume zum Spielen sind so zu gestalten, dass ein hoher Spielwert und Inklusion erreicht wird. Die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für alle muss gewährleistet sein.

Der Flächenbedarf für Spielplätze und Freiräume zum Spielen orientiert sich an der Einwohnerzahl, d.h. insgesamt also mindestens 2,25 qm je Einwohner.

Erreichbarkeit

Spielplätze und Freiräume zum Spielen von den Nutzern barrierefrei und selbstständig erreicht werden können. Sie müssen je nach Alter für Kinder bis 6 Jahre in einer Entfernung bis 200m liegen inmax. 6 min zu erreichen sein. Bis 12 Jahren gilt: bis 400 m Fußweg oder ein Zeitraum bis 10 min. Diese Anforderung entspricht einem Einzugsradius von etwa 750 m.

Hindernisse wie Gleisanlagen, Autobahnen, Schnellstraßen, Industrieanlagen, Gewässer etc. sind mit Querungsmöglichkeiten zu versehen. Geschwindigkeitsbeschränkungen, verkehrsberuhigende Maßnahmen, barrierefreie Querungen sind selbstverständlich.
Siehe auch DIN 18040-3 Öffentlich zugängliche Grün- und Freizeitanlagen, Spielplätze, Gestaltung der Wege sowie deren Begrenzungen.

Die Planung von Bodenindikatoren nach DIN 32984 ist nicht erforderlich, kann aber hilfreich für die barrierefreie Erreichbarkeit sein.

Planung

Zur Barrierefreiheit gehören ebenso das Zwei-Sinne- und das Zwei-Wege-Prinzip. Die Nutzer sind in geeigneter Weise zu beteiligen. Eine hohe Umweltverträglichkeit der verwendeten Materialien und der zu errichtenden Anlagen erreicht werden.

Ziele

Nicht Alle können alles.

"Inklusion auf Spielplätzen meint die Möglichkeit der Nutzung bzw. Teilhabe am Spiel durch alle, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und individuellen Fähigkeiten.

Nicht gemeint ist das Separieren, wie es entstehen kann, wenn der bisherigen Spielplatzausstattung ein Gerät hinzugefügt wird, das ausschließlich von einer bestimmten Zielgruppe wie z. B. Rollstuhlfahrern genutzt werden kann. Inklusion bedeutet auch nicht, dass jeder jedes Spielangebot nutzen kann.

Unterschiedliche Schwierigkeitsgrade sind unerlässlich für die Attraktivität der Plätze und für die Herausbildung von Motorik, Risiko und Selbsteinschätzung."

Vielfalt

  • Sinnes- nnd Bewegungsförderung
    Sand, Steine, Erde, Rinde, Holz, Kies sowie Wasser und Pflanzen
  • spezielle Bewegungsangebote insbesondere für Jugendliche
    Bolzplätze, Skateparks, Streetball, Tischtennis, Beachvolley, Multisportgeräte, standortgebundene Fitnessgeräte, Pumptracks, Treffpunkte
  • eigenständige Gestalten und Nutzung
    Geländemodeliierung, Raumbildung, Rückzugsmöglichkeiten

Barrierefreiheit

Bezüglich der barrierefreien Nutzung geht die Norm davon aus, dass alle Nutzer mit und ohne Fähigkeiten bzw. mit besonderen Fähigkeiten den Spielplatz und die Freiräume zum Spielen ohne fremde Hilfe nutzen können. Die Anforderungen der DIN 18040-1/3 sind zu berücksichtigen.

Flächengrößen

Der Bedarf richtet sich nach Einwohnerdichte, Art der Bebauung usw.

Mindest-Flächengrößen zur Orientierung für Spielplätze in Abhängigkeit vom Alter
bis 6 Jahre:> 500 qm
6 bis 12 Jahre:> 5.000 qm
über 12 Jahre:> 10.000 qm

Anforderungen an spezielle Bereiche und Ausstattungen

Beschreibungen und Hinweise zur Ausführung und Sicherheitsaspekten für:

Schattenfläche: teils sonnig und teils schattig sowie windgeschützt

Sand- und Matschspielbereiche: überflüssiges wasser ist abzuleiten, Maurersand oder Quetschsand sind für den Einsatz zum Spielen im Kleinkinderbereich ungeeignet

Wasserspiele: Kinder unter 3 Jahren sollten offene Wasserflächen ohne lückenlose Beaufsichtigung nicht nutzen. Wassertiefe von 40 cm, Ausnahme 60 cm bei Betrieb von Fähren und Flößen

Spielplatzgeräte: für vielfältige Gruppen- und Einzelspiele sowie sinnvolle Spielabläufe

DIN 33942 Barrierefreie Spielplatzgeräte

Für barrierefreie Spielplatzgeräte gelten grundsätzlich auch die zutreffenden Anforderungen der Normenreihe DIN EN 1176 - Spielplatzgeräte und Spielplatzböden und der DIN EN 1177 - Stoßdämpfende Spielplatzböden. Diese Norm enthält zusätzliche Festlegungen unter dem Aspekt der barrierefreien Nutzung.

Ist ein Gerät oder sind Teile davon zur Benutzung mit Rollstühlen oder ähnlichen Hilfsmitteln vorgesehen, müssen Bewegungsflächen, die zur Richtungsänderung oder zum Aufenthalt dienen oder in Verbindung mit Zu- und Ausgängen von Geräten (z. B. Rampen) benutzt werden, mindestens 1 500 mm lang und mindestens 1 500 mm breit sein. Alle übrigen Bewegungsflächen müssen mindestens 1 200 mm breit sein.

Inhalt

  • Sicherheitstechnische Anforderungen
  • Bewegungsflächen in Geräten z.B. Öffnungen, Steigungs- und Gefällstrecken, Lichtraumprofil, Radabweiser, Absturzsicherung
  • Bewegungsflächen außerhalb von Geräten z.B. Orientierungshilfen
  • Bodenarten, Fallraum
  • Gerätespezifische Anforderungen z.B. Schaukeln, Rutschen, Karussells, Wippen
  • Prüfung

Ballspielfläche: siehe auch DIN 18035-1 - Freianlagen für Spiele und Leichtathletik – Planung und Maße

  • Flächentyp I etwa 300qm bis 600qm für alle kleinräumigen Ball- und Rückschlagspiele, z. B. Völkerball, Volleyball
  • Flächentyp II 600qm bis 1000qm für alle Ballspiele, z. B. Kleinfeldfußball, -handball, -hockey, Tennis, sowie für weitere Sport- und Freizeitaktivitäten

Rollfläche: für Dreiräder, Fahrräder, Rollsportgeräte, Rollstühle mit größeren, zusammenhängenden und befestigten Wegen / Flächen

Bereiche für Kommunikation und zur Förderung des Naturerleheus

Anforderungen an Landschaftselemente, Sicherheit und Wartung

Böden, Vegetation

Sicherheit und Wartung

Inspektion und Wartung von Spielplatzgeräten und baulichen Anlagen, deren Einbeziehung in das Spiel vorgesehen ist, muss auf der Grundlage der DIN EN 1176-7 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 7: Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb erfolgen.

DIN/TS 18034-2

Die Vornorm DIN/TS 18034-2:2024-02 Spielplätze und Freiräume zum Spielen - Teil 2: Matrix mit Bewertungsschema für inklusive Spielräume gibt aufbauend auf den Grundlagen der DIN 18034-1 Betreibern und Planern von Spielplätzen ein Bewertungsinstrument an die Hand, mit dem der inklusive Charakter eines Spielplatzes geprüft werden kann.

Die Bewertung erfolgt nach sechs Grundbedingungen:

  • Barrierefreier Zugang
  • Vernetzung der Spielstationen
  • Erreichbarkeit
  • Sinneserfahrung
  • Bewegungserfahrung
  • Soziale Aspekte (Kommunikation, Selbstwahrnehmung, Gruppenspiele, Einzelspiel, Begegnungsmöglichkeiten)

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