Barrierefreies Bauen in Internationalen StandardsFacebookTwittermailto:?subject=Gefunden%20auf%20nullbarriere.de&body=Gefunden%20auf%20nullbarriere.de%3A%0A%0ABarrierefreies%20Bauen%20in%20Internationalen%20Standards%0Ahttps%3A%2F%2Fnullbarriere.de%2F%2Fcen-iso-accessibility-standards.htm%0A%0AEurop%C3%A4ische%20und%20internationale%20Normen%20zum%20barrierefreien%20Bauen%3A%20DIN%20EN%2017210%3A2021-08%2C%20ISO%2021542%3A2021-06.%20%20Funktionale%20Anforderungen%20an%20die%20gebaute%20Umgebung#print

Mit der im August 2021 veröffentlichten DIN EN 17210 "Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umgebung - Funktionale Anforderungen" wurde erstmals eine europäische Norm für das barrierefreie Bauen formuliert. Die internationale Norm ISO 21542 "Gebäude - Barrierefreiheit von Gebäuden und sonstigen Bauwerken" wurde im Juni 2021 herausgegeben.

Europäische Standards

Es gibt drei europäische Standardisierungsorganisationen:

  • CEN European Committee for Standardization
  • CENELEC European Committee for Electrotechnical Standardization
  • ETSI European Telecommunication Standards Institute

Die europäische Standardisierungsorganisationen CEN und CENELEC sind die Dachorganisationen für alle nationalen Normierungsinstitutionen in Europa. Jedes Land stellt einen Repräsentanten, der die jeweiligen Normierungsinteressen vertritt. Deutschland wird in der CEN vom DIN und in der CENELEC vom VDE(DKE) repräsentiert.

Europäische Normungsarbeit mit Bezug zum barrierefreien Bauen

Bereits 2003 war das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen. Die drei europäischen Standardisierungsorganistationen unterstützten dies mit der Organisation einer Konferenz unter dem Thema "Accessibility for All" ("Zugänglichkeit für Alle"). Im Ergebnis wurden diverse Dokumente in das CEN-Portfolio aufgenommen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen.

  • EN 12182 - Technical aids for disabled persons - General requirements and test methods
  • EN 81-70 - Safety rules for the construction and installations of lifts - Particular applications for passenger and good passengers lifts - Part 70: Accessibility to lifts for persons including persons with disability
  • EN 1970 - Adjustable beds for disabled persons - Requirements and test methods
  • EN ISO 10535 - Hoists for the transfer of disabled persons - Requirements and test methods

Weiterhin entstand in der Folge z.B.:

  • CWA 15778 - Document Processing for Accessibility (02/2008)

Unter Beteiligung des deutschen Arbeitsausschusses NA 063-06-04 AA "Kommunikationshilfen für sensorisch Behinderte" entstand die Technische Spezifikation:

Im November 2010 legte die Europäische Kommission ihre Strategie für ein barrierefreies Europa in der European Disability Strategy 2010-2020: A Renewed Commitment to a Barrier-Free Europe fest; 2013 sollte ein Zwischenstand zum Stand der Barrierefreiheit der physischen Umwelt und Verkehr, Informationssysteme und Kommunikationstechnologie und anderer Einrichtungen und Dienste erarbeitet werden.

Gegenwärtig befassen sich verschiedene Arbeitsgruppen mit dem Thema Barrierefreiheit in den Bereichen Design for All, Zugänglichkeit der gebauten Umwelt sowie Nutzbarkeit kartenoperierter Bedienoberflächen (User Interface).

Verbindliche Standards für die Barrierefreiheit von Gebäuden nationaler und kommunaler Behörden in der EU von 2014 sind in den Accessibility standards for public buildings Indicators on political participation of persons with disabilities festgelegt.

Eine europäische Norm zur Zugänglichkeit von Informations- und Kommunikationstechnologien - EN 30154 - trat 2014 in Kraft. Die aktuellste Norm für IKT-Zugänglichkeit ist die EN 301549:2019, als Deutsche Norm DIN EN 301549:2021-06 Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen anerkannt.

European Accessibility Act – EAA (RL [EU] 2019/882

Am 28. Juni 2019 trat die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, der sogenannte "European Accessibility Act (EAA)", in Kraft.

"Das europäische Barrierefreiheitsgesetz legt Anforderungen an die Barrierefreiheit für bestimmte Produkte und Dienstleistungen fest. Das betrifft u. a. die Zugänglichkeit zu Geldautomaten und Bankdienstleistungen, die Nutzbarkeit von E-Books, Computern, Unterhaltungselektronik, den Onlinehandel oder die Nutzung der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112.
Lediglich Kleinstunternehmen, die weniger als zehn Beschäftigte und höchstens einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von 2 Millionen Euro haben, werden von dieser Verpflichtung nicht erfasst.

Die europarechtlichen Vorgaben sind bis zum 28.06.2022 in deutsches Recht umzusetzen", heißt es in einem Forderungspapier des Deutschen Behindertenrats (DBR) zur Umsetzung des European Accessibility Acts (EAA) in Deutschland.

Europäische Norm DIN EN 17210

Das europäische Arbeitsgremium CEN/CLC/JTC 11 erarbeitete seit Juni 2017 neue Standards zur Barrierefreiheit. Zuständiges nationales Arbeitsgremium ist NA 005-01-11 AA.

Die DIN EN 17210::2021-08 "Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umgebung - Funktionale Anforderungen" ist vorgesehen als teilweiser Ersatz der nationalen Normenreihe DIN 18040, für deren Überarbeitung 36 Monate nach Veröffentlichung der europäischen Norm Zeit bleibt. Kurzfristig ändert sich also mit Veröffentlichung von DIN EN 17210 zunächst nichts.

Die europäische Norm beschreibt grundlegende, allgemeine Mindestanforderungen und Empfehlungen für eine barrierefreie und nutzbare gebaute Umgebung. Sie legt fest, was notwendig ist und was eine gleichberechtigte und sichere Nutzung für eine Vielzahl von Nutzergruppen erleichtert.
Diese Kriterien für die funktionale Zugänglichkeit und Nutzbarkeit gelten speziell für die Planung, den Bau, die Sanierung oder die Anpassung sowie die Instandhaltung von öffentlich genutzten Umgebungen.

Technische Anforderungen

Die in DIN EN 17210 beschriebenen funktionalen Anforderungen werden europäisch durch die beiden nachfolgend aufgeführten Fachberichte (TR = Technical Reports) ergänzt, die aber nicht in das deutsche Normenwerk übernommen und voraussichtlich auch nicht in die Deutsche Sprache übersetzt werden. Sofern sie nicht vertraglich vereinbart werden, haben sie in Deutschland rein informativen Charakter.

weiterlesen

Internationale Standards

Die internationale Norm ISO 21542:2021

Die ISO 21524:2021 Building construction - Accessibility and usability of the built environment (deutsch: ISO 21542:2021-06 Gebäude - Barrierefreiheit von Gebäuden und sonstigen Bauwerken) in der gültigen Fassung legt eine Reihe von Anforderungen und Empfehlungen für nachhaltig gestaltete Konstruktionen, Bauteile, Komponenten und Armaturen fest, die gemeinsam die gebaute Umwelt bilden. Sie beschreibt die baulichen Aspekte des Zugangs zu Gebäuden, Barrierefreiheit innerhalb Gebäuden sowie Evakuierung im Notfall. Der Standard trifft Festlegungen zu öffentlichen Gebäuden und ihrem Umfeld auf dem betreffenden Grundstück, nicht jedoch zu Wohnungen bzw. zum jenseits der Grundstücksgrenze liegenden Verkehrs- und Freiraum.

Die ISO hat keine rechtliche oder gesetzgeberische Macht. Trotzdem ist die Arbeit der Kommission wichtig, da die Standards von der europäischen CEN oder auch von nationalen Normungsinstitutionen, mit oder ohne Änderungen, übernommen werden können. Wenn die europäischen Länder, die bereits über ihre eigenen Normen verfügen, den Standard genehmigt haben, könnte die ISO-Norm im Prinzip in eine europäische Norm - und später in nationale Normen - umgewandelt werden. Europäische Länder mit eigenen Standards (z.B. Spanien, Großbritannien, Österreich, Deutschland und die Niederlande) könnten dann auch ihre eigenen Normen zurückziehen. Für Länder, die momentan keine Normierung im Hinblick auf die Zugänglichkeit haben, würde das bedeuten, dass auch dort ein allgemein akzeptierter Standard zur Verfügung steht.

Quellen:

ISO 21542:2021 (en) Building construction — Accessibility and usability of the built environment
Zusammenfassung, Weitere Details

Zuständiges nationales Arbeitgremium NA 005-01-11 AA Barrierefreies Bauen.

Schliessen