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DIN 18024-2 Arbeitsstätten, FreizeitstättenDrucken

Hinweis

Die Norm DIN 18040-1 ersetzt die DIN 18024-2. Die Anwendung wird in den Technischen Baubestimmungen der Bundesländer geregelt. Über den Link finden Sie eine Übersicht über die eingeführten relevanten Normen zum barrierefreien Bauen in den Bundesländern.

Sportstätten, Badestätten, Arbeitsstätten und Freizeitstätten

Zusätzliche Anforderungen an Toilettenkabinen bzw. Duschkabinen

Umkleidebereiche

In Arbeitsstätten, Sport- und Badestätten und in Therapieeinrichtungen ist mindestens ein Umkleidebereich für Rohstuhlbenutzer vorzusehen.

Bewegungsflächen siehe Bewegungsflächen.

Schwimm- und Bewegungsbecken

Schwimm- und Bewegungsbecken sind mit geeigneten technischen Ein- und Ausstiegshilfen, z. B. Lifte, Rutschen, auszustatten. Abstellplätze für Rollstühle sind in Abhängigkeit von der jeweils gewählten ein- und Ausstiegshilfe vorzusehen.

Bewegungsfläche vor dem Rollstuhlabstellplatz siehe Bewegungsflächen.

Hygieneschleuse, Durchfahrbecken

Hygieneschleusen sind mit beidseitigen Handläufen in 85 cm Höhe auszustatten. Rampen von Durchfahrbecken siehe Rampen.

Rollstuhlabstellplatz

Rollstuhlabstellplätze sind vorzugsweise im Eingangsbereich vorzusehen. Ein Rollstuhlabstellplatz muss mindestens 190 cm breit und mindestens 150 cm tief sein.

Bewegungsfläche vor dem Rollstuhlabstellplatz mind. 150 cm tief



Das Laden der Batterie erfolgt über eine Kraftstromsteckdose. Ein säurefester Anstrich für Boden und Wände, ca.100 cm hoch ist wegen Auslaufen von Säure erforderlich.



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