DIN 18024-2 Arbeitsstätten, Freizeitstätten |
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Sportstätten, Badestätten, Arbeitsstätten und FreizeitstättenZusätzliche Anforderungen an Toilettenkabinen bzw. Duschkabinen
UmkleidebereicheIn Arbeitsstätten, Sport- und Badestätten und in Therapieeinrichtungen ist mindestens ein Umkleidebereich für Rohstuhlbenutzer vorzusehen. Bewegungsflächen siehe Bewegungsflächen. Schwimm- und BewegungsbeckenSchwimm- und Bewegungsbecken sind mit geeigneten technischen Ein- und Ausstiegshilfen, z. B. Lifte, Rutschen, auszustatten. Abstellplätze für Rollstühle sind in Abhängigkeit von der jeweils gewählten ein- und Ausstiegshilfe vorzusehen. Bewegungsfläche vor dem Rollstuhlabstellplatz siehe Bewegungsflächen. Hygieneschleuse, DurchfahrbeckenHygieneschleusen sind mit beidseitigen Handläufen in 85 cm Höhe auszustatten. Rampen von Durchfahrbecken siehe Rampen. RollstuhlabstellplatzRollstuhlabstellplätze sind vorzugsweise im Eingangsbereich vorzusehen. Ein Rollstuhlabstellplatz muss mindestens 190 cm breit und mindestens 150 cm tief sein. Bewegungsfläche vor dem Rollstuhlabstellplatz mind. 150 cm tief ![]() Das Laden der Batterie erfolgt über eine Kraftstromsteckdose. Ein säurefester Anstrich für Boden und Wände, ca.100 cm hoch ist wegen Auslaufen von Säure erforderlich. |
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