Sanitärraume für Senioren, Richtlinie VDI 6000 Blatt 5#print

VDI 6000 Blatt 5: Ausstattung von und mit Sanitärräumen
Seniorenwohnungen, Seniorenheime, Seniorenpflegeheime

VDI 6000 Blatt 5: Ausstattung von und mit Sanitärräumen
Seniorenwohnungen, Seniorenheime, Seniorenpflegeheime [2004-11]

Bei Planung und Ausstattung der Sanitärräume sind insbesondere zu beachten:

  • ausreichend bemessene Bewegungsflächen
  • Hygiene
  • eine funktionstüchtige, praktikable und visuell ansprechende Ausstattung
  • Bedienungsfreundlichkeit der technischen Ausstattung
  • Möglichkeit der bedarfsgerechten Anpassung und Umrüstung
  • Wasser- und Energieeinsparung
  • wirtschaftliche Installationsmethoden

Insbesondere für die Bereiche Bad und Küche in Wohnungen gehen die Hinweise und Empfehlungen auf die Bedürfnisse älterer Menschen ein.

 

1.2 Geltungsbereich

1.2.1 Sanitärräume in Seniorenwohnungen

Seniorenwohnungen sind in sich geschlossene Wohnungen für ein bis zwei Personen, die auf die Bedürfnisse älterer Menschen abgestimmt werden, damit diese so lange wie möglich außerhalb von Heimen leben können. Die Anzahl der Seniorenwohnungen soll gleichmäßig in Wohngebieten verteilt sein. Sanitärräume, die behandelt werden:

  • Bad - Küche

1.2.2 Sanitärräume in Wohnungen für betreutes Wohnen

Wohnungen für betreutes Wohnen sind in einem Gebäude zusammengefasste Wohnungen, ergänzt durch Gemeinschaftsräume. Auslegung für ein bis zwei Personen. Sanitärräume, die behandelt werden:

- Bad - Küche - Toilettenraum Damen/Herren zum Gemeinschaftsraum - Stationsbad - Pflegearbeitsraum - Putzraum

1.2.3 Sanitärräume in Seniorenwohnheimen

Seniorenwohnheime sind stationäre Wohn- und Betreuungseinrichtungen mit integrierter Pflegeabteilung für Kurzzeitpflege. Auslegung für ein bis zwei Personen. Sanitärräume, die behandelt werden: - Bad - Teeküche - Toilettenraum Damen/Herren zum Gemeinschaftsraum - Stationsbad - Untersuchungsraum - Putzraum - Pflegearbeitsraum

1.2.4 Sanitärräume in Senioren-Kranken- und Pflegeheimen

Seniorenkranken- und Pflegeheime dienen der Pflege, Betreuung und Versorgung kranker und pflegebedürftiger Menschen. Ausstattung mit 1-Bett- Pflegezimmern oder 2-Bett-Pflegezimmern. Sanitärräume, die behandelt werden: - Bad - Stationsbad - Pflegearbeitsraum - Küche im gemeinsamen Aufenthaltsraum - Untersuchungsraum - Putzraum


2 Ausstattungsbedarf

Die Ausstattung der Sanitärräume hängt im Wesentlichen von der Art der Wohnung und der Nutzung ab. Die Wohnungen sind im Allgemeinen für ein bis zwei Personen und die Pflegezimmer als Ein- oder Zweibettzimmer ausgelegt.

In Wohnungen, die speziell für zwei Personen konzipiert werden, ist die Anordnung eines separaten WC getrennt zum Badezimmer empfehlenswert. In Tabelle 1 bis Tabelle 5 ist der Ausstattungsbedarf der unterschiedlichen Sanitärräume dargestellt.

Die Toilettenräume, die den Gemeinschaftsräumen zugeordnet sind, müssen zum Teil barrierefrei und rollstuhlgerecht ausgeführt werden, weil diese Räume sowohl von den Bewohnern als auch von Gästen genutzt werden.

Tabelle 1-4 als Zusammenfassung ( ohne (Tabelle 5. Ausstattungsbedarf von Gemeinschaftssanitärräumen)


  Seniorenwohnungen Betreutes Wohnen Seniorenwohnheime Senioren-, Kranken-, Pflegeheime
Bad        
Klosettanlage/WC        
WC-Papierrollenhalter        
WC-Klosettbürste mit Halterung        
Griffausstattung        
Waschtischanlage        
Ablage        
Spiegel        
Griffausstattung        
Badewanne        
Badetuchhalter        
Haltegriff        
Duschplatz        
Duschabtrennung        
Badetuchhalter        
Klappbare Sitzbank        
Griffausstattung        
Sitzwaschbecken/Bidet        
Handtuchhalter        
Griffausstattung      
Waschmaschine        
Trockner        
Kleiderhaken        
         
Küche        
Spüle mit Ablaufflächen        
Spülmaschine        
Kühlschrank        
Kochfeld        
Backofen    
Dunstabzug        
eforderlichErforderlich
soll nachrüstbar seinsoll nachrüstbar sein
muss nachrüstbar seinmuss nachrüstbar sein

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