Barrierefrei oder rollstuhlgerecht - Wohnungen im Universal Design#print

Barrierefreie Wohnungen und der Ansatz des Universal Design

Menschen mit Behinderung sollen laut UN-Behindertenrechtskonvention selbst entscheiden können, wo, wie und mit wem sie leben möchten: in einer Sondereinrichtung oder in einer "ganz normalen" Wohnung. Um diese Wahlmöglichkeiten anzubieten, braucht es mehr barrierefreie Wohnungen nach DIN 18040-2, die von allen bewohnt werden können, und somit dem Ansatz des Universal Design entsprechen.

Universell designte Wohnungen - für alle!

Autorin: Dipl. Ing.in (FH) Ulrike Jocham
Auszug aus dem Fachbeitrag, erschienen in: Orientierung - Fachzeitschrift der Behindertenhilfe, Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (04/2012), S. 24-28.

barrierefreies Bad mit bodengleicher DuscheFrau räumt Spülmaschine einTerrassentür mit Türdichtung für SchiebetürenAbschließbare Rollstuhl-Garagen

Im Zusammenhang mit Wohnungen für Menschen mit Behinderung und älteren Menschen fällt der Begriff des Universal Design (siehe Zusatzinfo) noch relativ selten. Dass sich im Bereich Wohnraumgestaltung für Menschen mit Behinderung bundesweit durchaus positive Entwicklungen ereignet haben, ist überwiegend den Normen für barrierefreies Bauen zu verdanken.

Die DIN 18040-2 für barrierefreies Wohnen beschreibt, wie Wohnungen gestaltet sein müssen, damit weitgehend allen ein Wohnen "in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe" ermöglicht wird. Sie definiert die technischen Voraussetzungen für Barrierefreiheit. Daher sollte das Adjektiv "barrierefrei" auch nur für Wohnungen verwendet werden, die den Inhalt dieser Norm umsetzen.

DIN-Norm als Grundlage für interdisziplinären Diskurs

Gerade für Fach- und Führungskräfte aus der Behindertenhilfe, die mit Kooperationspartnern aus der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft zusammenarbeiten, bieten die darin beschriebenen barrierefreien Gestaltungen eine wichtige fachliche Grundlage für den interdisziplinären Diskurs und eine beachtliche Chance, das Entstehen von barrierefreien Wohnungen zu fördern. Aufgrund der bisher in unserer Gesellschaft praktizierten Exklusion gibt es einen enormen Nachholbedarf an Bewusstseinsbildung für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung.

Da Menschen mit einer Körperbehinderung, Lernbehinderung, Sehbehinderung, Hörbehinderung oder schweren Mehrfachbehinderung an vielen Orten viel zu wenig am direkten Leben in der Gesellschaft teilgenommen haben, sind deren ganz unterschiedliche Bedürfnisse an Architekturen bei am Bau beteiligten Entscheidungsträgern kaum präsent. Der für die zu schaffenden Rahmenbedingungen notwendige Dialog zwischen den Disziplinen bietet enorme Chancen im Bereich des barrierefreien Bauens, fordert aber von Professionellen der Behindertenhilfe Bildung und Weiterbildung in technischen Fachrichtungen. Nur so können Sie einschätzen, ob entstehende oder vorhandene Wohnungen den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung entsprechen oder entsprechend angepasst werden können.

Veränderung braucht geeigneten Wohnraum!

Wenn wir die Ziele der UN-Konvention im Bereich des Wohnens umsetzen und unter anderem Komplexeinrichtungen dezentralisieren sowie Wohnraum in universal designten Quartieren ermöglichen wollen, stellen hierfür geeignete Wohnungen eine unabdingbare Handlungsgrundlage dar.

Laut der Forschungsstudie "Wohnen im Alter - Marktprozesse und wohnungspolitischer Handlungsbedarf" vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aus dem Jahr 2011 haben wir in Deutschland derzeit lediglich 0,5 Millionen altengerechte Wohnungen. Bei diesen wenigen dort sogenannten altengerechten Wohnungen wurden nur minimale Standards einer schwellenfreien Bauweise zugrunde gelegt.

Die Studie geht von einem kurzfristigen Bedarf an 2,5 Millionen Wohnungen aus, die für ältere Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen geeignet sind. Der anstehende Bedarf an barrierefreien Wohnungen aufgrund der Veränderungen in der Behindertenhilfe bezüglich der UN-Konvention ist bei dieser alarmierend niedrigen Anzahl nicht beachtet!

Nach einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 14. September 2010 (325/10) lebten Ende 2009 insgesamt 7,1 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung in Deutschland. Von dieser Zielgruppe haben mindestens 35 % noch nicht das Seniorenalter erreicht. Also benötigen wir für insgesamt 2.485 Mio. Menschen mit Schwerbehinderung, die jünger als 55 Jahre sind, geeignete Wohnungen. Aufgrund der Ambulantisierung und Dezentralisierung ist zusätzlich die Anzahl der stationären Plätze von Interesse, denn auch diese Zielgruppe benötigt bei Auszugswunsch geeignete Wohnungen.

Laut dem ersten Bericht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Situation der Heime und die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner aus dem Jahr 2006 leben insgesamt 178.924 Menschen in speziellen Heimen für Menschen mit Behinderung. Diese Zielgruppe sollte durch zu ermöglichende Auszüge aus den Heimen bei der Erhebung des barrierefreien oder barrierearmen Wohnungsbedarfs mit einkalkuliert werden.

Mietpreis als Barriere

Neben der Wohnraumgestaltung stellt auch der Mietpreis eine häufige Barriere für Inklusion dar. Da es zum einen noch sehr wenige Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt gibt und zum anderen auch bei gutem Einkommen ein großer Teil desselben für die Kosten der Assistenz eingesetzt wird, benötigen die meisten Menschen mit Behinderung Wohnungen, deren Preis sie bezahlen können oder das zuständige Sozialamt bereit ist zu tragen. In vielen Gebieten Deutschlands sind diese bezahlbaren bzw. finanzierbaren Wohnungen allerdings Mangelware.

Wie viel Privatsphäre darf sein?

Viele Menschen mit Behinderung verfügen derzeit lediglich über ein Zimmer. Gemeinschaftsräume sowie Küche und Bad müssen häufig mit anderen geteilt werden. Auch bei Auszugsprojekten aus größeren Einrichtungen z.B. in ambulant begleitete Wohngemeinschaften bleibt der private Rückzugsbereich häufig lediglich bei einem Zimmer. Das Universal Design fordert jedoch von Wohnräumen unter anderem eine breite Nutzbarkeit, eine größtmögliche Flexibilität und ausreichend Platz bei der Benutzung. Können diese Ansprüche in Wohngemeinschaften mit mehr als acht Personen erfüllt werden?

Grundsätzlich haben Menschen, die Transferleistungen beziehen, bei einem Ein-Personenhaushalt im Regelfall Anspruch auf rund 45 Quadratmeter Wohnfläche mit eigener Küche und eigenem Bad - aufgrund von Behinderung sogar mehr. Dass dies keine Wunschvorstellung sein muss, hat z.B. das mittlerweile bundesweit bekannte Bielefelder Modell bewiesen, das sich seit Jahren bewährt und verbreitet hat (siehe Zusatzinfo).

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Wohnungen unter dem Aspekt des Universal Design betrachtet

Das Ziel des Universal Designs ist unter anderem eine Gestaltung für alle ohne eine spezielle Ausführung. Betrachtet man die DIN-Norm für barrierefreies Bauen unter diesem Gestaltungziel, fällt auf, dass die Norm für barrierefreies Wohnen (18040 Teil 2) zwischen barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungen unterscheidet.
Bei den barrierefreien Wohnungen müssen an den notwendigen Stellen (wie beispielsweise vor Sanitärgegenständen oder im Flur) Bewegungsflächen von mindestens 120 x 120 Zentimetern eingeplant werden, wohingegen die Bewegungsflächen der rollstuhlgerechten Wohnungen mindestens 150 x 150 Zentimeter groß sein müssen. Dieser Unterschied wirkt sich beachtlich in der Gesamtgröße der einzelnen Wohnungen und auf die Baukosten aus. Weiterhin weisen die nach der DIN 18040 rollstuhlgerechten Wohnungen ganz klar ein spezielles Design vor und die größeren Bewegungsflächen können als auffallend wahrgenommen werden.

Die barrierefreien Wohnungen mit den kleineren Bewegungsflächen von 120 x 120 Zentimetern müssen in ihrer Gestaltung überhaupt keinen Reha-Charakter vorweisen, sie sehen im Regelfall aus wie "ganz normale Wohnungen". Die wichtigen Merkmale wie beispielsweise niveaugleiche Dusche und schwellenfreie Übergänge von innen nach außen bedeuten einen Mehrkomfort für alle.
Selbst das für Rollstuhlfahrer geforderte unterfahrbare Waschbecken gibt es mittlerweile in verschiedenen ansprechenden Gestaltungsausführungen. Durch die Unterfahrbarkeit ist es für eine breitere Nutzergruppe geeignet. Der barrierefreie Wohnungsbau mit den Gestaltungszielen des Universal Designs ist für alle zu empfehlen, auch für junge Familien - barrierefreie Immobilien werden in einigen Jahren aufgrund der alarmierenden Bedarfszahlen wesentlich marktgängiger sein als barrierereiche.

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barrierefreie-wohnungen-fuer-alle.pdf

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