Mehrwert für alle

Autor: Dipl.-Ing. Ulrike Rau

fest verankerter Schwimmbadlifter im FreibadFrau wird mittels Lifter in ein Schwimmbecken abgesenktPoollift wird ins Wasser gesenktSchienenlift mit badendem Mann im Schwimmbad

Unabhängig von Reha- und Therapieeinrichtungen, die maßgeschneiderte barrierefreie Lösungen insbesondere bei motorischen Einschränkungen anbieten, kann die Zugänglichkeit von Schwimm- und Kombibädern mit der Berücksichtigung weniger Aspekte deutlich erhöht werden. Werden alle öffentlich zugänglichen Bereiche eines Bades, wie Schwimmbecken, Außenflächen, Solarium, Sauna, Ruhe- und Fitnessräume etc. im Sinne eines Designs für Alle gestaltet, profitieren alle Nutzer.

Gebäudekonzeption

Ausreichende Bewegungs- und Begegnungsflächenangebote nach DIN 18040-1 für Nutzer mit motorischen Einschränkungen können in der Regel mit den angesetzten Verkehrsflächenanteilen unproblematisch realisiert werden. Bei der räumlichen Organisation von barrierefreien Umkleiden, WC’s und Duschen empfiehlt sich die Anordnung auf einer Ebene mit den Hauptnutzungen, wie Schwimmbecken, Fitness- und Wellnessbereichen.

Kassendurchgänge von mindestens 90 cm (besser 120 cm) Breite ermöglichen die ungehinderte Benutzung durch Rollstuhlfahrer. Wird im Anschluss ein Richtungswechsel erforderlich, ist eine Bewegungsfläche von 1,50 x 1,50 m zu berücksichtigen. Tresenhöhen orientieren sich an der Bedienbarkeit auch aus sitzender Position und optische Anzeigen von Kassen sollten gute Einsehbarkeit sowohl aus stehender als auch aus sitzender Position bieten.

Personensperren in Form von Drehkreuzen sind sowohl für die Ein- als auch für die Ausgänge zu vermeiden.

Mit allen Sinnen durchs Bad

In größeren Gebäudekomplexen unterstützen durchdachte Orientierungs- und Informationsangebote Personen mit sensorischen Einschränkungen (Sehbehinderte, Blinde, Schwerhörige, Gehörlose) - insbesondere wenn Hilfsmittel wie Brille oder Hörgerät bei Nutzung des Bades abgelegt werden. Die DIN 18040-1 fordert deshalb die alternative Wahrnehmung nach dem Zwei-Sinne-Prinzip. Nach diesem müssen Informationen gleichzeitig für zwei der drei Sinne - Sehen, Hören, Tasten - zugänglich sein. Beispielsweise schaffen im Eingangsbereich positionierte Tastpläne bei Sehbehinderungen einen Überblick über das Bad und können zusätzlich über die Wassertiefen einzelner Becken informieren.

Umkleiden für Rollstuhlnutzer

Skizze rollstuhlgerechte Umkleide mit LiegeSkizze Dusche mit Haltegriffen, Stützgriffen und Duschsitz

Auch wenn bei den meisten Bauvorhaben programmatisch eine rollstuhlgerechte Einzelumkleide vorgesehen wird, ist auf die generelle rollstuhlgerechte Gestaltung aller Umkleiden Wert zu legen. Ein 1,80 m großer Abstand zwischen Sitzbänken bzw. Ablagen ermöglicht die Begegnung zweier Personen mit Hilfsmitteln. Das Wenden ist in der Regel auch bei Elektrorollstühlen unproblematisch, wenn die Raumlänge größer bemessen ist als die Abstandsbreite.

Barrierefreie Einzelumkleiden mit deutlich erhöhten Bewegungsflächen über 1,50 x 1,50 m erlauben die Nutzung auch mit Rollstühlen, die einen höheren Wendekreis benötigen. Darüber hinaus können Hilfestellungen durch Begleitpersonen komfortabler erfolgen. Analog zu Sanitärräumen müssen die Türen nach außen aufschlagen. Bei asymmetrischer Anordnung von Sitzbank und Haltegriffen kann durch die gespiegelte Anordnung mehrerer Umkleiden die jeweils günstigere Position des Haltegriffes gewählt werden.

Spinde und Kleiderhaken sollten auch auf die Belange aus sitzender Position berücksichtigen. Schrankgrößen von 45 x 60 x 120 cm erlauben das Ablegen beispielsweise von orthopädischen Hilfsmitteln (Prothesen, Gehstützen). Bei Positionierung übereck erhöht eine zugeordnete Sitzbank den Komfort.

Einfache Wiederauffindbarkeit des Schrankes wird durch taktile und optische Kennzeichnung der Schränke bzw. der "Schlüsselanhänger" erleichtert.

Sanitärausstattung

Unabhängig von einer rollstuhlgerechten Einzelumkleide mit einem entsprechend zugeordneten Dusch- und WC-Bereich, erhöhen folgende Punkte die Chance, dass die allgemeinen Dusch- und Waschbereiche auch von Behinderten genutzt werden können:

  • Bewegungsflächenzuschnitt nicht unter 1,50 x 1,50 m,
  • unterfahrbare Waschtischanlagen,
  • niedriger angesetzte Bedienelemente,
  • Armaturen vorzugsweise als Einhebelmischer mit voreinstellbarer Höchsttemperatur.

Die Integration des geforderten rollstuhlgerechten Duschplatzes in die allgemeinen Duschbereiche ist grundsätzlich möglich. Die in der DIN geforderten Bewegungsflächen zum Umsetzen auf den Klappsitz orientieren sich an den Bewegungsflächen für das WC. Entsprechend sind 90 cm Breite neben dem Sitz, eine Tiefe von 70 cm und beidseitige hochklappbare Haltegriffe erforderlich. Abweichend von der DIN sind spiegelbildliche Anordnungen zu bevorzugen. Das seitliche Umsetzen kann dann nur von einer Seite erfolgen, dafür sind rechtwinkelig angeordnete Armaturen und Seifenschalen im bequemen Greifbereich möglich. Statt klappbarer Haltegriffe sind fest montierte Stangen zu bevorzugen. Die gute Befahrbarkeit wird durch ein Gefälle kleiner zwei Prozent gewährleistet.

Zusätzliche Ausstattungen - Spiegel, Fön etc. - sind im Hinblick auf eine gute Bedienbarkeit bzw. Benutzungsmöglichkeit auch aus sitzender Position anzuordnen.

Beckenbereiche

Neben großzügig bemessenen Umläufen (min. 1,50 m, besser 2,00 m) trägt die optisch kontrastierende Abgrenzung und taktile dieser Zone wesentlich zur Sicherheit bei. Der Einsatz von unterschiedlich strukturierten und/oder farbigen Fliesen, aber auch die Überlaufrinne kann in die Konzeption einbezogen werden. Gezielt eingesetzte Streifen können zu einem Wegeleitsystem ausgebaut werden, das zu geeigneten Ein- und Ausstiegshilfen führt.

In Abhängigkeit von der Art und Schwere einer Behinderung können unterschiedliche Ein- und Ausstiegshilfen im Nichtschwimmerbereich die Nutzungsmöglichkeiten auch bei motorischen Einschränkungen erhöhen. Ein flacher Treppeneinstieg mit rutschfesten Fliesen, Kantenmarkierungen und beidseitigen Handläufen bietet Sicherheit bei sensorischen, kognitiven und leichten motorischen Einschränkungen. Darüber hinaus wird ein Hineinrutschen ermöglicht. Die Ausbildung eines Beckenrandes in Rollstuhlsitzhöhe (St. Moritz Rinne in ca. 46-48 cm Höhe) ermöglicht bei ausreichender Kraft in den Armen den eigenständigen Transfer. Die Tiefe von ca. 50 cm, Oberflächengestaltung und ein eventueller Greifrand bzw. Handlauf beeinflusst die gute Nutzungsmöglichkeit. Zudem ergänzen mit Wasserrollstühlen befahrbare und mobile Lifter mit das Angebot. Modelle mit Austauschmöglichkeit Sitz/Liege erhöhen die Flexibilität. Bei Wahl des Aufstellortes ist auf die Sicherheit für Sehbehinderte und blinde Nutzer zu achten. Hineinragende Gegenstände mit einem lichten Abstand von über 30 cm zum Boden sind zu vermeiden.

Zusätzliche Becken mit Hubboden (variabel von 30 - 180 cm) und höherer Wassertemperatur (27 - 30 Grad) bieten nicht nur Vorteile für Menschen mit motorischen Behinderungen, sondern können auch für Kleinkinderschwimmen und Wassergymnastik eingesetzt werden.

Barrierefreiheit in Saunen: Neben der stufenlosen Zugänglichkeit und einer ausreichenden Bewegungsfläche (1,50 x 1,50 m) bieten Sitzabtreppungen mit Zwischenstufen (Höhe 20 bis 25 cm) und umgreifbare Latten die Möglichkeit trotz motorischer Einschränkung eine höhere Sitzposition zu erreichen.

Eine Tabelle mit der zurzeit gültigen DIN 18040-Teil 1 steht hier zum Downloaden bereit.

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schwimmbadplanung-din-normen.pdf


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