Sonderbordsteine für Überquerungsstellen#print

Tastbordsteine, Rollbordsteine, Rippenplatten und Noppenplatten für getrennte Überquerungsstellen und Mittelinseln/Mittelstreifen

Pebüso Betonwerke GmbH & Co. KG

Industrieweg 93
48155 Münster

Wir sind ein mittelständisches Unternehmen in der Betonsteinindustrie und stellen Produkte für den Straßen-, Garten- und Landschaftsbau her.

Unseren Erfolg in dieser Sparte verdanken wir nicht nur der Wettbewerbsfähigkeit unserer Produkte, sondern auch dem hohen Engagement und der besonderen Qualifikation unserer Mitarbeiter, die Ihnen gerne beratend zur Seite stehen.

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Querungsstelle mit Ampel und InselQuerungsstelle mit RadwegQuerungsstelle im Kurvenverlauf

Barrierefreiheit im Straßenraum - Bordsteine für getrennte Überquerungsstellen mit differenzierter Bordhöhe

Grundsätzlich ist bei allen Neu- und Umbaumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum barrierefrei zu bauen. Nach § 7 BGG NRW ist die Errichtung oder die Änderung baulicher Anlagen entsprechend den bauordnungsrechtlichen Vorschriften barrierefrei zu gestalten.

Vergleichbares kann dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) des Bundes entnommen werden.

Auf dieser Grundlage hat der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Strassen.NRW) im Jahre 2012 den Leitfaden "Barrierefreiheit im Straßenraum" verfasst, wobei spezielle Bordsteine an Überquerungsstellen vorgesehen sind.

Im Bereich von Doppelüberquerungen (verkehrsrechtlich gemeinsam, aber baulich getrennt) ist sowohl ein Bord mit einer Höhe von 6 cm als Tastkante für Sehbehinderte wie auch ein Bord (Rollbord) mit Nullabsenkung für Rollstuhl- und Rollatornutzer zu verbauen.

DIN 32984: "Überquerungsstellen können nach DIN 18040-3: 2014-12 Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum als getrennte Überquerungsstelle mit differenzierter Bordhöhe einerseits für blinde und sehbehinderte Menschen sowie andererseits für Rollstuhl-/Rollatornutzer oder als gemeinsame Überquerungsstelle mit 3 cm Bordhöhe für beide Nutzergruppen ausgeführt werden.
Für Rollstuhl- und Rollatornutzer ist der Überquerungsbereich bis auf das Fahrbahnniveau abgesenkt. Die Bereiche mit Bordhöhen ≤ 3 cm sind über die gesamte Breite der Absenkung für blinde und sehbehinderte Menschen durch ein Sperrfeld (Rippenplatten) abzusichern. Ein Überquerungsbereich mit einer Bordhöhe von 6 cm, davon mindestens 4 cm senkrecht, ist für blinde und sehbehinderte Menschen sicher ertastbar."

PEBÜSO stellt die Tast- und Rollbordsteine für diese Bauweise her.

Skizze getrennte Querungsstelle mit MaßangabenSkizze Tast- und Rollbordsteine mit Maßangaben

Leitelemente für barrierefreie Querungsstellen

gemäß

  • DIN 32984: 2020-12 - Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
  • DIN EN 1340: 2010-08 - Bordsteine aus Beton - Entwurf (zurückgezogen)
  • DIN 483: 2005-10 - Bordsteine aus Beton - Formen, Maße, Kennzeichnung
  • Leitfaden "Barrierefreiheit im Straßenraum" 2012, herausgegeben von Strassen.NRW
Leitelemente
  • Tastbordstein für Sehbehinderte: 25 x 20 x 100 cm (Tastkante zur Fahrbahn)
  • Rollbordstein 2,5 cm: 25 x 20 x 100 cm (Nullabsenkung zur Fahrbahn)
  • Rollbordstein 2,5 cm Übergangsstein links/rechts: 25 x 20 x 100 cm
  • Rippenplatten 30 x 30 x 8 cm für Richtungsfelder und Leit- und Auffindestreifen bei Bushaltestellen sowie Sperrfelder bei Nullabsenkungen
  • Noppenplatten für Aufmerksamkeitsfelder und Auffindestreifen für Querungsstellen

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