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Newsletter 2012 28.KW
LTB, Arbeitsplatzgestaltung, Auto, Hörbehinderung, Handlauf, Weiterbildung
1. Muster-Liste der Technischen Baubestimmung 2012 tritt in Kraft
2. Mitarbeiter mit Behinderung - Vorteile für alle Beteiligten
3. Arbeitsplatzgestaltung - individuell, gesund und behindertengerecht
4. Mobil ans Ziel - trotz Handicap
5. Gut Hören ohne zu stören
6. Die Sicherheit fest im Griff
7. Sachverständigenausbildung bei der Technischen Akademie Konstanz
1. Muster-Liste der Technischen Baubestimmung 2012 tritt in Kraft
Die aktuelle Muster-Liste der Technischen Baubestimmung soll in den Bundesländern zum 1. Juli 2012 umgesetzt werden. In einigen Bundesländern wurde die Fassung vom Dezember 2011 bereits identisch eingeführt. In Nordrhein-Westfalen und Bayern gibt es Ausführungsvorschriften.
2. Mitarbeiter mit Behinderung - Vorteile für alle Beteiligten
In Deutschland sind viele Menschen mit einer Behinderung noch immer vom 1. Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Dabei ist eine Behinderung nicht gleichzusetzen mit Arbeitsunfähigkeit. Im Gegenteil: Viele Arbeitnehmer mit einer Behinderung sind motiviert und qualifiziert. Außerdem gibt es zahlreiche gute Gründe für Arbeitgeber, Menschen mit einer Behinderung bei der Stellenbesetzung zu berücksichtigen: u.a. gesetzliche Fördermöglichkeiten und Zuschüsse für behindertengerechte Arbeitsplätze. Ein Fachbeitrag von Dipl.-Ing. MPH Signe Stein.
3. Arbeitsplatzgestaltung - individuell, gesund und behindertengerecht
Die Firma item sorgt für optimale Arbeitsplatzbedingungen - besonders für Menschen mit einer Behinderung. Durch ein modulares Baukastensystem lässt sich der Arbeitsplatz schnell und günstig an individuelle Bedürfnisse und bestimmte Arbeitssituationen anpassen. Dabei liegt der Fokus auf einer gesunden und ergonomischen Haltung beim Arbeiten - ob sitzend oder stehend.
4. Mobil ans Ziel - trotz Handicap
Die Firma paramobil hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen mit Behinderungen eine bessere Mobilität zu ermöglichen. Zu diesem Zweck bietet paramobil umfassende Umbauten für Fahrzeuge aller Art und nahezu allen Marken an - TÜV geprüft und Crash getestet. Dadurch entstehen optimale Lösungen für Selbstfahrer und Mitfahrer mit Behinderungen.
5. Gut Hören ohne zu stören
Der Hersteller geemarc erweitert seine Produktpalette auf nullbarriere.de. Neben den Telekommunikationsgeräten für schwerhörige und sehbehinderte Menschen gibt es nun u.a. den digitalen Funk- und Fernseh-Kopfhörer CL7300, der einen besseren Klang für Schwerhörige garantiert. So können Sie z.B. Filme sehen, ohne dass sich andere Menschen von der Lautstärke gestört fühlen. Die Anruf- und Türklingel-Signalisierung der Produktreihe Amplicall weisen hörgeschädigte Personen durch optische Signale auf das Klingeln hin.
6. Die Sicherheit fest im Griff
Nach DIN-Normen, Landesbauordnungen und Gleichstellungsgesetzen sind an Treppen beidseitig Handläufe anzubringen. Handläufe der Firma Flexo sind DIN geprüft und werden von Ärzten und dem Deutschen Institut für Treppensicherheit e.V. empfohlen. Ob für den Innen- oder Außenbereich: Flexo bietet für Ihr Haus, Ihren Garten und Ihren Geschmack den passenden Handlauf - auch mit integrierter LED Beleuchtung. So kommen Sie sicher die Treppen hinauf und hinab, bei Tag und bei Nacht.
7. Sachverständigenausbildung bei der Technischen Akademie Konstanz
Die Technische Akademie Konstanz (TAK) bietet in Kooperation mit der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung Konstanz (HTWG) ab Oktober wieder eine Weiterbildung zum "Sachverständigen für Barrierefreies Bauen (HTWG)" an. Die 12-tägige Weiterbildung richtet sich an Architekten und Bauingenieure, aber auch an Stadt- und Landschaftsplaner sowie Mitarbeiter von Landratsämtern und weiteren genehmigenden Behörden. Für den Start im Oktober stehen mindestens 8 - maximal 15 Seminarplätze zur Verfügung.
Sachverständigenlehrgang Konstanz
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