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Newsletter 2009 41.KW
DIN 18040, Tourimus, Fortbildung, Arztbesuch
1. DIN 18040 "Barrierefreies Bauen" kommt
2. Freizeiteinrichtungen, Gaststätten und Hotels
3. VDI 6000 Blatt 4
4. Faltbarer Reiserollstuhl
5. Wohnqualität für ältere Menschen
6. Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz
7. Barrierefreier Arztbesuch
1. DIN 18040 "Barrierefreies Bauen" kommt
nullbarriere.de informiert über die Reaktionen von Betroffenen und Planern anhand von Stellungnahmen der Betroffeverbände. Die Architekten und Planer sind durch die Bundesarchitektenkammer vertreten.
Der Leiter des Normenausschusses Prof. Dr. Loeschcke: Im Idealfall würden die beiden Normen der DIN 18040 Anfang des Jahres 2010 in Kraft treten.
2. Freizeiteinrichtungen, Gaststätten und Hotels
Barrierefreier Tourismus bietet Standortvorteile, ermöglicht eine langfristige Kundenbindung und ist ein Wettbewerbsvorteil. Auch mit kleinen gestalterischen und baulichen Maßnahmen gelingen deutliche Verbesserungen des Serviceangebotes.
Beratung, Planung und Gutachtenerstellung zu Fragen der Barrierefreiheit bietet Frau Dipl.-Ing MPH Signe Stein an.
3. VDI 6000 Blatt 4
"Ausstattung von und mit Sanitärräumen Hotelzimmer"
Gerade im Hotelbau sind der Platzbedarf und die Ausstattung der Sanitärzonen in Hotelzimmern ein entscheidender Faktor für die Wirtschaftlichkeit des Objektes. Das Blatt 4 beschreibt die Planung, Bemessung und Ausstattung von Sanitärräumen und Einbauküchen, die direkt dem Hotelzimmer zugeordnet sind. Das gilt für jeden Hoteltyp.
4. Faltbarer Reiserollstuhl
Travel Chair - von activera ist der ideale Reisebegleiter, er passt durch jede Tür und läßt sich in Sekunden faltbar in jedem Kofferraum verstauen.
Der gepolsterte Sitz ist sowohl für Kurzstrecken als auch für längere Wege sehr bequem.
Activera Alltagshilfen
5. Wohnqualität für ältere Menschen
Das Kuratorium Deutsche Altershilfe veranstaltet am 03.11.2009 in Köln ein Seminar für Architekten(innen), Innenarchitekten(innen) und Lichtplaner(innen) sowie Einrichtungsträger und Heimleitungen zum Thema Licht, Farbe und Material. Diese tragen als Gestaltungsinstrumente der Wohnumgebung wesentlich zum persönlichen Wohlbefinden von Menschen jeden Alters bei.
6. Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz
Das am 1. Oktober in Kraft getretene Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz wird die Rolle älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen als Verbraucher stärken. Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist nicht auf die bisherigen Heimverträge beschränkt, sondern erfasst insbesondere auch die typischen Formen des "Betreuten Wohnens".
7. Barrierefreier Arztbesuch
Menschen mit Behinderungen, aber auch ältere oder chronisch kranke Patienten stoßen beim Arztbesuch häufig auf bauliche oder kommunikative Barrieren. Das schränkt die freie Wahl des Arztes und eine optimale medizinische Versorgung deutlich ein. Beispiele Berlin und Nordrhein-Westfalen.
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