Technische Saalausstattung und Hinweise zur Darbietung

Mobile Induktionsschleife mit Standmikrofon vor weißem Hintergrund

Inhalt der Dokumentation

1 Einführung

  • 1.1 Die Einschränkung des betroffenen Sinnes so gut wie möglich ausgleichen
  • 1.2 Das Zwei-Sinne-Prinzip konsequent einhalten

2 Technische Anforderungen für Hörgeschädigte

  • 2.1 Hörfähigkeit so gut wie möglich unterstützen
  • 2.2 Optische Ergänzungen für das Zwei-Sinne-Prinzip

    Gebärdensprachdolmetschen, Großbildprojektion, Schriftdolmetschen, Bildunterstützung

3 Hinweise zur Gerätetechnik

  • 3.1 Akustische Informationen so gut wie möglich darbieten

    Mikrofone, Personenbezogene Tonsignalübertragung, Ausgabe der Empfangsgeräte, Technische Zusatzgeräte / Besonderheiten für Schwerhörende, Monitoring für die Dolmetscher/-innen

  • 3.2 Optische Informationen für das Zwei-Sinne-Prinzip Technische Anforderungen zur Großbildübertragung, Kamera, Projektoren, Tageslichtprojektor, Bildwandgröße und Bildgröße

4 Hinweise für die Referent/innen

  • 4.1 Satzbau
  • 4.2 Artikulation
  • 4.3 Sprechgeschwindigkeit
  • 4.4 Wortwahl
  • 4.5 Stichworte
  • 4.6 Körpersprache
  • 4.7 Schrifttyp und -größe
  • 4.8 Farb- und Leuchtdichte-Kontraste
  • 4.9 Text den Dolmetschern rechtzeitig zur Verfügung stellen
  • 4.10 Blickrichtung zum Publikum!

Checkliste

für die technische Saalausstattung bei öffentlichen Veranstaltungen, an denen auch Personen mit Hörschädigungen teilnehmen.



[Auszug Dokumentation]

1 Einführung

Menschen mit sensorischen Beeinträchtigungen haben Schwierigkeiten, für sie wichtige Informationen aufzunehmen. Im Straßenverkehr sind z. B. die sehgeschädigten Menschen hinsichtlich der Wegeführung betroffen, während Hörgeschädigte Ansagen auf einem Bahnhof nicht verstehen oder ein herannahendes Fahrzeug nicht hören können. Bei der Übermittlung bildhafter Informationen sind Sehgeschädigte, bei den verbalen Informationen aber Hörgeschädigte stärker betroffen. Hier besteht generell die Notwendigkeit, diese Sinneseinschränkungen durch geeignete Maßnahmen so gut wie möglich auszugleichen, um auch diesen Personenkreisen die aktive Teilhabe am täglichen Leben zu ermöglichen. Dabei sind zwei Dinge zu beachten:

1.1 Die Einschränkung des betroffenen Sinnes so gut wie möglich ausgleichen

Dieser Sachverhalt ist jedem Brillenträger geläufig, denn seine Brille korrigiert die Sinneseinschränkung (Fehlsichtigkeit) "so gut wie möglich".

1.2 Das Zwei-Sinne-Prinzip konsequent einhalten

Wenn ein Sinn ausfällt, sind entsprechende Informationen durch einen an-deren notwendig. So ergänzt z. B. bei Blindheit der Tastsinn die Informationsübermittlung (Lesen von "Braille-Schrift" oder Wegeführung durch Rillenplatten) oder der Hörsinn wird für weitere Informationen verwendet (z. B. Audiodeskription als verbale Beschreibung von Bildern oder Vorgängen).

2 Technische Anforderungen für Hörgeschädigte

2.1 Hörfähigkeit so gut wie möglich unterstützen

Schwerhörende Menschen der unterschiedlichen Schwerhörigkeitsgrade bis hin zu an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit nutzen vorrangig die noch verbliebene Hörfähigkeit. Diese ist deshalb durch Zuspiel des Audiosignals direkt bis an das Hörgerät des Schwerhörenden so gut wie möglich zu unterstützen. Hierzu sind in öffentlichen Räumen vorzugsweise IndukTive Übertragungsanlagen oder ersatzweise Infrarot- und Funkübertragungen (IR und FM) erforderlich. Letztere benötigen weitere Zusatzgeräte.

2.2 Optische Ergänzungen für das Zwei-Sinne-Prinzip

Ertaubten oder von Geburt an gehörlosen Personen muss nach dem Zwei-Sinne-Prinzip die Information optisch angeboten werden. Dabei ist zu beachten, dass beide Personengruppen unterschiedliche Bedürfnisse haben, denn (Spät-)Ertaubte sind im Allgemeinen vorrangig lautsprachlich geprägt, von Geburt an gehörlose Personen aber vorrangig gebärdensprachlich und haben dadurch einen anderen Zugang zu Texten und zu Bildern.

Für die optische Informationsübertragung sind zur Zeit vier Systeme üblich. Sie sollten, wenn möglich, parallel angeboten werden. Dabei ist zu bedenken, dass sie nicht nur den Ertaubten und Gehörlosen, sondern auch den Schwerhörenden (und in vielen Fällen sogar den Guthörenden) als Zusatzinformationen ebenfalls dienlich sind.

2.2.1 Gebärdensprachdolmetschen

Die Gebärdensprachdolmetscher/innen sind neben den Sprecher/innen so zu positionieren, dass beide gleichzeitig im Blickfeld sind. Für eine gute Ausleuchtung - auch bei gegebenenfalls abgedunkeltem Saal - ist zu sorgen.

2.2.2 Großbildprojektion

Bei ungünstigen Raumproportionen mit großem Abstand oder ungünstigen seitlichen Positionen ist eine Großbildprojektion der Sprecher/innen für das Absehen vom Mund erforderlich. Bei günstiger Kameraaufstellung können auch die Gebärdensprachdolmetscher/innen mit übertragen werden und sind somit von allen Plätzen sichtbar. Dies ermöglicht allen Zuhörern die freie Platzwahl je nach den persönlichen Bedürfnissen oder Wünschen.

2.2.3 Schriftdolmetschen

Das gesprochene Wort wird durch entsprechende Schreibsysteme in Schriftsprache übertragen und mit einem Videoprojektor auf einer Leinwand abgebildet. Die Ausbildung entsprechender Dolmetscher/innen ist zur Zeit im Aufbau.

Im Gegensatz zur Lautsprache oder zum Gebärden ist die Schrift "nicht flüchtig". Auf der Bildwand sind immer mehrere Zeilen Text lesbar. Dadurch wird das Nachvollziehen des Sinnzusammenhanges wesentlich erleichtert. Auf diese Weise wird nicht nur das Hören, sondern auch das kognitive Verarbeiten unterstützt. Das Schriftdolmetschen kommt damit einem wesentlich größeren Personenkreis zugute als gemeinhin angenommen wird.

Die unter 2.2.2 aufgeführte Großbildprojektion und das Schriftdolmetschen laufen parallel. Deshalb müssen mindestens zwei Bildwände in ausreichender Größe zur Verfügung stehen.

2.2.4 Bildunterstützung

In vielen Vorträgen technischen und wissenschaftlichen Inhalts werden zur Erläuterung des Gesagten Bilder, Grafiken oder Powerpoint-Präsentationen angewendet und zwar auch dann, wenn der Zuhörerkreis ausschließlich aus guthörenden Personen besteht. Hierfür sind eine dritte Bildwand, ein Tageslicht- (OHP-) und ein Videoprojektor erforderlich.

Die vollständige Dokumentation inklusive Checkliste steht hier zum Downloaden bereit.

Download mit Login

Öffentliche Veranstaltungen - AUCH für Menschen mit Hörschädigungen! (ca. 262 kB)

oeffentliche_veranstaltungen.pdf


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