Finanzierung für Arbeitgeber#print

Barrieren am Arbeitsplatz beseitigen

Überblick über Zuschüsse und Kredite für Arbeitgeber und Unternehmen, um die Chancen auf eine betriebliche Integration von Menschen mit Behinderung zu verbessern.

Die Zahl der arbeitslosen Menschen mit Behinderung ist in Deutschland leicht gesunken. Trotzdem bleibt die Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen mit 11,2 Prozent in 2019 im Vergleich zur allgemeinen Arbeitslosenquote von 5,2 Prozent doppelt so hoch. Außerdem wurde die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquote von 5 Prozent bereits mehrfach verfehlt: Lediglich rund 39 Prozent der Arbeitgeber besetzten zuletzt alle Pflichtarbeitsplätze mit Schwer­behinderten.

Finanzielle Förderung, Zuschüsse und Kredite für Arbeitgeber und Menschen mit Behinderung

Fahrräder vor einer Rampe im HinterhofPlattformlift an kurvigen SchienenMann im Rollstuhl fährt durch geöffnete TürLeistsystem aus Edelstahlnoppen und -streifen vor dem FahrstuhlzugangAuswahl verschiedener RollstuhltypenHöhenverstellbarer Rollstuhl, hochgefahren, mit Nutzerin an einem RegalTreppenhandlauf an gerader Treppe

Unterstützung für Arbeitgeber von der Bundesagentur für Arbeit

Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung

Für die betriebliche Ausbildung oder Weiterbildung von behinderten und schwerbehinderten Menschen in Ausbildungsberufen können Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung gewährt werden, wenn die Ausbildung oder Weiterbildung sonst nicht möglich ist.

Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderung

Für eine behindertengerechte Ausgestaltung von Ausbildungsplätzen und Arbeitsplätzen können Zuschüsse gewährt werden, soweit dies für eine dauerhafte Teilhabe des behinderten Menschen erforderlich ist und eine entsprechende Verpflichtung des Betriebes nach dem SGB IX Teil 2 nicht besteht.

Probebeschäftigung

Unternehmen können die Kosten für eine befristete Probebeschäftigung behinderter und schwerbehinderter Menschen bis zu einer Dauer von drei Monaten erstattet werden, wenn dadurch die Möglichkeit einer Teilhabe am Arbeitsleben verbessert wird oder eine vollständige und dauerhafte berufliche Eingliederung zu erreichen ist.

Eingliederungszuschuss

Zur Eingliederung von behinderten und schwerbehinderten Menschen kann ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt gewährt werden. Die Höhe und Dauer richten sich nach der Ausprägung der erschwerten Vermittlung des Arbeitnehmers und nach den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes (Minderleistung).

Eingliederungshilfe Bundesagentur für Arbeit

Unterstützte Beschäftigung

Die Unterstützte Beschäftigung ist eine Alternative zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung und beinhaltet ein betriebliches Training direkt am Arbeitsplatz. Ein geschulter Trainer begleitet bis zu 24 (max. bis 36) Monate im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit die Qualifizierung direkt vor Ort. Während der Teilnahme an der individuellen betrieblichen Qualifizierung erhält der Arbeitnehmer Leistungen zum Lebensunterhalt und Kosten für die Qualifizierung durch die Agentur für Arbeit.

Qualifizierung mit Perspektive für Menschen mit Behinderung - Unterstützte Beschäftigung

Wichtiger Hinweis: Die Leistungen an Arbeitgeber sind einzelfallabhängig und können nur nach Absprache mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vor einer mündlichen oder schriftlichen Einstellungszusage gewährt werden.

Fördermittel für Arbeitnehmer mit Behinderung

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen die Schwierigkeiten beseitigen, die aufgrund einer Behinderung die Berufsausbildung oder Berufsausübung erschweren. Die Förderung umfasst alle Maßnahmen und Leistungen, die Menschen mit einer vorhandenen oder drohenden Behinderung helfen sollen, möglichst auf Dauer beruflich eingegliedert zu werden/zu bleiben. Neben Kraftfahrzeughilfe, nichtorthopädischen Hilfsmitteln und technischen Arbeitshilfen könnnen Zuschüsse für eine notwendige Arbeitsassistenz beantragt werden. Eine Kostenerstattung ist stets geltend zu machen, bevor Aufwendungen entstehen oder Ausgaben anfallen.

Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben für Arbeitnehmer

Leistungen vom Integrationsamt

Fördermittel für Arbeitgeber

Das Integrationsamt hat verschiedene Förderangebote für Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung einstellen oder ausbilden. Mit dem Programm "Behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen" gibt es bspw. Zuschüsse und/oder Darlehen, wenn

  • Arbeitsstätten behinderungsgerecht eingerichtet und unterhalten werden.
  • Arbeitsplätze oder Ausbildungsplätze mit notwendigen technischen Arbeitshilfen ausgestattet werden.
  • Teilzeitarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen eingerichtet werden (§ 81 Abs. 5 SGB IX).
  • sonstige Maßnahmen zur dauerhaften behinderungsgerechten Beschäftigung schwerbehinderter Menschen veranlasst werden.

Fördermittel für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben

Beträgt der Grad der Behinderung mindestens 50 werden folgende Leistungen vom Integrationsamt erbracht:

  • technische Arbeitshilfen
  • Kraftfahrzeughilfen
  • Wohnungshilfen
  • Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz
  • Hilfen in besonderen Lebenslagen
  • notwendige Arbeitsassistenz
  • Leistungen für eine Berufsbegleitung
  • Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten

Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf

Fördermittel für Integrationsprojekte

Integrationsunternehmen beschäftigen mindestens 25 % und höchstens 50 % schwerbehinderte Menschen und bilden faktisch eine Brücke zwischen den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie können finanzielle Leistungen für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich betriebswirtschaftlicher Beratung und für besonderen Aufwand erhalten.

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