DIN 18024-1 Baustellensicherung#print

Gehwege und Notwege müssen gegenüber Arbeitsstellen nach RSA (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) durch 10 cm hohe Absperrschranken in 100 cm Höhe (Höhe der Oberkante) gesichert werden.

Unter Absperrschranken sind zusätzlich 10 cm hohe Tastleisten in 25 cm Höhe (Höhe der Oberkante) anzubringen. Ihre Unterkante (bei rohrförmiger Ausbildung die Mitte des Rohrquerschnittes) darf nicht höher als 15 cm angebracht werden.


Gehwege und Notwege im Bereich von Baustellen müssen ein Lichtraumprofil von mindestens 120 cm Breite und mindestens 230 cm Höhe haben.


In nicht überschaubaren Gehwegbereichen sind Begegnungsflächen vorzusehen.

siehe auch:Rampen, Ausstattung, Orientierung


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