Wie Sie Antworten auf Ihre Fragen zur Barrierefreiheit finden

Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Bauordnung und Hochbau, 2019
Dieser Bauprüfdienst erläutert die materiellen Anforderungen des Bauordnungsrechts an bauliche Anlagen, die auf Grundlage von § 52 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) barrierefrei sein müssen und die Zugänglichkeit von Wohnungen, die im Zusammenhang mit notwendigen Aufzügen nach § 37 Abs. 4 HBauO "stufenlos erreichbar" sein müssen.
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