Digitales Fahr- und Lenksystem mit Touchscreen und Joystick

Bayerische Architektenkammer, 2021
Merkblatt mit wesentliche Anforderungen zur BayBO 2021 Art.48
Die Vorschriften zum barrierefreien Bauen setzen die entsprechenden Vorgaben des Grundgesetzes, der Bayerischen Verfassung und des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes in die Bayerische Bauordnung (BayBO) um.
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Baujuristen und Sachverständige müssen in den beiden großen Themenbereichen Baurecht und Bautechnik umfassend informiert sein, da beide Fachbereiche stark aufeinander angewiesen sind. Baumängel können häufig nur dann abschließend bewertet werden …


