Rampen richtig bemessen

Landesdenkmalamt Berlin, 2015
Im Hinblick auf unter Denkmalschutz stehende Bestandsgebäude und Anlagen folgt nach ständiger Rechtsprechung bereits von Verfassungswegen, dass die Belange mobilitätsbehinderter Personen im Rahmen der zu treffenden denkmalrechtlichen Entscheidungen immer mit den Belangen des Denkmalschutzes abgewogen werden müssen.
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