Altenpflegeheime als Hausgemeinschaften#print

Informationen aus dem Planungsbüro Rauck nach dem Konzept des Kuratorium Deutsche Altenhilfe

Altenpflegeheime als Hausgemeinschaften

Der Sensorboden verschwindet unter dem TeppichBenutzer öffnet Tür mit VarioMent-AnzeigeFunk-Ruf-Zugtaster mit Knopf
  1. Hausgemeinschaften sind keine Wohnstifte und auch kein betreutes Wohnen.
  2. Hausgemeinschaften sind vollstationäre Altenpflegeeinrichtungen.
  3. Hausgemeinschaften bestehen meistens aus ca. 8 - 10 Bewohnern.
  4. In Hausgemeinschaften erhalten die Bewohner professionelle Pflegeleistungen. Es geht nicht darum, dass sich die Bewohner im Alter gegenseitig stützen.
  5. Die Hausgemeinschaften unterliegen dem Heimgesetz und der Heimmindestbauverordnung. (siehe Punkt 2)
  6. Wegen schwerer Alterskrankheiten muss man nicht mehr in ein anderes Heim umziehen. In Hausgemeinschaften leben auch Schwerstpflegebedürftige. In speziellen Hausgemeinschaften auch Bewohner mit Demenz, Parkinson oder Alzheimer.
  7. Das Prinzip Altersnormalität wird so weit wie möglich übertragen:
  8. Die Architektur richtet sich immer wieder an den Strukturen einer Wohnung aus, keinesfalls aber an einem institutionellen Betrieb, wie einige Pflegeheime oder Krankenhäuser.
  9. In den Hausgemeinschaften wohnen die Bewohner meistens in einem Einzelzimmer mit eigenem Bad, WC und Dusche.
  10. Jede Hausgemeinschaft hat ein großes Wohnzimmer. In diesem Wohnzimmer ist eine Küche integriert und bildet als Wohnküche den Mittelpunkt des Alltagsgeschehens. Vor den Augen der Bewohner werden die täglichen Mahlzeiten zubereitet.
  11. Jeder der möchte, kann mithelfen. Es gibt keine Verpflichtung dazu, die Möglichkeit wird jedoch oft und gerne angenommen.
  12. In Hausgemeinschaftshäusern ist die Einbeziehung der Angehörigen besonders leicht möglich und wird daher auch gerne und häufig wahrgenommen.
  13. In den Wohnküchen tritt die Hauswirtschaft in den Vordergrund
  14. Mehrere Hausgemeinschaften werden innerhalb eines Gebäudes intelligent zusammengefasst, so dass ein Hausgemeinschaftsprojekt von 40 bis 60 Bewohnern entsteht, welches sich wirtschaftlich als stationäre Altenpflegeeinheit betreiben lässt.
  15. Durch die eher kleine Pflegeeinrichtung ist ein quartiersnaher Einzugsbereich gegeben.
  16. Durch den Verzicht auf zentrale Einrichtungen wie Speisesaal / Großküche etc. entstehen Gebäude mit Kosten von ca. 60 - 70 TEUR/Bewohner.
  17. Alles was institutionellen Charakter hat, soll möglichst vermieden werden und in den Hintergrund treten. Daher gibt es kein großes Foyer o.ä. und eben keine Großküche, in der die Hauswirtschaft aus dem Blick und aus dem Umfeld der Bewohner verschwindet.

(nach dem Konzept des KDA , Kuratorium Deutsche Altenhilfe)

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