Behindertengerecht Umbauen - Zuschuss in Hessen
Behindertengerechter Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum in Hessen - Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 EUR je Wohneinheit.
Zuschuss - Behindertengerechter Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum
Das Land Hessen gewährt gemäß der "Richtlinie zur Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum" Zuschüsse für bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden selbstgenutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück.
Es muss erkennbar sein, dass die Baumaßnahme aufgrund der Behinderung eines Haushaltsangehörigen notwendig ist und es sich nicht um eine Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahme handelt.
Der Antrag auf einen Kostenzuschuss für einen behindertengerechten Umbau ist bei der Wohnungsbauförderungsstelle des Kreises oder der kreisfreien Stadt zu stellen, in der der umzubauende Wohnraum liegt.
Es wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1 % des Gesamtbetrages des beantragten Kostenzuschusses, mindestens jedoch 25 Euro, erhoben.
Vor Erteilung der Förderzusage darf mit dem Umbau nicht begonnen werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt Eigentümer oder Erbbauberechtigte, die die Wohnung selbst nutzen. Als selbstgenutzt gelten Wohnungen, wenn sie von der oder dem Antragsberechtigten, deren oder dessen Ehe- bzw. Lebenspartnerin oder -partner oder Angehörigen in gerader Linie oder bis zum dritten Grad in der Seitenlinie (Nichte, Neffe, Onkel, Tante) bewohnt werden.
Dem Haushalt muss ein Mensch angehören, dessen Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt oder der mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft worden ist.
Was wird gefördert?
Zu den bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen gehören insbesondere
- Freiflächen, Plätzen, Wegen und PKW-Stellplätzen auf dem Grundstück
- Errichtung festinstallierter Rampen
- Beseitigung von Stufen und Schwellen
- Verbreiterung von Türen
- barrierefreier oder barrierereduzierender Badumbau, zum Beispiel Austausch der Badewanne gegen eine Dusche
- Einbau von barrierefreien Bädern und Toilettenräumen
- Einbau von Haltegriffen
- Verbesserung und Einbau von barrierefreien Küchen
- Einbau von geeigneten Aufzügen (zum Beispiel Treppenschrägaufzug, Plattformlift)
- Kontrastreiche Gestaltung von Bewegungsfläche innerhalb und außerhalb der Gebäude
- Umbau von Einrichtungen zwecks Beseitigung von Verletzungsgefahr für blinde und sehbehinderte Menschen (zum Beispiel halbhoch angebrachte Sicherungskästen im Treppenhaus, niedrige Türen)
- Einbau von visuellen Hilfen für hörbehinderte Menschen
Die Maßnahmen sollen nach Möglichkeit den Anforderungen der Norm DIN 18040 Teil 2 entsprechen.
Die Finanzierung der Bauvorhaben müssen dauerhaft gesichert sein. Eigenleistungen werden nicht gefördert.
Ausgeschlossen sind:
– Umbaukosten in Verbindung mit dem Erwerb von Wohngebäuden und bis zu drei Jahren danach, es sei denn, die Behinderung ist nach dem Erwerb entstanden,
– die Erweiterung bestehender Wohngebäude außer zum Einbau eines Aufzuges
- Baumaßnahmen, mit deren Bau vor Bewilligung der Fördermitel begonnen wurde.
Zuschusshöhe
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Förderfähig sind Ausgaben in Höhe von bis zu 30 000 EUR je Wohneinheit, auch wenn die Ausgaben der baulichen Maßnahmen insgesamt höher sind. Dies entspricht einem Zuschuss in Höhe von maximal 15 000 EUR je Wohneinheit.
Maßnahmen mit Ausgaben in Höhe von unter 1 500 EUR werden nicht gefördert.
Maximale Zuschussbeträge für
- Lift-/Aufzugseinbau: 6 500 EUR
- Umbau, Einbau Küche: 5 500 EUR
- Umbau, Einbau Bad: 5 500 EUR
- Andere Einzelmaßnahmen je 3 000 EUR
Förderbausteine, Hersteller, Produkte, Infomaterial
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Freiflächen
Freiflächen, Plätzen, Wegen und PKW-Stellplätzen auf dem Grundstück
Freifläche, Stellplatz
Rampen
Festinstallierte Rampen aus Stahl
Rampen
Schwellenfreiheit
Beseitigung von Stufen und Schwellen
Schwellenfreiheit
Türen
Raumspartüren erhöhen die Durchgangsbreiten
Türen barrierefrei gestalten
Badumbau
Badumbau (zum Beispiel Austausch der Badewanne gegen eine Dusche), Einbau von barrierefreien Bädern
Bodengleiche Duschen
Badeinbau
Einbau von barrierefreien Bädern und Toilettenräumen
Badewannen mit Tür, Einstieg
Höhenverstellbare WCs
Dusch-WCs
Waschtische/Waschtischlifter
Ausstattung, Spiegel, Beleuchtung
Haltegriffe
Einbau von Haltegriffen
Stützgriffe und Haltesysteme
Küchen
Verbesserung und Einbau von barrierefreien Küchen
Küchen
Aufzugsanlagen, Hebebühnen, Treppenplattformlift
Einbau von geeigneten Aufzügen (zum Beispiel Treppenschrägaufzug, Plattformlift)