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Was leistet Beratung zur Wohnungsanpassung? Welche Anforderungen werden an Wohnberater gestellt?

Ehrenamtliche Wohnberatung und Wohnungsanpassung, Mindeststandards

2 Möbelpacker tragen ein SofaRollstuhlrampe mit Treppe vor einem WohnhausBenutzer öffnet Tür mit VarioMent-AnzeigeBodengleiche Dusche mit VorhangstangeHöhenverstellbares Liftmodul für Küchenarbeitsplatte mit EinbauspülePflegebett in  Bettumrandung integriertPerson im Aufstehsessel vor KaminofenSofa mit Stehlampe
  • Was leistet Beratung zur Wohnungsanpassung?
  • Welche Anforderungen werden an Wohnberater gestellt?
  • Und das alles mit ehrenamtlichen Kräften?
  • Mindeststandards, die auch für ehrenamtlich geführte Wohnberatungsstellen gelten müssen.
  • Wie kann es gelingen?
  • Was ist der Reiz für Ehrenamtliche an der Wohnberatung?

Was leistet Beratung zur Wohnungsanpassung?

Wohnberatung ist zum überwiegenden Teil eine "aufsuchende" Beratung, d.h. die Beratungen finden vorwiegend zu Hause in der Wohnung der Ratsuchenden statt.

Die Kontakte zu Ratsuchenden werden häufig von anderen sozialen Diensten vermittelt. In manchen Fällen erfolgt die Vermittlung in einer Situation, in welcher der Handlungsdruck bereits extrem hoch ist, während die Durchführung bestimmter Maßnahmen und vor allem die Klärung der Finanzierung erfahrungsgemäß eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Besser wäre eine präventive Beratung und vorsorgliche Anpassung der Wohnung - auch gemeinsam mit den Angehörigen - um für den 'Ernstfall' besser gewappnet zu sein bzw. das Unfallrisiko von vorneherein zu reduzieren. Nach dem Motto "Ich leb' eh nimmer lang" werden notwendige Veränderungen aber oft viel zu lange hinausgezögert.

Ratsuchende dazu zu motivieren, Veränderungen in der Wohnung vorzunehmen und zuzulassen, ist deshalb ein wichtiger Teil in der Beratung.

Die Beratungsstellen empfehlen und planen nicht nur bestimmte Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnsituation, sondern beraten auch zur Finanzierung und betreuen auf Wunsch die Durchführung und Umsetzung. D. h. sie nehmen den Betroffenen viele bürokratische Aufgaben ab, wenn diese mit der Situation überfordert sind. Sie sprechen mit dem Hausarzt, dem Hauseigentümer und mit Behörden. Sie beantragen im Auftrag und Namen der Betroffenen die Zuschüsse und Fördermittel bei Kostenträgern wie Kranken- und Pflegekasse, dem Sozialamt, besondere Hilfen für Schwerbehinderte, u.a.m. Sie beauftragen und koordinieren im Namen der Betroffenen Architekten und Handwerker, prüfen die ausgeführten Arbeiten und rechnen mit den Leistungsträgern ab.

Welche Anforderungen werden an Wohnberater gestellt?

Einfühlungsvermögen in die Lebenssituation der Ratsuchenden, Beraterische Fähigkeiten, Kenntnisse in Gesprächsführung, handwerklichtechnisches Verständnis, medizinisch-pflegerische Grundkenntnisse, Wissen über technische Hilfsmittel, baulich-technische Grundlagen, Wissen über rechtliche Normen, sowohl im Sozialrecht, als auch in technischen Fragestellungen.

Grundkenntnisse über barrierefreie Gestaltung von Wohnräumen, Kenntnisse des regionalen Hilfesystems für ältere und behinderte Menschen, Kenntnisse über die Finanzierung von Wohnungsanpassungsmaßnahmen. Grundqualifikationen: selbständiges Erarbeiten von Problemlösungen, Beschaffung von spezifischem Informationsmaterial, Organisationstalent, verbindliches Auftreten.

Dies alles sind Anforderungen, die sowohl an hauptamtliche als auch ehrenamtlich tätige Berater zu stellen sind. Je mehr von diesen Qualifikationen in einer Person abgedeckt sind, um so besser. Und wenn es nur ein Teil der genannten Fähigkeiten ist, dann gibt es ja evtl. andere Beteiligte, die das Wohnberatungsteam um diese fehlenden Qualitäten ergänzen können.

Für einige spezifischen Kenntnisse an Wissen zur Wohnungsanpassung gibt es im übrigen spezielle Grundlagenschulungen auch für Ehrenamtliche.

Und das alles mit ehrenamtlichen Kräften?

Ehrenamtliche bringen eigene zusätzliche Potentiale in die Wohnberatung ein. Oft sind sie selber bereits in einem Lebensabschnitt, der es ihren ermöglicht, ihre biographisch erworbenen Qualitäten positiv einzusetzen: sie sind selber in Rente oder pensioniert und können aus dieser Ebene einen "direkten Draht" zu den meist älteren Ratsuchenden finden; sie haben aufgrund ihrer eigenen Biographie Know-how in handwerklichen, technischen, sozialen und rechtlichen Bereichen erworben, welche in diesem Beratungsfeld hilfreich sind.

Und vor allem: sie haben Zeit, sich um die Ratsuchenden zu kümmern, können sich und dem Betroffenen die Zeit geben, um Entscheidungen herbeizuführen und auch zu begleiten.

Ehrenamtliche sind oft bereits in Netzwerke vor Ort eingebunden, es fällt ihnen somit unter Umständen leichter, an den Personenkreis der Betroffenen "heranzukommen". Es besteht das Paradoxon, dass zwar ein erheblicher Beratungsbedarf für ältere und behinderte Menschen vorhanden ist, dieser sich aber nicht "zeigt", d.h. die Menschen nehmen nicht von sich aus ohne weiteres Kontakt zu Beratungsstellen auf oder fordern Hilfen ein.

Mindeststandards, die auch für ehrenamtlich geführte Wohnberatungsstellen gelten müssen.

  • Die Wohnberatungsstelle ist für alle Bevölkerungsgruppen offen. Sie leistet Öffentlichkeitsarbeit und vernetzt sich mit anderen lokalen Leistungsanbietern der offenen Alten- und Behindertenhilfe
  • Der Träger hält für die beteiligten Mitarbeiter ausgewiesene Zeitkapazitäten vor. Die Wohnberatungsstelle ist telefonisch regelmäßig und gut erreichbar.
  • Der Träger gewährleistet eine regelmäßige Fortbildung der Wohnberater.
  • Die Wohnberatungsstelle verpflichtet sich zum Angebot von Beratung - sowohl in der Beratungsstelle sowie bei Hausbesuchen - und Begleitung bei der Umsetzung (schriftlich festgehaltener Maßnahmeplan als Ergebnis der Beratung, Finanzierungsplanung, Vereinbarung über die Zuständigkeit bei der Umsetzung).

Die Wohnberatungsstelle stellt sicher, dass

  • die Maßnahmen in engem zeitlichem Bezug umgesetzt werden,
  • die Maßnahmeziele sich an den Grundsätzen einer barrierefreien Gestaltung orientieren,
  • die Maßnahmen sich am Gebot der Wirtschaftlichkeit orientieren
  • der Beratungsprozess dokumentiert wird.
  • Die Beratung wird "ergebnisoffen" geführt, d.h. sie ist am Interesse des Bewohners orientiert. Mit der Beratung sind keine Produktverkaufsinteressen verbunden.

Wie kann es gelingen?

Bis auf weiteres wird es sicher so sein, dass im Bundesland Bayern kein flächendeckendes Beratungsangebot mit hauptamtlichen Beratungskräften entstehen wird. Derzeit gibt es in ganz Bayern nicht einmal ein Duzend Beratungsangebote, einige andere Bundesländer haben da einen erheblichen Vorsprung. Dies hat vor allem finanzielle Ursachen, da Wohnberatung keine Pflichtleistung der Kostenträger, sondern eine freiwillige Leistung entweder der Kommunen, der Wohlfahrtsverbände oder auch der Wohnungswirtschaft ist.

Bezüglich der Finanzierung der Beratungsleistung gibt es einen kleinen Silberstreifen am Horizont. Einige Pflegekassen in Bayern werden ab Januar 2005 die Beratung zur Wohnungsanpassung auf Stundenabrechnung mitfinanzieren. Ehrenamtliche Wohnberater können 8 Euro 50 Cent, Hauptamtliche 17 Euro pro Stunde abrechnen. Es können nur solche Beratungen abgerechnet werden, die in den § 40 SGB XI (sogenannte Wohnumfeldmaßnahmen aus dem individuellen Budget des Versicherten, der in der Pflegeversicherung eingestuft ist) fallen.

Damit ist klar, dass nur etwa 10 % der gesamten Beratungen über diesen Weg vergütet werden können und somit keine Kostendeckung für die Träger von Beratungsangeboten erzielbar ist.

Deshalb wird es mancherorts zu ausschließlich ehrenamtlich betriebenen Wohnberatungsangeboten kommen müssen, dies bietet sich insbesondere da an, wo bereits ehrenamtliche Strukturen bestehen, die eine "gemeinsame Schnittmenge" zu Wohnberatungsthemen haben: kleinere, ehrenamtlich geführte Wohnungsgenossenschaften, Nachbarschaftshilfen, die in der Versorgung älterer bzw. behinderter Mitbürger engagiert sind, aber auch Selbsthilfegruppen, die ihr Engagement auf dieses Feld ausweiten wollen. Bei Trägern, die bereits in der offenen Alten- und Behindertenarbeit tätig sind, bietet es sich an, dieses immer noch neue Arbeitsfeld "Wohnberatung und Wohnungsanpassung" mit ins Portfolio aufzunehmen und die hauptamtlichen Kräfte durch ehrenamtliche Mitarbeiter zu unterstützen.

Ehrenamtliche Wohnberater, die einen hautamtlichen Mitarbeiter als Ansprechpartner und Koordinator für die Wohnberatung bei ihrem Träger haben, erhalten eine erhebliche Entlastung in vielen fachlichen und administrativen Fragen. Sie können die Aufgabenschwerpunkte flexibler verhandeln und absprechen, müssen "nicht alles selber" machen und können damit ihre Effizienz und die Qualität der eigentlichen Wohnberatung steigern. Sie können ihre Fallarbeit coachen lassen, erhalten somit regelmäßige fachliche Unterstützung und Austausch.

Was ist der Reiz für Ehrenamtliche an der Wohnberatung?

Er liegt in der Mischung aus sozialem, administrativem und technischem know-how, dem Einbringen von beruflichen und persönlichen Fähigkeiten. Wohnberatung orientiert sich an sehr "praktischen" Dingen und erfordert den viel zitierten "gesunden Menschenverstand". Sie erweitert den eigenen Erfahrungshorizont bezüglich des Alltagsthemas "Wohnen" um ungeahnte Dimensionen.

Und nicht zuletzt: sie bietet die Chance, den älteren Menschen eine sehr direkte und effektive Unterstützung zu geben in deren Wunsch, möglichst selbstbestimmt und selbständig in den eigenen vier Wänden den Lebensabend zu verbringen.


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