Vogtlandhalle Greiz mit Gestaltungsobjekt#print

Rampe ohne Radabweiser, Handläufe und Zwischenpodeste - Benutzung nicht erwünscht!

Vogtlandhalle Greiz Treppe mit Rampe am Haupteingang
Vogtlandhalle Greiz Treppe am Haupteingang
Vogtlandhalle Greiz Rampe mit Rollifahrer
Vogtlandhalle Greiz für Rollifahrer nicht geeignet

In der Stadt Greiz wurde im März 2011 ein neues und dringend gebrauchtes 22 Millionen Euro teures Theater, die "Vogtlandhalle Greiz" eröffnet, was für viele ein freudiges Ereignis war. Doch leider nicht für uns ältere und behinderte Menschern, die in Greiz immer mehr werden und deren Rechte vollkommen ignoriert und vergessen wurden. Diese Vogtlandhalle verstößt zu 100 % gegen § 53 Barrierefreies Bauen Absatz 2 und 3 der Thüringer Bauordnung (TBO) und gegen DIN 18024-2 und DIN 18040-1 (Okt. 2010), weil nicht "barrierefrei und ohne fremde Hilfe zugänglich" gebaut wurde!

Vor dem Eingang ist eine 6-stufige Treppenanlage mit einer 20 Meter lange Schräge, die als Rampe genutzt werden muss, ohne sämtliche, gesetzlich vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und zu deren Überwindung die meisten Rollstuhlfahrer fremde Hilfe brauchen.

Diese Rampe muss man aber erst suchen, weil sie in der Treppenanlage überhaupt nicht auffällt.

Barrierefrei heißt ja bekanntlich, ohne Stufen, Treppen, hohe Bordsteinkanten und Rampen. Rampen sind immer ein Hilfsmittel zur Überwindung von Barrieren. Hier sind es 6 Stufen, die gar nicht da sein dürften, wenn man barrierefrei gebaut hätte. Die Rampenbreite passt zur Spurbreite von bestimmten Baufahrzeugen und ist anscheinend gar nicht für Rollstuhlfahrer geplant, denn da wären ja die vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen im Weg. Für die gesamten Außenanlagen ist die Stadt Greiz als Bauherr und die Untere Bauaufsichtsbehörde als Prüfungs- und Genehmigungsbehörde zuständig!

Außerdem gab es keine Automatik-Eingangstür, sondern die Behinderten mussten klingeln und warten, bis ihnen jemand vom Personal die Tür öffnete. Seit dem 29.03. 2012 gibt es eine erfreuliche Verbesserung. Statt der Klingel gibt es nun einen Taster, mit dem man unmittelbar die Türe öffnen kann, ohne wie vorher auf fremde Hilfe warten zu müssen.
Im Foyer und in der oberen Etage gibt es je nur eine Behindertentoilette, die nicht über einen neutralen Zugang verfügt, sondern über einen Vorraum der Männertoilette.

Dagegen haben nun ansässige Behindertenverbände protestiert, eine Arbeitsgruppe gebildet und Verbesserungen eingefordert. Bisher gab es nur halbherzige Änderungen und Notlösungen, die überhaupt nicht befriedigen.

Die Rampe hat immer noch keine Radabweiser, Handläufe und Zwischenpodeste und es besteht für alle Nutzer eine große Unfallgefahr. Für die Stadt Greiz, die Untere Bauaufsichtsbehörde und andere Befürworter ist das alles kein Problem und verstößt nicht gegen die Thüringer Bauordnung und DIN 18024-2.

Die 20 Meter lange Schräge bezeichnet man als Gestaltungsobjekt der Treppenanlage und ein kleines unauffälliges Schild an einer Stufe macht darauf aufmerksam, dass die Schräge nicht für Rollstuhlfahrer geeignet ist und das von den meisten gar nicht gesehen wird. Das Schild hat aber nur Alibifunktion, um die Gefahr auf die Nutzer abzuwälzen.

Die örtliche Presse und auch das Thüringenjournal des MDR hat über diesen Verstoß berichtet, aber das interessiert die Verantwortlichen, besonders in der Unteren Bauaufsichtsbehörde überhaupt nicht, denn man hat ja diesen Pfusch bearbeitet und genehmigt. Bei einem Gespräch mit der zuständigen Mitarbeiterin erklärte sie mir, dass sie vom § 53 der TBO gar nichts gewusst hat und natürlich auch nichts von der 18024-2. Wozu braucht man dann eigentlich diese Behörde?

Das alles geschieht im 21 Jahrhundert, trotz UN-Konvention, GG der Bundesrepublik, festgeschriebene § in Baugesetzen, Bauordnungen und verbindliche Normen. Das ist eine Folge daraus, wenn man diese Vorschriften nicht kennt und Behindertenverbände in die Planung nicht mit einbezieht, bzw. gar nicht an die Behinderten denkt.

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