VDI 6008 Blatt 6 Entwurf: Barrierefreie Lebensräume
Bildzeichen und bildhaft verwendete Schriftzeichen [2018-10]

In dieser Richtlinie werden Bild- und Schriftzeichen für barrierefreie Lebensräume empfohlen. Gemäß den aktuell gültigen Normen (DIN 18040, DIN Fachbericht 124, ISO TR 22411, VDI 6008) sollen Informationen für mindestens zwei Sinne zur Verfügung gestellt werden.

Die visuelle Information ist insbesondere in Bereichen mit Störgeräuschen und für Menschen mit Höreinschränkungen von besonderer Bedeutung.
Für Menschen mit Seheinschränkungen ist eine eindeutige, verständliche und ausreichend große Darstellung wichtig.

Die Bild- und Schriftzeichen für definierte Anwendungen sollen so gestaltet sein, dass eine taktile Erfassung ermöglicht wird. Eine akustische Ergänzung ist hilfreich. Die Bild- und Schriftzeichen sollen kognitiv einfach erfassbar sein. Beschriftungen in Klartext allein sind häufig nicht verständlich, z.B. für Personen aus anderen Sprachräumen.

Die Richtlinie gibt in zusammenfassender Form einen Überblick über die barrierefreie Ausführung von Bild- und Schriftzeichen. In Ergänzung zu Normen und anderen Regeln zeigt die Richtlinie Möglichkeiten der barrierefreien Ausführung von Bild- und Schriftzeichen auf, um Sicherheit zu erhöhen, Informationen zugänglich zu machen und Komfort zu verbessern. Sie berücksichtigt dabei die unterschiedlichen Bedarfe der Nutzergruppen.

Auszug

5 Planungshinweise

Die Planungshinweise informieren Planer und Hersteller von Piktogrammen darüber, welche besonderen Bedarfe sich aus unterschiedlichen Einschränkungen für die potenziellen Nutzer ergeben. Diese Hinweise ergänzen die Planungsgrundlagen aus VDI 6008 Blatt 1.

5.1 Nutzerbezogener Planungsansatz

Bei der Auswahl und Anwendung von Piktogrammen sollen bereits in der Planungsphase potenzielle Nutzerbedarfe berücksichtigt werden. Piktogramme auf Bedienelementen werden in der Regel vom Hersteller des Geräts gestaltet und ausgeführt. Für eine barrierefreie Nutzung der Bedienelemente wird empfohlen, diese nach den Vorschlägen dieser Richtlinie zu gestalten.

Unabhängig vom gewählten Ansatz ist es ratsam, das Planungskonzept mit den zukünftigen Nutzern abzustimmen, sofern diese bekannt sind. Grundsätzlich wird empfohlen, Sachverständige für Barrierefreiheit sowie Fachleute für unterstützte Kommunikation und/oder Leichte Sprache sowie Betreuungs- oder Pflegepersonal einzubinden. Geeignete Ansprechpartner können auch mithilfe der zuständigen Kammern und von Behindertenvertretungen oder ortsansässigen Behindertenverbänden ermittelt werden.

Eine erste Planungshilfe bietet die Berücksichtigung folgender Leitfragen:

  • Welche Bedarfe haben unterschiedliche Nutzergruppen an die Gestaltung von Piktogrammen?
  • Welche Anforderungen an die Verwendung von Piktogrammen ergeben sich aus dem Anwendungskontext, z. B. in Gebäuden oder auf Geräten?
5.2 Nutzergruppenspezifische Planungsempfehlungen
  • Senioren/Senioren mit Einschränkungen,
  • Rollstuhlfahrer/Gehbehinderte/ bewegungseingeschränkte Menschen
  • Blinde Menschen
  • Andere Personen mit besonderen Anforderungen

5.3 Nutzergruppenübergreifende Planungsempfehlungen

Bei Planungen, bei denen die Nutzergruppen nicht bekannt sind, sind die Bedarfe aller Nutzergruppen zu berücksichtigen. Damit ergeben sich folgende Anforderungen:

  • einheitliche Gestaltung
  • Farbkontraste mit hohem Leuchtdichteunterschied
  • angemessene Anbringungshöhe
  • ausreichende Größe
  • taktile Schwarzschrift für Bedienelemente und wichtige Informationen
  • gleichmäßige und ausreichende Be- und Ausleuchtung
  • Spiegelungs- und Blendungsfreiheit
  • Berücksichtigung eines verkleinerten Gesichts- und Blickfelds bei der Positionierung
  • Vermeidung visueller Reizüberflutung im Umfeld der Piktogramme
  • Hervorhebung wichtiger Informationen, gegebenenfalls Reduzierung der Informationsdichte
  • eindeutige Hinweise auf barrierefreie Rettungswege
  • eindeutige Hinweise auf Rollstuhlnutzbarkeit im Zugangsbereich zur Liegenschaft
  • Anwendung des Zwei-Sinne-Prinzips durch zusätzliche taktile und/oder akustische Vermittlung von Informationen
  • Anwendung des Zwei-Sinne-Prinzips durch optische Ergänzungen zu akustischer Information (Sprechbereitschaftsanzeigen, Blitzleuchten
  • Auffindbarkeit, Erreichbarkeit (Herantreten) und eindeutige Erkennbarkeit insbesondere von taktilen Piktogramme
  • angemessene Größe taktiler Piktogramme
  • Reduzierung der Informationsdichte bei taktiler Darstellung

6. Anforderungen an Piktogramme

Kombination von Piktogrammemmehrere PiktogrammeSkizze Anordnungshöhe Piktogramme

Dieser Abschnitt informiert Personen, die Piktogramme auswählen oder herstellen (z. B. Planer, Betreiber, Hersteller), über die Anforderungen an ein barrierefreies Piktogrammdesign. Diese Anforderungen gelten unabhängig davon, ob die Piktogramme in Liegenschaften oder auf Geräten verwendet werden.

6.1 Allgemeines

Piktogramme, im Sinne dieser Richtlinie, dienen der Verwendung:

  • in Liegenschaften zur:
    • Warnung und Rettung (Abschnitt 7.3.1)
    • Orientierung (Abschnitt 7.3.2)
    • Information (Abschnitt 7.3.3)
  • auf Geräten zur Nutzung von:
    • Anzeigen (Abschnitt 8.3)
    • Bedienelementen (Abschnitt 8.4)

Piktogramme dienen dazu, Informationen zu vermitteln, ohne dass ein komplexes Sprachverständnis erforderlich ist. Sie werden zu unterschiedlichen Zwecken in Liegenschaften oder auf Geräten eingesetzt. Sie können einzeln oder in Kombination, beispielsweise in einem Leit-/Orientierungssystem als Kombination von Bildzeichen, bildhaft verwendeten Schriftzeichen und richtungsweisendem Bildzeichen Pfeil (siehe Bild 1), verwendet werden. Bei Bedienelementen und Anzeigen sollen Kombinationen von Piktogrammen (siehe Bild 2) möglichst vermieden werden.

Grundvoraussetzung für die Nutzbarkeit von Piktogrammen ist, dass sie zum einen sensorisch wahrgenommen und zum anderen richtig interpretiert werden. Mit einer gut wahrnehmbaren Darstellung des Piktogramms steigt auch gleichzeitig die Verständlichkeit der dargebotenen Information.

7.2 Anbringung und Anordnung

Piktogramme (z. B. auf Beschilderungen) sollen eine augenfällige und exponierte Anordnung aufweisen. Durch die Positionierung im Blickfeld wird die benötigte Information unmittelbar erkannt, der Benutzer muss nicht danach suchen und der Bewegungsfluss bleibt weitgehend ungestört. Daher sind Piktogramme mit Richtungsinformationen auch quer zur Laufrichtung und nicht ausschließlich parallel zur Laufrichtung anzubringen, beispielsweise an einer seitlich gelegenen Flurwand. Seitlich positionierte Informationen können der Aufmerksamkeit leicht entgehen, vor allem wenn der Benutzer ein eingeschränktes Gesichts- und Blickfeld hat oder unter bestimmten kognitiven Beeinträchtigungen leidet.
Als Träger für Piktogramme, die quer zur Laufrichtung angebracht werden, eignen sich im Überkopfbereich unter anderen Deckenschilder und im Wandbereich Fahnen- bzw. Dreieckschilder.

Piktogramme aus verschiedenen Kategorien (Warnung und Rettung, Orientierung und allgemeine Information) müssen hinsichtlich ihrer räumlichen Anordnung voneinander getrennt positioniert werden. Dadurch wird gewährleistet, dass Piktogramme in ihrer Bedeutung eindeutig erkennbar bleiben/nicht verfälscht werden.

Bei der Positionierung von Piktogrammen ist darauf zu achten, dass sie auch für Rollstuhl- oder Rollatornutzer frei zugänglich sind. Sie müssen so angeordnet werden, dass sie auch von Personen im Rollstuhl und kleinwüchsigen Personen gelesen werden können.

Die Anbringungshöhe von Piktogrammen ist abhängig von ihrem Einsatzort:

  • im Überkopfbereich (Mindestbetrachtungsabstand ca. 1,4 m)
    • Anbringungsort: z. B. auf Decken- und Wand-schildern, auf hochaufragenden Wegweisern
    • Anbringungshöhe: Unterkante mindestens 2,20 m über dem Fußboden, zur Freihaltung der lichten Kopfhöhe über Verkehrsflächen
    • Wahrnehmungsart: nur visuell

Bei der Anordnung von Piktogrammen im Überkopfbereich ist zu beachten, dass zur Erkennbarkeit des Piktogramms ein bestimmter Betrachtungsabstand erforderlich ist. Dieser lässt sich mithilfe einer komplexen Gleichung nach DIN 32975 ermitteln. Zur Vereinfachung kann der erforderliche Mindestbetrachtungsabstand Tabelle 8 oder Bild 18 entnommen werden.

Bei gleicher Anbringungshöhe reduziert sich der Betrachtungsabstand, wenn das Piktogramm in Richtung des Betrachters geneigt wird.

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