Tiny House mobil oder stationär - barrierefrei#print

Ein ganzjährig bewohnbares Tiny House kann temporär als Ferienhaus genutzt oder dauerhaft als Eigenheim bewohnt werden, auch mit Rollstuhl oder Rollator. Was ist bei der Aufstellung zu beachten?

Wohnen auf kleinstem Raum

Außenansicht des Tiny-HausesDusche, bewegbares Waschbecken und WCSkizze von 3 Beispielen, wie das Basismodul mit den Anbaumobilden kombiniert werden kann

In Zeiten des Mangels an bezahlbarem Wohnraum werden Alternativen zu herkömmlichen Wohnkonzepten gesucht. Könnte ein Tiny House die Lösung sein?

Tiny bedeutet auf deutsch winzig und steht für Wohnen auf engstem Raum. Doch ein Minihaus ist nicht für jeden etwas. Einfach mal allen Ballast von sich zu werfen, sich mit dem Notwendigsten begnügen und dem Minimalismus zu frönen, ist zwar eine schöne Vorstellung, doch so einfach ist die Umstellung nicht für jeden.

Auch gilt es einiges zu beachten.
Steht das Tiny House auf Rädern oder dauerhaft an einem Ort?

Nutzung als Wohnwagen

Ist das Mikrohaus fest mit einem Fahrgestell verbunden, gilt es als Wohnwagen. Für die Straßenzulassung dürfen Fahrzeug und Anhänger auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen maximal 2,55 Meter (§ 32 Abs. 1 Nr. 1 StVZO) breit und 4 Meter (§ 32 Abs. 2 StVZO) hoch sein. Die höchstzulässige Länge darf 12 Meter (§ 32 Abs. 3 Nr. 1 StVZO) nicht überschreiten.

Auch wenn das Minihaus von einem Ort zu einem anderen bewegt werden kann oder nur temporär genutzt wird, darf es unter Umständen nicht auf dem Privatgrundstück abgestellt werden. Es gibt Gemeinden, die in ihren Satzungen das Abstellen von Wohnwagen geregelt haben und nicht erlauben, Wohnwagen über einen längeren Zeitraum (in der Regel 3 Monate) auf dem eigenen Grundstück zu parken. In diesem Fall sollten Sie Ihre zuständige Bauaufsicht befragen. Ist die überwiegend ortsfeste Benutzung auf dem Privatgrundstück nicht erlaubt, bleibt die Möglichkeit, auf einen Campingplatz auszuweichen. Die Betreiber haben meist eine pauschale Genehmigung zum Aufstellen, doch auch hier sollten Sie sich zuvor erkundigen. Vielleicht findet sich ja auch ein Platz, an dem das Dauercampen erlaubt ist.

Nutzung als Wohnhaus

Soll das Kleinsthaus dauerhaft an einem Ort verbleiben, muss das Grundstück erschlossen sein. Es ist eine Baugenehmigung erforderlich. Denn nach der Musterbauordnung (MBO) § 2 Abs. 1 sind bauliche Anlagen mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen; eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden.

Ob die Grundfläche eines Tiny Houses 10 m² oder 70m² beträgt, ist unerheblich, denn nach § 2 Abs. 2 MBO sind Gebäude selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.

Hier hilft eine Anfrage beim Bauamt oder einen Blick in die jeweilige Landesbauordnung und in den kommunalen Flächennutzungs- und Bebauungsplan zu werfen. In einem Wohn- oder Mischgebiet sind sämtliche Regelungen der Gemeinde zu befolgen. Auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt es zu beachten.

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