Einfamilienhaus in Massivbauweise#print

Bungalow, Stadtvilla in massiver Bauweise. Alle Haustypen können als barrierefreie Varianten und individuell entsprechend Ihren Wünschen und Erfordernisse geplant und errichtet werden.

SCHUCKHARDT-MASSIV-HAUS

Usinger Str. 52
61250 Usingen/Ts.

Lebenslanges Wohnen in den eigenen vier Wänden! Barrierefreie Varianten entsprechend Ihrer Bedürfnisse planen und bauen.

Behindertengerechte und barrierefreie Planung ist nicht nur eine Frage der Normen und Vorschriften. Für Schuckhardt Massiv-Haus ist es auch eine Frage der Baugesinnung, des Bewusstseins und Engagements der Architektur um Lebensraum sowie Lebensqualität zu schaffen und zu verbessern.

Schuckhardt Massiv-Haus bietet für die unterschiedlichsten Menschen mit ihren spezifischen Planungsanforderungen, individuelle und maßgeschneiderte Wohnlösungen. Unsere Kompetenz und Erfahrung gibt Ihnen Sicherheit; angepasst auf Ihre persönlichen Anforderungen, Bedürfnisse und Wünsche unter Einhaltung der DIN- Normen und der entsprechenden Vorschriften der Landesbauverordnungen.

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Lebenslanges Wohnen in den eigenen vier Wänden!

Eingeschossiges Bungalow mit Garten, Garage und gepflasterter Einfahrt Hauseingangsseite eines Bungalows, mit Kiefer Hauseingang zum Bungalow und Einfahrt zu Carport Bungalow mit Doppelgarage im Winter mit schneefreier gepflasterer Auffahrt Kürzlich fertiggestellter Bungalow im Winter

Barrierefreie Eigenheime nach individuellen Bedürfnissen planen und bauen.

Barrierefrei sind bauliche Anlagen, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

Viele Haustypen des Musterhauskatalogs können in barrierefreier Ausführung angeboten bzw. auch individuell entsprechend Ihrer Behinderung, barrierefrei sowie uneingeschränkt mit Rollstuhl nutzbar, geplant und gebaut werden.

Massive und barrierefreie Bauweise

Alle individuellen Planungsvorschläge können als barrierefreie Varianten angeboten und entsprechend Ihren Grundrisswünschen sowie Bedingungen und Erfordernissen geplant und errichtet werden.

Herausforderungen und Spezialaufgaben für Planung und Ausführung sind dabei willkommen!

Hier werden speziell eingeschossige Bungalows vorgestellt.

Erstgespräch

Im Erstgespräch werden Ihre Wünsche und Vorstellungen von qualifizierten Fachberatern aufgenommen, damit gemeinsam mit Ihnen die gewünschte Planung erstellt werden kann.

Innerhalb der Wohnungen wird unterschieden zwischen

  • barrierefreier Nutzung: z.B. seniorengerecht, Menschen mit motorischen Einschränkungen, Seh- und Hörschwächen etc.
  • barrierefrei sowie uneingeschränkt mit Rollstuhl nutzbar

Angebot

Nach dem Erstgespräch wird ein kostenfreies Angebot erarbeitet, sowie eine Planungsskizze Ihres Hauses mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten angefertigt.

Grundriss mit eingezeichnetem Mobiliar und Bewegungsflächen Grundriss mit eingezeichnetem Mobiliar und Bewegungsflächen Grundriss mit eingezeichnetem Mobiliar und Bewegungsflächen

Planungsgrundlagen (DIN 18040-2)

Im Hinblick auf nachlassende Kraft, Bewegungseinschränkungen und sich verringernde Sensorik ist die Anpassung an die Barrierefreiheit, speziell auch der Badgestaltung, ein wichtiges Kriterium. Barrierefreiheit hat auch zum Ziel, Stürze und Sturzfolgen zu vermeiden.

Ebenen des Gebäudes, die barrierefrei und uneingeschränkt mit Rollstuhl erreichbar sein sollen, müssen stufen- und schwellenlos zugänglich sein. Türschwellen sind innerhalb der Wohnung nicht zulässig, dies gilt auch für die Fußbodenausbildung zwischen Bad und Flur. Lediglich im Duschbereich ist eine Absenkung von maximal 2 cm zulässig. Gegebenenfalls auftretende Übergänge sollten vorzugsweise als geneigte Fläche ausgebildet werden.

Bewegungsflächen zum Drehen und Wenden werden mit einem Mindestmaß von 120 x 120 cm angesetzt. Für Rollstuhlnutzer ist mit einem höheren Flächenansatz von 150 x 150 cm zu rechnen. Barrierefreie Flexibilität wird hauptsächlich durch die Größe und Anordnung der zur Verfügung stehenden Bewegungsflächen bestimmt:

  • vor dem WC
  • vor dem Waschtisch
  • vor der von außen entriegelbaren Tür in der Dusche
  • vor dem Bett
  • vor den Küchenmöbeln, Schränken etc.

WC: Sitzhöhen von 46 bis 48 cm erleichtern das Setzen und Aufstehen. Individuelle Höhenanpassungen des WCs lassen sich mit der Auswahl des Vorwandinstallationselements realisieren. Ein seitlicher Mindestabstand von 20 cm zur Wand oder zu anderen Sanitärobjekten wird berücksichtigt.

Waschbecken: Barrierefreie Waschtische können sowohl im Stehen als auch im Sitzen genutzt werden. Entsprechend der Körpergröße ist eine ausreichende Beinfreiheit von 65 bis 70 cm Höhe zu berücksichtigen und eine daraus resultierende Waschtischoberkante von 80 bis 85 cm. Ablageflächen, Steckdosen und die Armatur im Greifbereich sind weitere Gesichtspunkte.

Dusche: Stürze werden vermieden, durch niveaugleiche Gestaltung des Duschbereichs sowie rutschhemmendem Bodenbelag. Stütz- und Haltegriffe, ein Duschsitz sowie die gute Erreichbarkeit der Armatur bedeuten Sicherheit und Komfort.

Badewannen: Bei motorischen Einschränkungen stellt die Badewanne eine Barriere dar, ihr therapeutischer Wert ist trotzdem nicht zu unterschätzen. Durch zusätzliche bauliche Maßnahmen und gezielte Platzierung der Stütz- und Haltegriffe wird die Benutzung unterstützt. Eine maximale Einbauhöhe von 50 cm, besser 46 bis 48 cm, wird empfohlen.

Bedienelemente: Das Achsmaß von Greifhöhen und Bedienhöhen beträgt grundsätzlich 85 cm über Fertigfußboden bei uneingeschränkter Rollstuhlnutzung. Wenn in dem Wohngebäude die uneingeschränkte Rollstuhlnutzung nicht gefordert wird, sind andere Maße in einem Bereich von 85 cm bis 105 cm möglich.

Innentüren: Eine lichte Innentürbreite innerhalb der Wohnung von ? 80cm bzw. ? 90cm bei uneingeschränkter Rollstuhlnutzung muss mindestens berücksichtigt werden. Die zum Öffnen und Schließen der Tür notwendigen 50 cm von Raumecken oder Objekten zur Mittelachse des Türdrückers müssen eingehalten werden.

Treppen, die für Menschen mit begrenzten motorischen Einschränkungen sowie für blinde und sehbehinderte Menschen barrierefrei nutzbar sind, müssen gerade Läufe mit Tritt- und Setzstufen haben. Trittstufen dürfen über die Setzstufen nicht vorkragen. Eine Unterschneidung bis 2 cm ist bei schrägen Setzstufen zulässig. Handläufe sind griffsicher und gut umgreifbar zu gestalten, sollten beidseitig angeordnet und 30 cm über Treppenanfang und Ende hinausgeführt werden.

Flure müssen ausreichend breit für die Nutzung mit dem Rollstuhl oder mit Gehhilfen sein. Ausreichend ist eine nutzbare Breite von mindestens 120 cm. Mindestens einmal ist eine Bewegungsfläche von mindestens 150 cm x 150 cm vorzusehen.

Wenn der Wohnung ein Freisitz zugeordnet wird, muss dieser barrierefrei nutzbar sein. Er muss von der Wohnung aus schwellenlos erreichbar sein und eine ausreichende Bewegungsfläche von min. 120 cm x 120 cm bzw. 150 cm x 150 cm (mit Rollstuhl nutzbar) haben.

Ein Teil der Fenster in Wohn- und Schlafräumen muss auch in sitzender Position einen Ausblick in die Umgebung ermöglichen.

Treppenlift oder Aufzug werden berücksichtigt, wenn eine zweigeschossige Bauweise gewünscht oder z.B. auf Grund der Grundstücksgröße notwendig ist.

Rampen: Die Neigung von Rampenläufen darf höchstens 6 % betragen. Am Anfang und am Ende der Rampe ist eine Bewegungsfläche von mindestens 150 cm × 150 cm anzuordnen. Die nutzbare Laufbreite der Rampe muss mindestens 120 cm betragen. Die Länge der einzelnen Rampenläufe darf höchstens 600 cm betragen. Bei längeren Rampen und bei Richtungsänderungen sind Zwischenpodeste mit einer nutzbaren Länge von mindestens 150 cm erforderlich.

PKW-Stellplätze für Menschen mit Behinderungen müssen mindestens 350 cm breit und 500 cm lang sein und sollten in der Nähe der barrierefreien Zugänge angeordnet sein.

Unterschiedlichste Gebäudeformen und Größen, wie z.B. ein 80 m² großer Bungalow, ein Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus, können individuell geplant und umgesetzt werden.

Hersteller-Service

Ihre Wünsche und Vorstellungen sind ein wichtiger Inhalt unserer Arbeit. Nach einer Analyse mit einem unserer Facharchitekten erstellen wir Ihnen eine konkrete Planung.

Zum Bau unserer Massiv-Häuser verwenden wir ausschließlich qualitativ hochwertige Materialien. Unsere Häuser erfüllen die Energieeinsparverordnung und Anforderungen der KfW-Richtlinien.

Wir bieten zudem individuelle Strategien zum Einsatz verschiedener Energiesparpakete (Regenerative Energiesysteme).

Wir informieren Sie auch über die Möglichkeiten von Fördermitteln und Finanzierungsangeboten. Unsere Fachleute beraten Sie gerne und sind Ihnen bei der Entscheidungsfindung behilflich.

Grundstücksservice: Unser Team unterstützt Sie bei der bundesweiten Grundstückssuche!

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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