Pflasterflächen im öffentlichen Raum
Pflasterflächen prägen auf Wegen und Plätzen das Bild von Städten und Gemeinden. Neben der ansprechenden Gestaltung müssen die Flächen aber so ausgestattet sein, dass diese für alle Nutzer ohne Einschränkung und bei jeder Witterung begehbar sind.
Das aktuelle Handbuch zeigt, worauf man bei der Gestaltung und Planung von Pflasterflächen im öffentlichen Raum achten muss.
Pflasterflächen im öffentlichen Raum
Fachbuch zur erfolgreichen Ausführung und Planung von ansprechenden und gut funktionierenden Pflasterflächen nach aktueller handwerklicher Praxis.
Autoren
- Roza Allabashi
- Maria Auböck
- Meino Heuer
- Michael Kösling
- Erich Lanicca
- Peter Nowotny
- Ulrike Pitha
- Gabriela Prett-Preza
- Bernhard Scharf
- Walter Zimmeter
Leseprobe aus
Barrierefreie Gestaltung von Wegen und Plätzen
von Dipl.-Ing. Dr. techn. Walter Zimmeter inkl. der hier verwendeten Fotos
Die barrierefreie Gestaltung für mobilitätsbehinderte Menschen erfordert z. T. Sonderlösungen. Vom Grundsatz erleichtern jedoch barrierefreie Gestaltungen vielen Menschen, die in einem weiteren Sinne zeitlich begrenzt oder altersbedingt in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, das Leben.
Wege und Straßen sind Räume des sozialen Lebens und des Aufenthalts, der Fortbewegung und des Transports. Wege, Straßen und Plätze sind Freiräume, für alle zugänglich und von allen genutzt. Die Ausgestaltung auch für mobilitätseingeschränkte Menschen ist daher eine logische Konsequenz.
Anforderungen an Wege
Planung mit kurzen Distanzen | Oberflächen | Historische Pflasterungen | Breitenanforderungen | Geneigte Verbindungswege | Fahrbahnquerungen
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Oberflächen
Die Oberflächen im öffentlichen Verkehrsraum sind ebenflächig auszubilden, leicht und erschütterungsarm berollbar und damit nutzbar für Menschen, die auf Rollstuhl oder Gehilfen (Rollator) angewiesen sind.
Bevorzugte Oberflächenmaterialien für barrierefreie und alltagsgerechte Wege sind neben Asphalt gesägte Natursteinplatten, Verbundpflaster und Pflasterplatten aus Beton. Enge Fugenabstände und bis an die Belagsoberfläche gefüllte Fugen sind bei Pflasterbelägen anzustreben. Dabei sollte die Höhendifferenz zwischen Belagsoberfläche und Verfugung auf 0,5 cm limitiert werden, die Öffnungslichte von Rosten auf 4 cm² begrenzt werden. Pflaster mit Fugenbreiten über 2 cm soll jedenfalls in Hauptgehrichtung vermieden werden. Material- und Verbandswechsel in Pflasterflächen dürfen sehbehinderte Personen nicht fehlleiten. Insbesondere sind daher Entwässerungsmulden oder gestalterische Zonierungen in der Hauptgehrichtung auch auf diese auszurichten und dürfen nicht in Konflikt mit taktilen Leitlinien kommen.
Die Planung einer durchgehend barrierefreien Wegeführung muss daher auch irreführende Informationen an der Belagsoberfläche vermeiden. Gitterroste und Bodenroste für gedeckte Baumscheiben erfordern kleine Öffnungsweiten. Kritisch sind Höhenstufen bei Oberflächeneinbauten und Schachtabdeckungen. Der Pflege und Instandhaltung kommt daher eine Bedeutung zur Erhaltung der Gebrauchsfähigkeit barrierefreier Wege zu.
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Wegbegleitende Ausstattung
Möblierung | Barrierefreie Spielplätze | Baustellen
Wegeinformationen und Orientierung
Zur Orientierung wird das Drei-Sinne-Prinzip angewendet, indem redundant Informationen sowohl für Sehen, Tasten und Hören angeboten werden. Für blinde Menschen sind notwendige Informationen im öffentlichen Raum taktil, also mit dem Langstock, den Füßen und den Händen tastbar wahrnehmbar zu machen und/oder akustisch zu vermitteln. Das Ansprechen der zwei Sinne Tasten und Hören wird beispielsweise bei Materialunterschieden erreicht, wenn beim Ertasten mit Langstock bei unterschiedlichen Materialien und Oberflächeneigenschaften auch unterschiedliche Klangbilder erzeugt werden.
Menschen mit Sehbehinderungen hingegen nutzen den Sehsinn trotz ihrer Beeinträchtigung als primären Sinn zur Aufnahme von Informationen [7], dies führt zum Drei-Sinne-Prinzip.
Leitsysteme sind als geschlossene Systeme mit durchgängiger Wegeführung zu planen: am öffentlichen Verkehrsweg, von diesem zu wichtigen Zielen und in der Folge mit Weiterführung innerhalb von Gebäuden.
Taktile Leitsysteme werden aus Leitlinien gebildet, welche am Boden angebracht werden und punktuell durch zusätzliche Hinweise (Bojen-Prinzip) ergänzt werden. Der sehbehinderte Nutzer bewegt sich entlang einer Informationskette und erhält fortlaufend per Hand tastbare Hinweise, beispielsweise an Handläufen, oder akustische Auffindesignale, wie etwa bei Blindensignalgebern an Kreuzungen.
Orientierungshilfen im Straßenraum
Als Orientierungshilfen im Straßenraum dienen Hausfassaden, Mauern, Bordsteinkanten, Geländer und Handläufe, Entwässerungsmulden und -rigole. Wenn diese Hilfen nicht ausreichen, weil sie unterbrochen sind oder weil sehr breite Gehflächen oder Platzflächen vorhanden sind, muss die Orientierung mit taktilen Bodenindikatoren [8] ermöglicht werden. Diese bestehen aus eingebauten, eingefrästen oder aufgeklebten und in ihrer Geometrie normierten Leitstreifen und Leitelementen, welche sowohl taktil als auch visuell – möglichst kontrastierend – wahrnehmbar sind.
Durch Normung und Einhaltung der grundlegenden Systematik wird eine überregionale Einheitlichkeit geschaffen, welche es letztlich sehbehinderten und blinden Personen ermöglichen soll, sich auch in für sie unbekannten Straßen- und Platzräumen zurechtzufinden. Dieses Leitliniensystem findet schließlich auch Anwendung bei der Kennzeichnung alltäglicher Hindernisse im Gehumfeld, wie sie Gastgärten, Bänke, Warenständer, Werbeeinrichtungen, Radständer, Briefkästen u. dgl. darstellen.
Taktile Leiteinrichtungen werden aus Bodenindikatoren gebildet, die als Leitlinien, Abzweigefelder, Auffindestreifen, Aufmerksamkeitsfelder und Einstiegsfelder bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel eingesetzt werden. Bodenindikatoren sind laut DIN 32984:2018-06 "standardisierte Bodenelemente mit Rippen- oder Noppenprofil, die zur Information, Orientierung, Leitung und Warnung für blinde und sehbehinderte Menschen den taktilen, visuellen und ggf. akustischen Kontrast zum angrenzenden Bodenbelag herstellen" [DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum, Entwurf 2018].
Bei unregelmäßigen Pflasteroberflächen mit bruchrauhen Steinen, fugenreichen Verbänden oder stark gefasten unregelmäßigen Steinkanten können Begleitstreifen oder flächige Ausführungen mit einem ebenen Oberflächenbelag notwendig werden, um den taktilen und auch akustisch wahrnehmbaren Kontrast zu den Leitelementen sicherzustellen.
Bodenindikatoren werden normgemäß mit ihrer Basis bündig zum umgebenden Belag eingebaut, damit die Rippen und Noppen zur Verstärkung der Tastbarkeit hochstehen. Bei Wegen, welche intensive winterliche Betreuung mit Schneepflug erfordern, muss von dieser Einbauweise abgegangen werden und ist die Struktur nur in der Negativform und damit etwas schwerer ertastbar umsetzbar. Dasselbe gilt für eingefräste Profile.
Leitelemente mit Rippen- und Noppenstruktur
Der Rippen- und Noppenstruktur sind unterschiedliche Informationsgehalte zugeordnet [8]:
- Die Rippenstruktur wird zur Leitung, Orientierung und Warnung benutzt. Der Funktion entsprechend werden die Rippen daher längs des Wegs zur Leitung eingebaut und quer zur Hauptgehrichtung, um auf alternative Wege zu seitlich liegenden wichtigen Zielen, auf Eingänge und Querungsstellen hinzuweisen. An den Querungsstellen gibt die Rippenausrichtung dann die Richtung der Fahrbahnquerung an. Rippenfelder, die parallel zum Bordstein ausgerichtet sind, zeigen an, dass das Bord hier nicht überschritten werden darf. Es kann sich dabei um ein Sperrfeld zu einer bodeneben anschließenden Fahrbahn oder eine Einstiegsstelle zu öffentlichen Verkehrsmitteln handeln.
- Die Noppenstruktur ist informell immer mit der Aufforderung zu erhöhter Aufmerksamkeit und zum Suchen verbunden. Die sehbehinderte oder blinde Person kann aber daraus nicht direkt ableiten, was konkret mit diesem Indikator angezeigt wird. Verwendet werden Noppen zur Markierung von Treppen, Hindernissen, Gefährdungen, Fahrflächen oder auch Entscheidungspunkten innerhalb des Leitsystems, um auf Abzweigungen aufmerksam zu machen.
Elemente des taktilen Leitsystems
Ein taktiles Leitsystem wird gesamthaft einerseits aus dem Umfeld durch Hausfassaden, Mauern, Grünflächeneinfassungen und dergleichen sowie ergänzend durch bewusstes Setzen von Boden indikatoren und Hochborden gebildet. Entwässerungsstreifen können ebenso für das Orientierungssystem mit genutzt werden.
- Bordsteinkanten sind ein grundlegendes Sicherheits- und Orientierungselement für sehbehinderte und blinde Menschen. Sie beinhalten einerseits die Information der Abtrennung von Geh- und Fahrbereichen und sind gleichzeitig Leitelement in Längsrichtung. Bordsteine sollen daher auch einen visuellen Kontrast zur Fahrbahnoberfläche bieten.
- Leitstreifen sind mindestens 30 cm breit und müssen mindestens 60 cm weit von Fahrbahnen und Hindernissen entfernt angeordnet sein. Bei Sitzbänken oder Fahrradständern ist ein Abstand von 120 cm einzuhalten. Leitstreifen werden nach der Hauptgehrichtung ausgerichtet.
- Auffindestreifen werden in Rippenstruktur quer zur Gehrichtung über die gesamte Breite des Wegs verlegt. Damit sie mit dem Langstock eindeutig erkennbar werden, müssen die Auffindestreifen mindestens 60 cm, besser aber 90 cm breit ausgeführt werden (Schrittlänge). Diese Streifen ermöglichen es, seitlich gelegene Haltestellen, Eingänge, Treppen und Rampen sowie auch Informationselemente für Sehbehinderte und Blinde aufzufinden, ebenso stehen sie am Beginn und am Ende eines Leitsystems. Nicht eingesetzt werden dürfen sie zum Auffinden von Querungsstellen.
- Abzweigefelder sind quadratisch, idealerweise im Regelmaß 90 x 90 cm aus zuführen und unterscheiden sich von der Oberflächenstruktur deutlich vom Rippenprofil. Bei Abknickungen kleiner als 45° werden keine Abzweigefelder benötigt, die Leitlinien werden geknickt.
- Sperrfelder mit einer Rippenstruktur entlang des Bordes werden zur Absicherung niveaugleicher Querungsstellen gegenüber der Fahrbahn eingesetzt.
- Aufmerksamkeitsfelder in Noppenstruktur zeigen Gefahrenstellen an und werden daher auch vor ungesicherten Querungen von Fahrbahnen angebracht. Weiterhin können
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