DIN EN 17210, DIN 18040-3 und DIN 32984 im öffentlichen Raum #print

Barrierefreiheit im öffentlichen Straßenraum: Die Europanorm DIN EN 17210 Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt enthält Vorgaben und Empfehlungen, die die Überarbeitung der DIN 18040-3 erfordern. Termin Anfang 2025

Fortbildung für Architekten/Planer und Entscheidungsträger

für die barrierefreie Gestaltung öffentlicher Verkehrsanlagen nach DIN 18040-3 und DIN 32984.

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Seminar Barrierefreie öffentliche Infrastruktur

Die Weiterentwicklung der Regelwerke zur Barrierefreiheit im öffentlichen Raum

Musterzeichnung Querungsstelle mit nicht rechtwinkliger verlaufender FurtÜberquerungsstelle einer Seitenstrasse im KreuzungsbereichÜberquerungsstelle mit Insel und AmpelÜberquerungsstelle an einer AmpelanlageÜberquerungsstelle an einer Hauptstraße

Regelwerke für die Planung dienen der Festlegung von Mindeststandards und beruhen i.d.R. auf gesellschaftlichen oder technischen Erfahrungen oder Untersuchungen. Erstellt und diskutiert werden sie von der "Fachwelt" aus Planung, Wirtschaft, Wissenschaft, aber auch Nutzern und ihren Verbänden.

Das Thema Barrierefreiheit geriet erst in den 90er Jahre in das Blickfeld der Gesellschaft. Erst damals fand diese Forderung Eingang in die Gesetze, so wurde 1994 ins Grundgesetz eingefügt: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden". 2002 wurde dann das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verabschiedet.

Als Folge entstand daraus die Notwendigkeit, hierzu auch Regelwerke zu formulieren. Die ersten Regelwerke zur Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und Verkehrsraum waren 1998 die DIN 18024 (Teil 1 Barrierefreies Bauen. Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze) und 2000 die DIN 32984 Bodenindikatoren im Öffentlichen Verkehrsraum. Beide Normen erwiesen sich aber schnell als viel zu kurz gesprungen, vor allem behandelte erstere nur die Anforderungen von gehbehinderten Menschen, vor allem von Menschen im Rollstuhl, und letztere eben nur Bodenindikatoren für Blinde und Sehbehinderte. Ein erster Anlauf, alles in einer Norm zusammenzufassen, scheiterte 2006 mit der E-DIN 18030.

Weil ein Gesamtkonzept fehlte, hatten zuvor einzelne Kommunen begonnen, für den öffentlichen Raum Leitfäden oder Musterzeichnungen o.ä. zu entwickeln. Dann folgten auch Bundesländer mit eigenen Konzpten, Hessen veröffentlichte 2006 seinen Leitfaden "Unbehinderte Mobilität", gleichzeitig entstanden für Thüringen verschiedene Einzelhefte für Straßenquerungen, Bushaltestellen oder Minikreisel.

2009 folgte NRW mit seinem Leitfaden "Barrierefreiheit im Straßenraum". Hessen entwickelte seinen Leitfaden "Unbehinderte Mobilität" weiter durch das Ergänzungsheft "Erfahrungen und Untersuchungen" 2010, Straßen NRW veröffentlichte 2012 eine leicht überarbeitete Fassung seines Leitfadens. In allen drei Ländern wurden jetzt Lösungen angeboten, die die Anforderungen von Blinden und Sehbehinderten sowie von Gehbehinderten, ob im Rollstuhl oder mit Rollator, gleichermaßen berücksichtigen.

Dieser "Flickenteppich" von kommunalen und länderspezifischen Konzepten führt in der Praxis zu vielen Problemen. Planungsbüros müssen sich an unterschiedlichen Regelungen orientieren, auch ausführende Firmen mussten den Umgang mir den besonderen Bauelementen erst lernen und dann an der Baustelle immer andere Konzepte umsetzen. Vor allem aber haben blinde und sehbehinderte Menschen Probleme, sich außerhalb ihres Heimatortes zu orientieren, wenn z.B. Bodenindikatoren jeweils anders angeordnet sind. Deshalb war es dringend notwendig, ein bundeseinheitliches System zu entwickeln.

Seit 2011 gibt es nun eine DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum und die Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (HBVA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen und seit 2014 die DIN 18040 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum. Die Grundlinien dieser 3 Regelwerke haben sich bis heute nicht verändert und sie geben eine gute Grundlage für ein möglichst einheitliches Planen im öffentlichen Raum.

Überarbeitung der Regelwerke - der aktuelle Stand 2022-08

Aber auch hier führen Erfahrungen in der Umsetzung und Nutzung, aber auch veränderte Gesichtspunkte wie aktuell auch der verstärkte Ausbau des ÖPNV oder des Radverkehrs dazu, einige Lösungen zu überarbeiten oder für spezifische Situationen zu ergänzen.

Als erstes ist die novellierte DIN 32984 im Dezember 2021 erschienen. Verändert wurden hier z.B. die Bodenindikatoren an Treppen und vor allem an ungesicherten Querungsstellen, ergänzt Lösungen für Dreiecksinseln oder Querungsstellen in Gehrichtung. Ganz aktuell erscheint jetzt im September als E DIN 32984/A1 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum; Änderung A1 (s. mehr zum Thema) noch ein Korrekturblatt, das zwar keine wirklich inhaltlichen Änderungen enthält, aber einige kleinere Unklarheiten bereinigt und Fehler in den Zeichnungen korrigiert, insbesondere bei den ungesicherten Querungsstellen. Leider hatte die beginnende Corona-Pandemie bei der Überprüfung der überarbeiteten Zeichnungen zu Koordinationsproblemen und Missverständnissen geführt.

Seit einiger Zeit werden auch die Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (HBVA) in der Arbeitsgruppe der FGSV überarbeitet, die künftig als Empfehlungen eingestuft werden sollen. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung ist aber noch nicht absehbar.

Im August 2021 erschien die deutsche Fassung der Europanorm Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt - Funktionale Anforderungen als DIN EN 17210 (s. mehr zum Thema). Das Deutsche Institut für Normung ist verpflichtet, seine Normen an die Europanorm innerhalb von 3 Jahren, also bis August 2024, anzupassen. Deshalb wird gegenwärtig die DIN 18040 in allen 3 Teilen überarbeitet.

Die Europanorm ist mit über 300 Seiten sehr ausführlich, enthält aber keine direkten Maße. Dennoch enthält sie Vorgaben, die zu Veränderungen der DIN 18040 zwingen. Insbesondere ist hier zu nennen, dass bei Querungsstellen ein niveaugleicher Übergang auf die Fahrbahn für 2 Rollstühle nebeneinander vorhanden sein soll. Die Mindestbreite für Nullabsenkungen muss danach also deutlich mehr als 1 m betragen.

Hessische Musterzeichnungen für Barrierefreiheit im öffentlichen Straßenraum

Um die Vorgaben der Regelwerke in konkrete Planung umzusetzen, werden von den Planern oft zeichnerische Vorlagen gesucht, die die Regelwerke selbst kaum bieten. Um so problematischer ist es, wenn sich dort Fehler einschleichen wie in der DIN 32984. Als Ersatz werden oft Leitfäden oder Musterzeichnungen zu Rate gezogen, die aber selten dem aktuellen Stand der Diskussion oder der Regelwerke entsprechen. Das kann dann im Einzelfall – so habe ich es erlebt – die 6 Jahre alte Konzeption der Nachbarkommune oder sogar noch der hessische Leitfaden von 2006 sein.

Um hier Abhilfe zu schaffen, hatte der Kreis Groß-Gerau für alle Kommunen des Kreises Musterzeichnungen erstellen lassen, die inzwischen vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen für den öffentlichen Straßenraum übernommen und weiter entwickelt wurden. Zusätzlich berücksichtigt wurden hier auch die Konflikte, die sich aus dem derzeitigen Ausbau des Radwegenetzes ergeben.

Diese Musterzeichnungen für Barrierefreiheit im öffentlichen Straßenraum und der Einsatz von taktilen Elementen im Fuß- und Radverkehr wurden auf der Seite der Nahmobilität Hessen zum download bereit gestellt. Sie entsprechen dem aktuellen Stand der Regelwerke und sollen auch künftigen Entwicklungen angepasst werden.

ANLAGE 10 - Musterzeichnungen für Barrierefreiheit im öffentlichen Straßenraum und der Einsatz von taktilen Elementen im Fuß- und Radverkehr

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