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Newsletter 2025 42.KW
Herbstzeit, Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum, barrierefreie Arztpraxen
1. Erhöhte Rutschgefahr durch Regen und Laub
2. Wohin mit dem Rollstuhl
3. Den Herbst genießen - raus aufs Land
4. Getrennte Überquerungsstellen
5. Mehr zu Überquerungsstellen am 20./ 21.11.2025
6. Öffentliche Räume attraktiver gestalten und Bewegung fördern
7. Neubau, Anbau und Umbau in Arztpraxen
8. Barrierefrei zum Arzt in Sachsen
9. Barrierefrei zum Arzt in München
1. Erhöhte Rutschgefahr durch Regen und Laub
Dauerhafte Rutsch- und Sturzsicherheit für Bodenbeläge aus Keramik, Naturstein, Holz, Metall, Glas oder Stein: Grip AntiRutsch ist überall einsetzbar, in 30 Minuten aufzubringen und einfach zu reinigen. Bei Bedarf kann die Beschichtung mühelos und rückstandslos wieder entfernt werden.
Die transparente Oberflächenbeschichtung ist in unterschiedlichen Rutschsicherheitsklassen bis zu R 11-13 für den kommerziellen Einsatz erhältlich.
Foto: Rutschpartie auf Laub
2. Wohin mit dem Rollstuhl
Die wettersicheren Boxen der kiwabo GmbH für Rollstühle, Rollatoren, Kinderwagen und Fahrräder bestehen aus Birkensperrholz, einem verzinkten Stahldach sowie korrosionsgeschützten Edelstahlbeschlägen. Höhenverstellbare Füße gewährleisten Stabilität und Lüftungsschlitze beugen Schimmel vor. Zur Auswahl stehen 96 Farben und 20 Türmotive.
Die Boxen bieten zusätzlichen Stauraum, eine ebenerdige Abstellmöglichkeit und Schutz vor Diebstahl. Hauseigentümer profitieren von einem aufgeräumten Treppenhaus, freien Fluchtwegen und reduzierten Renovierungskosten.
Foto: Bunte Rollstuhl-Boxen
3. Den Herbst genießen - raus aufs Land
Rollstuhlfahrer, ganz gleich, ob sie selbst fahren oder mitfahren, brauchen für einen Ausflug kein eigenes Auto.
Die PARAVAN GmbH stellt Ihnen an 100 Avis-Stationen Mietfahrzeuge mit verschiedensten Ausstattungen und individuell angepassten Lösungen zur Verfügung, damit Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse erfüllt werden.
Foto: Fahrt in den goldenen Herbst
4. Getrennte Überquerungsstellen
Getrennte Überquerungsstellen mit differenzierter Bordhöhe müssen verschiedenen Personengruppen gerecht zu werden. Für Blinde bietet eine Bordsteinhöhe von 6 cm eine sichere Begrenzung, während Menschen mit Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen und Fahrrad einen niveaugleichen Übergang vom Gehweg auf die Fahrbahn benötigen.
Die Breite der Nullabsenkung steht in der Diskussion. Während die einen sich für eine Breite von 1,80 m einsetzen, um Begegnungen zu ermöglichen, plädiert Dipl.-Päd. Dietmar Böhringer für die Beibehaltung der bisherigen Regelung.
Foto: Getrennte Querungsstelle
5. Mehr zu Überquerungsstellen am 20./ 21.11.2025
Die DIN EN 17210 legt Standards zur Barrierefreiheit in der gebauten Umwelt fest und führte zur Überarbeitung der DIN 18040-3 für öffentliche Verkehrs- und Freiräume. Das Webinar behandelt den aktuellen Entwurf dieser Norm. Die DIN 32984 regelt die Anordnung von Bodenindikatoren und anderen Leitsystemen für blinde und sehbehinderte Menschen in öffentlichen Einrichtungen und Verkehrsanlagen.
Fortbildung für Architekten/Planer und Entscheidungsträger für die barrierefreie Gestaltung öffentlicher Verkehrsanlagen.
Foto: getrennte Überquerungsstelle an einem Fußgängerüberweg Sonderbordsteine für Überquerungsstellen
6. Öffentliche Räume attraktiver gestalten und Bewegung fördern
Wie sieht ein barrierefreier Spielplatz aus?
Am Dienstag, den 18.11.2025 um 13:00 informieren wir Sie über die Anforderungen inklusive Spielplätze und Freiräume. Per Zoom-Einladungsmeeting (ca. 30 Minuten) lernen Sie den Referenten Herrn Dipl.-Ing. Paulig kennen.
Mehr zur Planung von inklusiven Spielplätzen nach DIN 18034 vermitteln wir im 2tägigem Webinar am 26. und 27.11.2025. Die Inhalte:
Modul 1 Gestaltungsgrundlagen, Anforderungen an die Planung, Bau und Betrieb und der Matrix als Bewertungsschema
Modul 2 Workshop, Umsetzung der Matrix und der Spielwertanalysen
Foto: Abenteuerspielplatz (Cartoon von Phil Hubbe)
7. Neubau, Anbau und Umbau in Arztpraxen
Beim Standort und bei der Einrichtung der Praxis ist Barrierefreiheit i.S. § 4 BGG i.V. mit § 17 Abs. 1 Nr. 4 SGB I herzustellen.
Wie kann eine bestehende Arztpraxis barrierefrei gestaltet werden? Was ist zu tun? Unsere Checkliste unterstützt Sie dabei.
Foto: Fingerrückenspender Einhandspender, Desinfektionsspender, Fingerrückenspender
8. Barrierefrei zum Arzt in Sachsen
Beispielhaft fördert Sachsen mit dem Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen - "Lieblingsplätze für alle" die Schaffung von Barrierefreiheit in bestehenden ambulanten Arzt- und Zahnarztpraxen. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 25.000 EUR. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich.
Foto: Taktiles Türschild Leitsysteme und Orientierungssysteme
9. Barrierefrei zum Arzt in München
Auch München geht mit gutem Beispiel voran. Mit dem Förderprogramm Barrierefreiheit ärztlicher Praxen können niedergelassene Ärztinnen und Psychotherapeuten mit Kassenzulassung unterstützt werden, die ihre Praxen barrierefrei gestalten.
Die Förderung pro Praxis für Umbaumaßnahmen oder Anschaffungen beträgt einmalig bis zu 20.000 Euro.
Foto: Biodynamisches Licht im Foyer Visual Timing Light für Sehbehinderungen