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Newsletter 2021 27.KW
Zuschuss, Aufzüge, Poollift, Mietwagen, ÖPNV, Webinar, Kontraste
1. Antragsstopp für Zuschüsse Barrierereduzierung KfW-Bank
2. Wissenswertes zu Aufzügen
3. Ab ins kühle Nass! Poollift
4. Ab ins Grüne! Mietwagen
5. "ÖPNV für Alle"
6. Webinar: Barrierefreies Planen und Bauen im Öffentlichen Raum
7. Konstanz: Weiterbildung Sachverständige/r Barrierefreies Planen und Bauen ab 24.10.2022
8. Kontraste, Leuchtdichte und Leitsysteme in Gebäuden
1. Antragsstopp für Zuschüsse Barrierereduzierung KfW-Bank
Die Bundesmittel für barrierereduzierende Maßnahmen sind leider aufgebraucht.
Eine Förderung können Sie erst im Jahr 2022 wieder beantragen, wenn es erneut finanzielle Mittel geben wird.
Bereits durch die KfW erteilte Zusagen sind von einem Antragsstopp nicht berührt.
Die KfW-Bank fördert den Abbau von Barrieren aber weiterhin mit einem zinsgünstigen Kredit im Produkt Altersgerecht Umbauen – Kredit (159).
2. Wissenswertes zu Aufzügen
Welche unterschiedlichen Aufzugsarten gibt es und was sind ihre Besonderheiten? Wie lassen sich ältere Aufzüge barrierefrei umrüsten?
Was Sie über Aufzüge wissen sollten. Bezeichnungen, Hinweise und Wissenswertes über Aufzugsanlagen, Personenaufzüge, Senkrechtlifte, Leichtbaulifte, Kabinenlifte und runde Lifte.
Bild: Hauck Lift-Systeme
3. Ab ins kühle Nass! Poollift
Die große Hitzewelle kommt bestimmt. Was gibt es dann Schöneres als zur Abkühlung sanft ins Wasser zu gleiten?
Stationäre oder mobile Lifter für Therapieeinrichtungen, öffentliche Schwimmbäder und den privaten Pool machen es möglich. Je nach Ausführung und Mobilitätseinschränkung auch ganz ohne fremde Hilfe.
Die hochwertigen Hebelifter der Firma handi-move sind motorbetrieben, leicht zu bedienen und werden mit Hebetuch, Badesitz oder dem Hebebügel "Helfende Hände" eingesetzt.
4. Ab ins Grüne! Mietwagen
Für eine Ausfahrt in die Umgebung, benötigen auch Rollstuhlfahrer, ob Selbstfahrer oder Beifahrer, kein eigenes Auto.
Die PARAVAN GmbH bietet Ihnen an zwölf Avis-Vermietstationen in ganz Deutschland die neuesten Fahrzeugmodelle mit unterschiedlichsten Ausstattungen und maßgeschneiderter Anpassung an Ihre persönlichen Bedürfnisse und Wünsche als Mietwagen.
5. "ÖPNV für Alle"
Ob mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator: Selbstbestimmte Mobilität ist eine grundlegende Voraussetzung für Teilhabe am Leben.
Der Sozialverband VdK Sachsen e. V. setzt sich mit dem Projekt "ÖPNV für Alle" für den Abbau von Barrieren im öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen ein.
Tipps für Rollstuhlfahrer zur sicheren Benutzung von Bus und Straßenbahn.
6. Webinar: Barrierefreies Planen und Bauen im Öffentlichen Raum
Nach dem erfolgreichen Seminar vom 27.04.2021 wiederholen wir die Online-Fortbildung am 25.08.2021.
Der öffentliche Freiraum ist für jedermann uneingeschränkt zugänglich und steht zumeist unter öffentlicher Verwaltung. Anwendung der DIN 18040-3 Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum und DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum.
Architekten, Planer, kommunale Behörden, Behindertenbeauftragte und ausführende Firmen werden in die Lage versetzt, Baumaßnahmen zu planen, begleiten und umzusetzen.
Die Veranstaltung ist als Fortbildung von Architektenkammern anerkannt.
7. Konstanz: Weiterbildung Sachverständige/r Barrierefreies Planen und Bauen ab 24.10.2022
In Kooperation mit der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung Konstanz (HTWG) bietet die Lake Constance Graduate School gGmbH die die berufsbegleitende Qualifizierung zum "Barrierefreies Planen und Bauen" erneut an.
Die Weiterbildung setzt sich mit neuen Wohnformen, Wohnfolgeeinrichtungen, Bauten für Arbeit, Kultur, Gesundheit und Freizeit auseinander. Hierbei werden stärker als bisher die Probleme einer alternden Gesellschaft berücksichtigt.
Es besteht die Möglichkeit, eine fakultative schriftliche Abschlussprüfung zum Erwerb des Hochschulzertifikats "Sachverständige/r für Barrierefreies Planen und Bauen" abzulegen.
8. Kontraste, Leuchtdichte und Leitsysteme in Gebäuden
Wie können gute Wahrnehmung und Orientierung bei Sinneseinschränkungen durch die gleichzeitige Ansprache mehrerer Sinne gewährleistet werden?
Mehrere DIN-Normen befassen sich mit der visuellen und taktilen Gestaltung zur Sicherheit und Orientierung für Menschen mit und ohne Sehbehinderung in Gebäuden. Grundsätzlich gilt die Regel: So wenig wie möglich, so viel wie nötig!
Auftraggeber und Architekten sind für die Umsetzung verantwortlich. Festgelegt ist das in den VV TB der Bundesländer.
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