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Newsletter 2019 43.KW
Fördermittel, Broschüren, Seminare, Freiflächenheizung, DIN 18065 Treppen
1. Antragsstopp für Zuschuss der KfW
2. Die dunkle Jahreszeit kommt: Haus und Wohnung sichern
3. Lifttreppe in Paris
4. Standards Barrierefreies Bauen
5. Berlin: Seminar Barrierefreies Wohnen
6. Berlin: Seminar DIN 18040-2 Barrierefreies Planen und Bauen
7. Droht uns ein heftiger Wintereinbruch?
8. Treppen steigen nach DIN 18065:2019-11 Entwurf
1. Antragsstopp für Zuschuss der KfW
Ab sofort können keine neuen Anträge für Investitionszuschüsse im Bereich Barrierereduzierung mehr gestellt werden. Die Bundesmittel sind aufgebraucht. Zuschüsse gibt es z.Z. aber weiterhin für den Einbruchschutz.
Bereits durch die KfW erteilte Zusagen sind davon nicht betroffen.
Umbauten können auch mit dem Kredit "Altersgerecht Umbauen" finanziert werden.
Altersgerecht Umbauen Kredit KfW 159
Abbonnieren Sie den nullbarriere.de Newsletter um zu erfahren, wann es wieder Zuschüsse gibt.
2. Die dunkle Jahreszeit kommt: Haus und Wohnung sichern
Die Tage werden kürzer, Einbrecher haben Hochsaison. Schwachstellen der Wohnung sind meist leicht erreichbare und schwer einsehbare Türen und Fenster, die schon mit einfachen Hebelwerkzeugen aufgebrochen werden können.
Mit dem Zuschuss für den Einbruchschutz (455-E) unterstützt die KfW u.a. den Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungstüren oder entsprechender Nachrüstsysteme für Fenster und Türen.
3. Lifttreppe in Paris
Die Stepless Hebeplattform der Firma Guldmann trifft im Eiffelturm auf französische Kochkunst!
Im Spätsommer 2019 öffnete das renovierte Restaurant "Jules Verne" im 2. Stock des Eiffelturms seine Pforten. Die Location sollte unbedingt für Rollstuhlfahrer und Personen mit eingeschränkter Mobilität zugängig sein.
Schauen Sie sich auf der Webseite an, wie es funktioniert Animation.
Eine Lifttreppe passt sich hervorragend der Umgebung an. Die perfekte Lösung für repräsentative, exklusive und denkmalgeschützte Gebäude.
4. Standards Barrierefreies Bauen
Design for all ist die künftige Zielvorgabe für die Gestaltung unserer Lebensbereiche. Die Standards dazu entwickeln sich ständig weiter, heißt es im Handbuch des Berliner Senats.
Wir haben für Sie eine Seite mit kostenfreien Broschüren, Handbüchern und Leitfäden zum Barrierefreien Bauen zusammengestellt.
Fehlt etwas? Schicken Sie uns einen Link.
5. Berlin: Seminar Barrierefreies Wohnen
Zum 01. Januar 2020 tritt ein weiteres Gesetz verpflichtend für alle Berliner Wohnbauten in Kraft.
Neu geregelt ist die Erreichbarkeit des üblichen Hauptzugangs und der Wege auf dem Grundstück, die barrierefreie Erschließung innerhalb des Gebäudes und die Nutzbarkeit der barrierefreien Wohnungen.
Unser eintägiges Seminar am 31.01.2020 informiert Planer, Architekten, Verwalter und Berater über die Anwendung der baulichen Anforderungen.
Buchen Sie beide Seminare gemeinsam für einen Pauschalpreis.
6. Berlin: Seminar DIN 18040-2 Barrierefreies Planen und Bauen
Am 01.02.2020 wird fundiertes Fachwissen zum Thema Barrierefreie Wohngebäude in Neubau und im Bestand vermittelt, das in der Praxis sofort anwendbar ist.
Hauptaugenmerk liegt auf den Anforderungen der DIN 18040 Teil 2: Wohnungen. Diese Norm ist in den VV der Technischen Baubestimmungen enthalten und damit bundesweit gesetzlich eingeführt.
7. Droht uns ein heftiger Wintereinbruch?
Eine Voraussage wagen nicht einmal Meteorologen. Nur eines ist gewiss: Ist der Boden erst vereist und verschneit, ist es meist zu spät. Das Unfallrisiko steigt.
Die energiesparende elektrische Bodenheizung der Firma Der Stein GmbH bringt Schneematsch und Glatteis in Minutenschnelle auf frostfreie Temperaturen. Das spart den Winterdienst oder Hausmeister und schont die Umwelt durch den Wegfall von Streusalz.
8. Treppen steigen nach DIN 18065:2019-11 Entwurf
Verpasste Chance Treppen leichter und ohne Unfallrisiko zu bewältigen.
Der Entwurf enthält keine Neuerungen zu barrierefreien Treppen. Lediglich den Hinweis: "Müssen bauliche Anlagen Anforderungen an das Barrierefreie Bauen erfüllen, sind die entsprechenden Regelungen der jeweiligen Landesbauordnungen sowie die DIN 18040-1 und DIN 18040-2 mit den Anlagen der in den Bundesländern jeweils geltenden Technische Baubestimmungen zu beachten."
Bis 04.Dezember 2019 läuft die Einspruchsfrist!
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