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Newsletter 2018 06.KW
Fortbildung, Verkehrsanlagen, Fahrzeuge, Leitsystem, Förderung
1. Fortbildung Barrierefreie öffentliche Infrastruktur in Berlin
2. Signalanlagen - neu in der DIN 32981
3. Barrierefreie Verkehrsanlagen
4. Behindertengerechte Fahrzeuge und Fahrzeugumbauten
5. Taktiles Leitsystem Fluxi
6. Österreich fördert barrierefreie Unternehmen
1. Fortbildung Barrierefreie öffentliche Infrastruktur in Berlin
Zweitägiges, modulares Seminar von der HyperJoint GmbH/ nullbarriere.de zum Thema Barrierefreie öffentliche Infrastruktur mit den Themenschwerpunkten: Barrierefreies Bauen in öffentlichen Gebäuden gemäß DIN 18040-1 (Modul 1) und Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum gemäß DIN 18040-3 (Modul 2).
Die Module können unabhängig voneinander gebucht werden.
Aktuell: Die DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum (2011) wird gegenwärtig überarbeitet. In Kürze erscheint die DIN 32981 - Straßenverkehrssignalanlagen. Modul 2 informiert bereits vorab.
Inklusive Selbsterfahrung mit Rollstuhl und Rollator.
Seminar Barrierefreie öffentliche Infrastruktur 01./02.03. in Berlin
2. Signalanlagen - neu in der DIN 32981
Knapp drei Jahre nach der letzten Aktualisierung der DIN 32981: Einrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen an Straßenverkehrs-Signalanlagen (SVA) - Anforderungen soll im Februar 2018 eine neue Fassung erscheinen.
Hieß es noch 2015, dass taktile Signale nie allein und nur als Ergänzung zu akustischen eingesetzt werden dürfen, können taktile Signale danach unter bestimmten Bedingungen auch allein verwendet werden.
Über diese und weitere Änderungen informiert Sie der Fachbeitrag von Dipl.-Ing. Arch. Bernhard Kohaupt.
3. Barrierefreie Verkehrsanlagen
Bis zum 01. Januar 2022 verlangt das Personenbeförderungsgesetz, § 8 Abs. 3, die Schaffung vollständiger Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr. Vom Grundsatz her müsste damit in den kommenden vier Jahren die Mehrheit aller deutschen Bus- und Straßenbahnhaltestellen faktisch neu gebaut werden.
Die bauliche Umsetzung dieser Forderung wird Bund, Städten und Gemeinden mit den Bodenindikatoren, Querungssystemen und Haltestellenborden der Firma Railbeton Haas KG bedeutend erleichtert. Neben hochwertigen Betonelementen für Leitsysteme, Busborden und Combiborden liefert Ihnen die Firma auch integrierte Lösungen für Niederflurhaltestellen und Hochbahnsteige.
4. Behindertengerechte Fahrzeuge und Fahrzeugumbauten
Modernste Neuwagen, Gebrauchtwagen und Komplettumbauten von Fahrzeugen für Selbstfahrer und Beifahrer mit Bewegungseinschränkungen und Behinderungen aller Art sowie Alltagshilfen für Begleitpersonen bietet Ihnen die PARAVAN GmbH.
PARAVAN nimmt international eine Spitzenposition bei hochtechnischen Fahrzeugumbauten für Menschen mit Bewegungseinschränkungen, bei Sonderumbauten, elektronisch-digitalen Lenk- und Fahrhilfen (Space Drive) sowie innovativen Sitzkonzepten ein.
5. Taktiles Leitsystem Fluxi® gewinnt renommierten Branchenwettbewerb
Bei der Verleihung der "pro-K Awards" des Industrieverbands Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e. V. am 11. Januar in Frankfurt fiel die Wahl in der Sparte "Medizin & Gesundheit" auf das taktile Leitsystem Fluxi® der inclusion AG. Das Siegerprodukt überzeugte die Jury vor allem in den Kategorien Innovation, Design und Funktionalität.
Fluxi® hebt sich durch klare, schmale Linienführung, gestalterische Freiheit sowie Montagefreundlichkeit von Konkurrenz-Systemen ab. Das Leitsystem live erleben kann man z.B. im Historischen Museum in Frankfurt oder im Staatlichen Museum für Archäologie Chemnitz (smac), wo es Besucher mit und ohne Seheinschränkungen auf drei Ebenen zu über 6.000 Exponaten (Foto) führt.
Leitsysteme - taktil, visuell, akustische Orientierungshilfen
6. Aktion "Barriere:freie Unternehmen
Gefördert werden "Bauliche Vorhaben z.B. Rampen, Orientierungs- und Leitsysteme, zusätzliche behinderungsbedingte Ausstattungen von Sanitärräumen" nach geltenden Normenreihe ÖNORM B 1600 bis B 1603 sowie nicht bauliche Vorhaben z.B. Umgestaltung zu barrierefreien Webseiten, (Mobile) Induktionsschleifen oder gleichwertige technische Hilfsmittel, Nachrüstung von Liftanlagen (z.B. akustische Signale)."
Seit 01.01.2018 kann man Anträge stellen. Der Zuschuss kann 25 % der Gesamtkosten betragen - allerdings maximal 2.500 EUR pro Unternehmen.
Antragberechtigt sind Unternehmen bis maximal 49 MitarbeiterInnen, die gemäß § 5 Behinderteneinstellungsgesetz ihre Beschäftigungspflicht zur Einstellung begünstigter Behinderter erfüllen bzw. keiner Einstellungspflicht unterliegen Infos: Sozialministerium Österreich.
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