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Newsletter 2017 43.KW
Förderungen, Verkehr, Rampe, Hebebühne, Rollstuhl, Herdabschaltung
1. Förderprogramm "Lieblingsplätze für alle" in Sachsen 2018
2. Barrierefreie Ladesäulen
3. Barrierefreie Bushaltestellen
4. Leichtgewichtige Rampen
5. Rollstuhl-Hebebühnen
6. E-Rollstühle: Platzbedarf, Antriebsarten, Fahreigenschaften
7. Vergessen, den Herd abzuschalten?
1. Förderprogramm "Lieblingsplätze für alle" in Sachsen 2018
Sachsen führt 2018 erneut das Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen "Lieblingsplätze für alle" durch. Es soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gemeinschaft durch die Beseitigung bestehender Barrieren ermöglichen oder erleichtern.
Die Fördermittel werden für kleine Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich bereitgestellt. Dabei ist der Gastronomiebereich ausdrücklich eingeschlossen.
Bis zum 24. November 2017 können sich InteressentInnen wieder um Fördermittel bewerben.
Foto: Rampe für Rollstuhl an der Christuskirche in Eutritzsch
2. Barrierefreie Ladesäulen
Seit März 2017 fördert der Bund mit insgesamt 300 Millionen Euro die Errichtung von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge. Damit diese nicht nur dem Klima sondern auch allen Fahrzeughaltern nützen, müssen sie wie alle Bedienelemente im öffentlichen Raum barrierefrei zugänglich und nutzbar sein. Wie die Zugänglichkeit für ALLE zu gewährleisten ist, wurde im Förderprogramm nicht erwähnt.
Auf Grund der Erfahrungen mit der Einführung der Infosäulen im Jahr 2000 haben wir hier einige Hinweise aus den Normen DIN 18040-1 und DIN 18040-3 zum barrierefreien Bauen für Betreiber aufgezeigt.
Fotos verdeutlichen die Problematik bei Zugang und Erreichbarkeit von Ladesäulen im öffentlichen Verkehrsraum sowie die dazugehörige Beschilderung.
3. Barrierefreie Bushaltestellen
Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr herzustellen heißt, bauliche Infrastruktur und Fahrzeuge im Zusammenhang zu betrachten. Der Leitfaden des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar informiert Städte und Gemeinden als Straßenbaulastträger sowie Fachplaner über die Anforderungen an die barrierefreie Infrastruktur beim Neubau und Umbau von Bushaltestellen.
Auf Grund von Unterschieden im städtebaulichen Umfeld muss bei der Planung jede Bushaltestelle gesondert betrachtet werden. Unsere Leseprobe zeigt das Problem Bushaltestelle und Wegeführung des Radverkehrs auf.
4. Leichtgewichtige Rampen
Eine breite Palette mobiler, höhenverstellbarer und fest fixierbarer Rollstuhlrampen für jede Situation bietet Ihnen die Firma DRS.
Unter den Lösungen für Eingangsstufen und Zugängen zu Läden und Büros, zur Überwindung von Höhendifferenzen an Bühnen in Veranstaltungsstätten oder beim Fahrzeugeinstieg, für Türschwellen an Balkon und Terrasse finden Sie Schwellenrampen und Schwellenbrücken aus Aluminium und Vollgummi, Stufenrampen aus Glasfaserkunststoff genauso wie faltbare Kofferrampen und längenverstellbare Teleskopschienenrampen. Alle Rampen sind Leichtgewichte, rutschsicher ausgerüstet und in mehreren Größen verfügbar.
5. Rollstuhl-Hebebühnen
Die leisen und energiesparenden Premium Hublifte aus eigener Herstellung der Firma Rehamotion e.K. heben Rollstühle und Passagiere mit einem Gesamtgewicht bis 320 kg, und je nach Ausführung, über Höhendifferenzen von 0,75 bis 1,85 m.
Die Hebelifte sind mit Edelstahl verkleidet und können im Außenbereich und innen eingesetzt werden, an Treppenanlagen und versetzten Ebenen in privaten Wohnhäusern, öffentlichen Gebäuden, Geschäftsgebäuden, sowie an Bühnen und Podien für Messen und Veranstaltungen.
6. E-Rollstühle: Platzbedarf, Antriebsarten, Fahreigenschaften
E-Rollstuhl ist nicht gleich E-Rollstuhl. Unterschiede in der persönlichen Situation des Nutzers erfordern unterschiedliche Modelle. Im Straßenverkehr trifft der Nutzer auf andere Bedingungen als in der Wohnung.
Verschaffen Sie sich einen Überblick über Maße, Platzbedarf und die Fahreigenschaften von Elektrorollstühlen verschiedener Bauarten, Antriebe und Lenkungen und treffen Sie so die angemessene Wahl für Ihre persönlichen Erfordernisse.
7. Vergessen, den Herd abzuschalten?
Die Seniorenberatung der Stadt Eschborn erwirkte bei der Pflegekasse die Kostenübernahme für eine Herdabschaltung im Rahmen des finanziellen Zuschusses für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes von Pflegebedürftigen. Im Vorfeld war es zweimal zu Feuerwehreinsätzen bei einer dementen Dame gekommen, die gerne kocht. Die Nachbarn waren voller Angst.
Die meisten Unfälle passieren zuhause. Doch was ist, wenn niemand da ist, um Hilfe zu leisten?
Das intelligente Hilfe- und Komfortsystem unseres Partners casenio AG erkennt ungewöhnliche oder gefährliche Situationen. Es meldet z.B. Bewegung, plötzliche Temperaturänderung, Rauchbildung, das Öffnen einer Tür oder eines Fensters und benachrichtigt bei Bedarf Angehörige oder Pflegepersonal. Und den Herd kann casenio sogar eigenständig abschalten.
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