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Newsletter 2010 10.KW
DIN 18040, Museum, Bewegungstrainer, Finanzierung
1. DIN 18040-1
2. schwellenlos nach DIN 18040
3. Ausstellungen und Museen
4. Fit in den Frühling
5. Finanzierung Wohnungsanpassung
6. Infrastruktur-Kreditprogramme
7. Umbaumaßnahmen
1. DIN 18040-1
Die DIN 18040-1 "Öffentlich zugängliche Gebäude" wurde Anfang März verabschiedet. Mit dem Druck/ Erscheinen der endgültigen Fassung des ersten Teil wird im Spätsommer 2010 gerechnet. Die Einführung der Norm bzw. einzelner Punkte in die Technischen Baubestimmungen obliegt jedem Bundesland einzeln.
2. schwellenlos nach DIN 18040
Auf untere Türanschläge und Türschwellen kann mit den Magnet-Dichtungen von ALUMAT vollständig verzichtet werden.
Besuchen Sie die Firma ALUMAT-Frey GmbH auf der Messe Fensterbau Frontale in Nürnberg vom 24.-27.3.2010 in Halle 7 Stand 118.
3. Ausstellungen und Museen
Es hilft dem Besucher mit Behinderung meist wenig, wenn das Gebäude barrierefrei ist, aber die Ausstellungen eine Menge an Hindernissen bergen, die ihm einen lohnenden Aufenthalt verwehren. Rechtliche Grundlagen für Museen als öffentliche Einrichtungen und deren Auswirkung auf die Planung von Herrn Dipl.-Ing.(FH) Alexander Gruber.
4. Fit in den Frühling
Bein- und Oberkörpergymnastik beim Fernsehen zur Erhaltung der Beweglichkeit und der Körperfunktionen für jedes Krankheitsbild mit den passenden Bewegungstrainern von medica Medizintechnik GmbH.
5. Finanzierung Wohnungsanpassung
Welche Erfahrungen gibt es mit den unterschiedlichen Finanzierungsträgern? Wie sind die Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft? Welche Erfolge bzw. Probleme gibt es bei der Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen?
Anmeldung zur Weiterbildung am 17. März 2010 im Rahmen der Veranstaltungsreihe Dortmunder Seminare.
6. Infrastruktur-Kreditprogramme
Wer in seiner Gemeinde oder Stadt, beispielsweise in der Schule der eigenen Kinder, im Schwimmbad, im Krankenhaus, aber auch in seiner Wohnanlage Mängel sieht, die es zu beheben gilt, sollte prüfen, inwieweit Programme der "Investitionsoffensive Infrastruktur" Abhilfe schaffen. Auch eine weitere Verbesserung der bestehenden Infrastruktur, zum Beispiel durch den Bau eines Spielplatzes, die Schaffung einer Grünanlage sowie die Modernisierung eines Aufzuges ist förderungsfähig.
7. Umbaumaßnahmen
Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für den behindertengerechten Umbau seines Wohnhauses können als außergewöhnliche Belastungen angerechnet werden. Dies entschied der Bundesfinanzhof. Der dadurch erlangte Gegenwert darf außer Betracht bleiben.
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