Barrierefreie Bushaltestellen im Nahverkehrhttps://nullbarriere.de/fb2616.bushaltestellen-nahverkehr-barrierefrei.htmhttps://nullbarriere.de/tw2616.cMDQwOTMEmailDrucken

Herr Dipl.-Ing. Arch. Bernhard  Kohaupt

Herr Dipl.-Ing. Arch. Bernhard  Kohaupt

60489 Frankfurt

Beratung, Planung, Seminare, Vorträge und Schulungen

Schwerpunkt ist die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum: Gehwege, Wegenetze, Querungsstellen, Haltestellen, Bodenindikatoren, Treppen und Rampen

Der Übergang zwischen Bahnsteig und Buseinstieg stellt die größte Schwierigkeit für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste dar. Eine gute tangentiale Anfahrbarkeit der Haltestelle ist essenziell, um die Breite des Spaltes zwischen Bussteig und Fahrzeugboden zu begrenzen.

Barrierefreie Bushaltestellen

Fortbildung für Architekten/Planer und Entscheidungsträger

für die barrierefreie Gestaltung öffentlicher Verkehrsanlagen nach DIN 18040-3 und DIN 32984.

Öffentlicher Raum im Mai 2026

Seminar Barrierefreie öffentliche Infrastruktur

Wenn Menschen mit Behinderungen mobil sein wollen, ist die Nutzung des öffentlichen Personen-Nahverkehrs eine Grundvoraussetzung. Dabei ist allerdings den Bedürfnissen aller Fahrgäste Rechnung zu tragen. Einseitige Optimierungen, die zu gravierenden Nachteilen für andere Fahrgäste führen, sind zu vermeiden. Die unterschiedlichen Bewegungs- und Orientierungsmöglichkeiten von in ihrer Mobilität eingeschränkten und nicht eingeschränkten Fahrgästen – aber auch der verschiedenen Gruppen von Menschen mit Behinderungen – bedingen meist Kompromisse bei den Lösungen im Einzelfall.

Die größten Schwierigkeiten, den öffentlichen Personen-Nahverkehr nutzen zu können, bietet der Ein- und Ausstieg in das Fahrzeug. Beim Übergang bleibt immer eine Stufe und ein Spalt zwischen Bus- bzw. Bahnsteig und dem Fahrzeug zu überwinden, was insbesondere mit dem Rollstuhl schwierig ist. Aber auch mit dem Rollator ist der Übergang nicht einfach, insbesondere wenn die Menschen Gleichgewichtsprobleme haben. Und auch blinde und sehbehinderte Menschen stellt der Einstieg oft vor große Herausforderungen.

Um selbständiges Ein-/Aussteigen in einen Bus für Menschen mit Gehbehinderung, zu ermöglichen, begrenzt DIN 18040-3 von 2014-12 den verbleibenden Restspalt bzw. die verbleibende Reststufe auf jeweils 5 cm. Im Normentwurf DIN E 18040-3 von 2023-1 ist die Regelung etwas flexibler, hier wird die verbleibende Reststufe als schwieriger bewertet: Die Summe aus Spalt und Reststufe darf maximal 10 cm betragen, und der Spalt maximal 7, die Reststufe 5 cm.

Selbstverständlich wird nicht allen Menschen mit Gehhilfe diese Begrenzung ausreichen, für manchen wird dennoch die Nutzung einer Klapprampe erforderlich sein, und dabei ist dann auch Hilfe erforderlich. Dennoch ist der selbständige Ein- und Ausstieg für die vielen anderen Menschen eine große Erleichterung. Dadurch, dass die Anforderung der Klapprampe seltener wird, kann außerdem auch der Aufenthalt an Haltestellen insgesamt verkürzt werden. Und selbstverständlich ist ein nahezu niveaugleicher Einstieg für alle angenehmer, auch dadurch wird der Fahrgastwechsel beschleunigt.

Die Einhaltung der Grenzen für Spaltbreite und Stufenhöhe stellt hohe Anforderungen an die Abstimmung zwischen Fahrzeugen und Form der Haltestelle. Die europäischen Normen zur Konstruktion von Bussen (UNECE R 107 Anhang 8) sehen vor, dass die Höhe der ersten Stufe über der Fahrbahn an mindestens einer Betriebstür nicht mehr als 25 cm bzw. an zwei Türöffnungen nicht mehr als ...

Weiterer Inhalt:

  • Haltestellenformen und Anfahrbarkeit
  • Orientierungshilfen an Haltestellen
  • Warte- und Bewegungsfläche
  • Radwege an Haltestellen

Die vollständige Information zu den Barrierefreien Bushaltestellen steht hier zum Downloaden bereit.

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