DIN 18024-1 Ausstattung#print

Ausstattung, Orientierung, Beschilderung und Beleuchtung

Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrsanlagen und Grünanlagen sowie Zugänge zu öffentlichen Verkehrsmitteln und Grünanlagen müssen mit Orientierungshilfen (für Blinde und Sehbehinderte mit Bodenindikatoren nach DIN 32984) ausgestattet sein.

Ausstattungen müssen optisch kontrastierend wahrnehmbar und ohne Unterschneidungen ausgebildet sein.

Für Blinde:

  • Ausstattung auf einem 3 cm hohen Sockel entsprechend den Außenmaßen der Ausstattung (z. B. Telefonhaube) oder
  • ohne Unterschneidung bis 10 cm über den Boden herunterreichend oder
  • mit Unterschneidungen mit einer 15 cm breiten Tastleiste mit der Oberkante in 25 cm Höhe über dem Boden entsprechend den Außenmaßen der Ausstattung


Für Blinde, Sehbehinderte und Menschen mit anderen sensorischen Einschränkungen müssen Hinweise optisch kontrastierend durch Hell-/Dunkelkontrast und taktil oder akustisch frühzeitig erkennbar sein. Bei Richtungsänderungen oder Hindernissen sind besondere Markierungen vorzusehen. Größe und Art der Schriftzeichen haben eine gute, blendfreie Lesbarkeit zu garantieren.

Haltestelleninformationen und andere Orientierungshilfen sind so zu gestalten und zu montieren, dass sie auch durch Blinde (taktil oder akustisch), Sehbehinderte (Großschrift), Rollstuhlbenutzer und Kleinwüchsige (Höhe der Anbringung) erkenn- und nutzbar sind. Sie sind ausreichend hell zu beleuchten.

Die Beleuchtung von Verkehrsflächen und Treppen mit künstlichem Licht ist blend- und schattenfrei auszuführen (erhöhte Anforderungen)


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