Blindenhunde sind speziell ausgebildete Assistenzhunde, die blinden oder stark sehbehinderten Menschen eine gefahrlose Orientierung bieten. Seit 2021 ist auch der Zutritt für Menschen mit anderen Behinderungen in Begleitung ihres Assistenzhundes zu typischerweise für die Allgemeinheit zugänglichen Anlagen und Einrichtungen gesetzlich geregelt.
Bei der Planung einer barrierefreien Umgebung muss der Platzbedarf, die physischen Besonderheiten und Einrichtungen zur Versorgung von Begleithunden mitbedacht werden.