Auch für Menschen mit psychischen Erkrankungen kann ein speziell ausgebildeter Hund ein Hilfsmittel der sozialen Teilhabe sein.
Eine Studentin mit PTBS beantragte bei der zuständigen Stadtverwaltung die Kostenübernahme der Grund- und Spezialausbildung für einen Assistenzhund. Nach der Ablehnung des Antrages zog die Studentin vor das Sozialgericht und bekam vorläufig Recht.











