Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen fördert der Freistaat Sachsen die behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum, wenn die Wohnung nicht mehr uneingeschränkt benutzt werden kann.
80% der förderfähigen Ausgaben können bezuschusst werden: Beim barrierefreien Umbau bis maximal 4.000 EUR und beim rollstuhlgerechten bis maximal 10.000 EUR.














