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Das neue Recht für behinderte Beschäftigte: Inklusion am Arbeitsplatz - Bundesteilhabegesetz als Herausforderung für Vertretungen, Arbeitgeber und Anw

Coverscan Das neue Recht für behinderte Beschäftigte: Inklusion am …

Franz Josef Düwell, 2017

Das neue Recht der Schwerbehindertenvertretung tritt gestuft ab dem 1.1.2017 in Kraft.

Kompliziert und verschachtelt

sind die Neuregelungen angelegt. Das BTHG tritt grundsätzlich zum 1.1.2018 in Kraft. Es ist ein Artikelgesetz mit zahlreichen Vorschriften, die Änderungen im SGB IX und im BetrVG enthalten. Diese sollen die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen, Personal- und Betriebsräte stärken. Die Bestimmungen zur SBV werden vorgezogen und treten sofort in Kraft. Schon wegen der zeitlich unterschiedlichen Inkrafttretenstermine ist es für Interessenvertretungen, Arbeitgeber und Integrationsämter dringend geboten, sich so schnell wie möglich auf das neue Recht einzustellen.

Das Handbuch „Das neue Recht für behinderte Beschäftigte“

zur Reform liefert alle notwendigen Informationen zur Novelle, vom neuen Recht der „Inklusionsvereinbarung“ bis zur geänderten Regelung der Heranziehung und Vertretung, von der erleichterten Freistellung und Schulung bis zu vereinfachten Wahlmöglichkeiten. Es stellt auch die für Arbeitgeber besonders wichtige neue Unwirksamkeitsklausel dar; denn ohne Anhörung der SBV ausgesprochene Kündigungen sind unwirksam.

Präzise Antworten für die Praxis:

Welche Änderungen ergeben sich aus der neuen „Inklusionsvereinbarung“?

Welche Möglichkeiten und Grenzen bestehen im Hinblick auf die erstmalig eingeräumte Befugnis für das Integrationsamt, als Moderator bei Verhandlungen teilzunehmen?

Wie sind die praktischen Konsequenzen der gesetzgeberischen Entscheidung, zukünftig die „Berater der Rehabilitationsträger“ und nicht mehr die „örtlichen gemeinsamen Servicestellen“ beim betrieblichen Eingliederungsmanagement heranzuziehen? Wie wirkt sich dies auf bestehende Aktionspläne bzw. auf die aktuelle Anweisungspraxis der Verwaltungsträger aus?

Was bedeutet und wo liegen die Grenzen des nunmehr zugestandenen Übergangsmandats der SBV bei Umstrukturierungen?

Wann liegt zukünftig ein Vertretungsfall vor?

Wie wirken sich die neuen Heranziehungsregelungen von Stellvertretern aus, wie genau wirken die neuen Staffelungsregelungen?

Ergeben sich aus der neuen beruflichen Freistellungsregelung der Vertrauensperson Änderungen für die Praxis?

Der Anspruch auf Schulung für Stellvertreter wird erweitert, entfallen damit alle bisherigen Einschränkungen?

Welche Voraussetzungen hat der neue Anspruch auf eine Bürokraft?

Gibt es für die Schwerbehindertenvertretung auch ein Alleinnutzungsrecht von Räumen, IT-Geräten etc.?

Wie wirkt sich das neue, vereinfachte Wahlverfahren für überörtliche Vertretungen tatsächlich aus?

Wie muss ein Arbeitgeber vorgehen, um die SBV vor der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ordnungsgemäß anzuhören?

Professor Franz Josef Düwell und Christoph Beyer beantworten diese und andere Fragen für die Praxis nach Inkrafttreten der Reform.

Prof. Franz Josef Düwell führte als Vorsitzender Richter am BAG in dem für das Schwerbehindertenrecht zuständigen Senat bis zu seiner Pensionierung den Vorsitz. Er ist Mitherausgeber des Standardkommentars zum SGB IX und wird regelmäßig vom Bundestag als Sachverständiger angehört.

Christoph Beyer ist Leiter des Integrationsamts beim Landschaftsverband Rheinland in Köln.

38,00 EUR* / aktualisiert: 02.08.2017

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